Begründung: 1. Der der Beschwerdeführerin im zu U1085/10 protokollierten Verfahren beigegebene Rechtsanwalt beantragte mit Eingabe vom 26. Jänner 2011 die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern von Barauslagen gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO. Im Einzelnen wurden für Porti € 7,56 und für Kopien im Ausmaß von 66 Stück € 66,00, somit insgesamt € 73,56 angesprochen. 2. Über Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes gab der Antragsteller bekannt, dass die Kopierkosten für... mehr lesen...
Begründung: Der - nicht zum Vertreter zur Verfahrenshilfe bestellte - antragstellende Rechtsanwalt hat in der zu U736/10 protokollierten Beschwerdesache die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof eingebracht. Da der antragstellende Rechtsanwalt der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes, den urkundlichen Nachweis über die erteilte (Substitutions-)Vollmacht vorzulegen, nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, endete das Beschwerdeverfahren mit der Zurückweisung der B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags des - nicht zum Verfahrenshelfer bestellten, die Beschwerde einbringenden - Rechtsanwaltes auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen
Rechtssatz: Der Anspruch auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen steht nicht dem Substituten, sondern dem zum Vertreter zur Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und den Beschwerdeführern zu B710-714/08 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 20. November 2008 - gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Porti € 19,70 Kopien: Asylakt: 460 Kopien a 0,40 € 184,-- 5 Verfassungsgerichtshofbeschwerden + 4S = 130 Seite... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitenden Rechtsanwalt in belegter Höhe; Abweisung des Mehrbegehrens
Rechtssatz: Zuspruch der Portokosten sowie von Kopiekosten iHv € 0,20 pro Kopie. Die Vorlage der Beschwerde (samt Beilagen) in dreifacher Ausfertigung war nicht ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und den Beschwerdeführern zu B710-714/08 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 20. November 2008 - gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Porti € 19,70 Kopien: Asylakt: 460 Kopien a 0,40 € 184,-- 5 Verfassungsgerichtshofbeschwerden + 4S = 130 Seite... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitenden Rechtsanwalt in belegter Höhe; Abweisung des Mehrbegehrens
Rechtssatz: Zuspruch der Portokosten sowie von Kopiekosten iHv € 0,20 pro Kopie. Die Vorlage der Beschwerde (samt Beilagen) in dreifacher Ausfertigung war nicht ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und der Beschwerdeführerin zu B518/06 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 13. Februar 2008 gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm. §35 VfGG die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: 1. Der einschreitende und der Beschwerdeführerin zu B518/06 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 13. Februar 2008 gestützt auf §64 Abs1 Z1 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und der Beschwerdeführerin zu B518/06 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 13. Februar 2008 gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm. §35 VfGG die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: 1. Der einschreitende und der Beschwerdeführerin zu B518/06 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 13. Februar 2008 gestützt auf §64 Abs1 Z1 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Abweisung des Antrags auf Ersatz von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitenden Rechtsanwalt; geltend gemachte "Porti" sowie "Telefon- und Kopienpauschale" nicht (ausreichend) belegt
Rechtssatz: Ebenso: U664/09, B v 28.01.10. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Abweisung des Antrags auf Ersatz von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitenden Rechtsanwalt; geltend gemachte "Porti" sowie "Telefon- und Kopienpauschale" nicht (ausreichend) belegt
Rechtssatz: Ebenso: U664/09, B v 28.01.10. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und dem Beschwerdeführer zu B1123/07 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 24. Oktober 2007 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern von Barauslagen, nämlich Kopierkosten in der Höhe von € 14,43. Über Aufforderung gab der Antragsteller bekannt, dass es sich bei den Kopierkosten um solche handle, die durch eine Aktenabschrift ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und dem Beschwerdeführer zu B1123/07 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 24. Oktober 2007 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern von Barauslagen, nämlich Kopierkosten in der Höhe von € 14,43. Über Aufforderung gab der Antragsteller bekannt, dass es sich bei den Kopierkosten um solche handle, die durch eine Aktenabschrift ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende Rechtsanwalt war dem Beschwerdeführer im zu B2006/06 protokollierten Verfahren als Verfahrenshelfer beigegeben. Mit Beschluss vom 14. März 2007 hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der vom Verfahrenshelfer für den Beschwerdeführer eingebrachten Beschwerde gemäß Art144 Abs2 B-VG abgelehnt. Über (nachträglichen) Antrag des Beschwerdeführers wurde die Beschwerde mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. April 2007 g... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende Rechtsanwalt war dem Beschwerdeführer im zu B2006/06 protokollierten Verfahren als Verfahrenshelfer beigegeben. Mit Beschluss vom 14. März 2007 hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der vom Verfahrenshelfer für den Beschwerdeführer eingebrachten Beschwerde gemäß Art144 Abs2 B-VG abgelehnt. Über (nachträglichen) Antrag des Beschwerdeführers wurde die Beschwerde mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. April 2007 g... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitendenRechtsanwalt in belegter Höhe; Zurückweisung des Antrags auf Ersatzder nach Abtretung der Beschwerde an den VwGH entstandenenBarauslagen
