Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1
Rechtssatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in Form einer "Gebührenbefreiung" nach bereits erfolgter Ablehnung der Beschwerde aufgrund der Einkommensverhältnisse der Antragstellerin. Da nicht davon auszugehen ist, daß bei den gegebenen Einkommenverhältnissen der Einschreiterin - der unterha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §64 Abs1 Z1VfGG §87 Abs3
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der "Gebührenbefreiung" zur
Einbringung eines nachträglichen Antrages auf Abtretung der
Beschwerde nach Ablehnung der Behandlung der Beschwerde durch den
Verfassungsgerichtshof mangels Beeinträchtigung des notwendigen
Unterh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §64 Abs1 Z1VfGG §87 Abs3
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der "Gebührenbefreiung" zur
Einbringung eines nachträglichen Antrages auf Abtretung der
Beschwerde nach Ablehnung der Behandlung der Beschwerde durch den
Verfassungsgerichtshof mangels Beeinträchtigung des notwendigen
Unterh... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Februar 1996, Z Ge-441954/1-1996/MSch/Str. Mit Beschluß vom 12. Juni 1996 wurde die Verfahrenshilfe für das gesamte Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erteilt und der von der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer bestellte Verfahrenshelfer sodann gemäß §§82, 35 VerfGG und §73 Abs2 ZPO aufgefordert, binnen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litfZPO §68 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entzug der Verfahrenshilfe mangels
Änderung der seinerzeitigen Voraussetzungen für die Gewährung der
Verfahrenshilfe; Gegenstandslosigkeit der Bewilligung der
Verfahrenshilfe infolge Verzichts auf die Einbringung einer
Beschwerde; Zuspruch von Barauslagen ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Februar 1996, Z Ge-441954/1-1996/MSch/Str. Mit Beschluß vom 12. Juni 1996 wurde die Verfahrenshilfe für das gesamte Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erteilt und der von der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer bestellte Verfahrenshelfer sodann gemäß §§82, 35 VerfGG und §73 Abs2 ZPO aufgefordert, binnen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litfZPO §68 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entzug der Verfahrenshilfe mangels
Änderung der seinerzeitigen Voraussetzungen für die Gewährung der
Verfahrenshilfe; Gegenstandslosigkeit der Bewilligung der
Verfahrenshilfe infolge Verzichts auf die Einbringung einer
Beschwerde; Zuspruch von Barauslagen ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die antragstellende Rechtsanwältin war in der zu B2524/95 protokollierten Beschwerdesache als Verfahrenshelferin eingeschritten. Mit Beschluß vom 28. November 1995 wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und diese antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit ihrem Antrag vom 23. Februar 1996 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrte sie den Ersatz von Portospesen in... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zurückweisung eines weiteren Antrags auf vorläufige Berichtigung von
Barauslagen aus Amtsgeldern nach bereits erfolgtem Zuspruch von
Portospesen; Entstehung der weiters geltend gemachten Spesen
offenkundig nach Abtretung der Beschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof
Rechtssatz: Da die antrag... mehr lesen...
Begründung: 1. Die antragstellende Rechtsanwältin war in der zu B2524/95 protokollierten Beschwerdesache als Verfahrenshelferin eingeschritten. Mit Beschluß vom 28. November 1995 wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und diese antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit ihrem Antrag vom 23. Februar 1996 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrte sie den Ersatz von Portospesen in... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zurückweisung eines weiteren Antrags auf vorläufige Berichtigung von
Barauslagen aus Amtsgeldern nach bereits erfolgtem Zuspruch von
Portospesen; Entstehung der weiters geltend gemachten Spesen
offenkundig nach Abtretung der Beschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof
Rechtssatz: Da die antrag... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §64 Abs1 Z1
Rechtssatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der "Gebührenbefreiung" zur Einbringung eines (nachträglichen) Abtretungsantrages nach Ablehnung der Beschwerde aufgrund der Einkommensverhältnisse der Einschreiterin. Da nicht davon auszugehen ist, daß bei den gegebenen Einkommens... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §64 Abs1 Z1
Rechtssatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der "Gebührenbefreiung" zur Einbringung eines (nachträglichen) Abtretungsantrages nach Ablehnung der Beschwerde aufgrund der Einkommensverhältnisse der Einschreiterin. Da nicht davon auszugehen ist, daß bei den gegebenen Einkommens... mehr lesen...
Begründung: 1. Der antragstellende Rechtsanwalt war in der zu B1847/93 protokollierten Beschwerdesache als Verfahrenshelfer eingeschritten. Mit seinem Antrag vom 2. Februar 1996 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrt er den Ersatz von Portospesen in Höhe von S 37,50. 2. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Oktober 1994 wurden dem zu B1847/93-20 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 15.000... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen
aus Amtsgeldern aufgrund bereits erfolgten Zuspruchs der
Verfahrenskosten; Barauslagen im zugesprochenen Kostenbetrag
enthalten
Rechtssatz: Abweisung des Antrags auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsg... mehr lesen...
