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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §64 Abs1 Z1 litfLeitsatz
Zurückweisung eines weiteren Antrags auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen aus Amtsgeldern nach bereits erfolgtem Zuspruch von Portospesen; Entstehung der weiters geltend gemachten Spesen offenkundig nach Abtretung der Beschwerde an den VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Da die antragstellende Rechtsanwältin zur Vertreterin zur Verfahrenshilfe für das gesamte Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof bestellt wurde, kann vor dem Verfassungsgerichtshof ausschließlich der Ersatz jener Barauslagen geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem verfassungsgerichtlichen Verfahren entstanden sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B2524.1995Dokumentnummer
JFR_10039077_95B02524_3_01