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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerRechtssatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der "Gebührenbefreiung" zur Einbringung eines (nachträglichen) Abtretungsantrages nach Ablehnung der Beschwerde aufgrund der Einkommensverhältnisse der Einschreiterin.
Da nicht davon auszugehen ist, daß bei den gegebenen Einkommensverhältnissen der Einschreiterin - sie hat laut ihrem Vermögensbekenntnis ein monatliches Einkommen von S 11.000,-- - die Entrichtung einer Gebühr von S 120,-- den notwendigen Unterhalt beeinträchtigen würde, liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung der begehrten Verfahrenshilfe nicht vor.
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B527.1996Dokumentnummer
JFR_10039376_96B00527_2_01