Begründung: 1. Der antragstellende Rechtsanwalt war in der zu B1847/93 protokollierten Beschwerdesache als Verfahrenshelfer eingeschritten. Mit seinem Antrag vom 2. Februar 1996 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrt er den Ersatz von Portospesen in Höhe von S 37,50. 2. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Oktober 1994 wurden dem zu B1847/93-20 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 15.000... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen
aus Amtsgeldern aufgrund bereits erfolgten Zuspruchs der
Verfahrenskosten; Barauslagen im zugesprochenen Kostenbetrag
enthalten
Rechtssatz: Abweisung des Antrags auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsg... mehr lesen...
Begründung: 1. Die antragstellende Rechtsanwältin war in der zu B997/94 protokollierten Beschwerdesache (Erledigung s. VfGH 28.2.1995, B997/95-13) als Verfahrenshelferin eingeschritten. Mit ihrem Antrag vom 7. Juni 1995 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen und Fahrtkosten aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrte sie Ersatz für Porti, Telefon- und Kopierkosten in der Höhe von S 223,50 sowie für Fahrtkosten in der Höhe von S 860,--, welche sie mit Rec... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen für Porti, Telefon- und Kopierkosten für die
Vertreterin zur Verfahrenshilfe; Abweisung des Antrags auf vorläufige
Berichtigung von Fahrtkosten aus Amtsgeldern aufgrund mangelnder
Notwendigkeit dieser Kosten zur Rechtsverfolgung
Rechtssatz: Da im Hinblick auf die La... mehr lesen...
Begründung: 1. Die antragstellende Rechtsanwältin war in der zu B997/94 protokollierten Beschwerdesache (Erledigung s. VfGH 28.2.1995, B997/95-13) als Verfahrenshelferin eingeschritten. Mit ihrem Antrag vom 7. Juni 1995 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen und Fahrtkosten aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrte sie Ersatz für Porti, Telefon- und Kopierkosten in der Höhe von S 223,50 sowie für Fahrtkosten in der Höhe von S 860,--, welche sie mit Rec... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen für Porti, Telefon- und Kopierkosten für die
Vertreterin zur Verfahrenshilfe; Abweisung des Antrags auf vorläufige
Berichtigung von Fahrtkosten aus Amtsgeldern aufgrund mangelnder
Notwendigkeit dieser Kosten zur Rechtsverfolgung
Rechtssatz: Da im Hinblick auf die La... mehr lesen...
Begründung: 1. Der antragstellende Rechtsanwalt war in der zu B83/95 protokollierten Beschwerdesache als Verfahrenshelfer eingeschritten. Mit seinem Antrag vom 6. Oktober 1995 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrt er den Ersatz von Portospesen in Höhe von S 37,50. 2. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Juni 1995 wurden dem zu B83/95 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 9.000,- bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litfVfGG §88
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen
aus Amtsgeldern
Rechtssatz: Mit E v 29.06.95 wurden dem zu B83/95 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 9.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens - der Beschwerdeführer ist nur zum Teil durchgedrungen - zugespro... mehr lesen...
Begründung: 1. Der antragstellende Rechtsanwalt war in der zu B83/95 protokollierten Beschwerdesache als Verfahrenshelfer eingeschritten. Mit seinem Antrag vom 6. Oktober 1995 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrt er den Ersatz von Portospesen in Höhe von S 37,50. 2. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Juni 1995 wurden dem zu B83/95 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 9.000,- bestimm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litfVfGG §88
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen
aus Amtsgeldern
Rechtssatz: Mit E v 29.06.95 wurden dem zu B83/95 protokollierten Beschwerdeführer die mit S 9.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens - der Beschwerdeführer ist nur zum Teil durchgedrungen - zugespro... mehr lesen...
Begründung: I. Die Einschreiterin beantragt unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines (nachträglichen) Antrages auf Abtretung ihrer Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 13. April 1994, Z460/2-10/F-1993, deren Behandlung mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Februar 1995, B1333/94-8, abgelehnt wurde, im Umfange des §64 Abs1 Z1 und 3 ZPO. II. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2VfGG §87 Abs3ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §64 Abs1 Z3
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur
Einbringung eines (nachträglichen) Abtretungsantrags
Rechtssatz: Da für einen (nachträglichen) Antrag auf Abtretung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof weder A... mehr lesen...
Begründung: I. Die Einschreiterin beantragt unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines (nachträglichen) Antrages auf Abtretung ihrer Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 13. April 1994, Z460/2-10/F-1993, deren Behandlung mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 28. Februar 1995, B1333/94-8, abgelehnt wurde, im Umfange des §64 Abs1 Z1 und 3 ZPO. II. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17 Abs2VfGG §87 Abs3ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §64 Abs1 Z3
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur
Einbringung eines (nachträglichen) Abtretungsantrags
Rechtssatz: Da für einen (nachträglichen) Antrag auf Abtretung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof weder A... mehr lesen...
Begründung: 1. Der antragstellende Rechtsanwalt war in der zu B659/93 protokollierten Beschwerdesache (Erledigung s. VfGH 27.9.1993, B659/93-12) als Verfahrenshelfer eingeschritten und hatte die von ihm in diesem Zusammenhang dem Verfassungsgerichtshof vorgelegten Eingaben mit Stempelmarken im Wert von insgesamt S 360,-- versehen. Mit seinem Antrag vom 19. Jänner 1995 auf vorläufige Berichtigung notwendiger Barauslagen aus Amtsgeldern gem. §64 Abs1 Z1 litf ZPO begehrt er den... mehr lesen...