Rechtssatz: Ersatz bescheinigter Fax- und Portokosten, sowie von Kopiekosten iHv € 0,2... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitendenRechtsanwalt in belegter Höhe; Zurückweisung des Antrags auf Ersatzder nach Abtretung der Beschwerde an den VwGH entstandenenBarauslagen
Rechtssatz: Ersatz bescheinigter Fax- und Portokosten, sowie von Kopiekosten iHv € 0,2... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den oben bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 20. Dezember 2006, mit dem die Schubhaftbeschwerde des Einschreiters gemäß §83 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen und "die Rechtmäßigkeit des Schubhaftbescheides sowie der Anhaltung in Schubhaft vom 10.8.2004 bis zur Abschiebung ..." festgestellt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und den Beschwerdeführern zu B1504-1508/06 beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 6. Dezember 2006 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm. §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Honorar Dolmetscherin für die Russische Sprache gemäß beiliegendem Beleg € 198,00 456 Kopien € 364,80 Inlandsporti 9 x € 0,5... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und den Beschwerdeführern zu B1504-1508/06 beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 6. Dezember 2006 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm. §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Honorar Dolmetscherin für die Russische Sprache gemäß beiliegendem Beleg € 198,00 456 Kopien € 364,80 Inlandsporti 9 x € 0,5... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §82 Abs1ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §64 Abs1, §73 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos mangelsfristgerechter Beantragung der Verfahrenshilfe einschließlich derBeigebung eines Rechtsanwaltes
Rechtssatz: Der Einschreiter hat zwar innerhalb der Beschwerdefrist einen Antrag auf... mehr lesen...
Begründung: 1. Die einschreitende und dem Beschwerdeführer zu B136/02 als Verfahrenshelferin beigegebene Rechtsanwältin begehrt mit ihrem Schriftsatz vom 16. Mai 2006 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Porti (14) € 7,70 Einschreiben (1) € 2,10 Kopien (36 a 0,36) € 12,96 Summe € 22,76" 2. Nac... mehr lesen...
Begründung: 1. Die einschreitende und dem Beschwerdeführer zu B136/02 als Verfahrenshelferin beigegebene Rechtsanwältin begehrt mit ihrem Schriftsatz vom 16. Mai 2006 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Porti (14) € 7,70 Einschreiben (1) € 2,10 Kopien (36 a 0,36) € 12,96 Summe € 22,76" 2. Nac... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und dem Beschwerdeführer zu B3227/05 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 21. Dezember 2005 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm. §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Rechnung Dolmetscherin Mag. E E für die Besprechung mit dem Beschwerdeführer am 24.11.05 € 78,-- Kopiekosten Bescheid € 71,-- gesa... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitendenRechtsanwalt in belegter Höhe; Abweisung des Mehrbegehrens
Rechtssatz: Im Hinblick auf die geltend gemachten Kosten für die Vervielfältigung des angefochtenen Bescheides des Beschwerdeverfahrens hat der einschreitende Recht... mehr lesen...
Begründung: 1. Der einschreitende und dem Beschwerdeführer zu B3227/05 als Verfahrenshelfer beigegebene Rechtsanwalt begehrt mit seinem Schriftsatz vom 21. Dezember 2005 - offenbar gestützt auf §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm. §35 VfGG - die vorläufige Berichtigung aus Amtsgeldern folgender Barauslagen: "Rechnung Dolmetscherin Mag. E E für die Besprechung mit dem Beschwerdeführer am 24.11.05 € 78,-- Kopiekosten Bescheid € 71,-- gesa... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagen an den als Verfahrenshelfer einschreitendenRechtsanwalt in belegter Höhe; Abweisung des Mehrbegehrens
Rechtssatz: Im Hinblick auf die geltend gemachten Kosten für die Vervielfältigung des angefochtenen Bescheides des Beschwerdeverfahrens hat der einschreitende Recht... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 24. Juni 2004 war dem Kläger zu A1/04, A3/04, A7/04, A9/04, A10/04, A12/04 und A14/04 Verfahrenshilfe in vollem Umfang gewährt worden. Mit mehreren Erkenntnissen vom 30. November 2004 gab der Gerichtshof den Klagen (zumindest zum Teil) statt und verpflichtete das beklagte Land Wien zum Ersatz der - nach dem RATG bemessenen - Kosten; bloß die zu A10/04 erhobene Klage wurde zurückgewiesen. Der einschreit... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litf
Leitsatz: Teils Stattgabe, teils Abweisung des Antrags des Vertreters zur
Verfahrenshilfe auf Ersatz von Barauslagen
Rechtssatz: Soweit den Klagen (zum Teil) stattgegeben worden ist, sind die geltend gemachten - schon durch die auf den Kuverts angebrachten Freistempelvermerke ausreichend nachgewiesen... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 24. Juni 2004 war dem Kläger zu A1/04, A3/04, A7/04, A9/04, A10/04, A12/04 und A14/04 Verfahrenshilfe in vollem Umfang gewährt worden. Mit mehreren Erkenntnissen vom 30. November 2004 gab der Gerichtshof den Klagen (zumindest zum Teil) statt und verpflichtete das beklagte Land Wien zum Ersatz der - nach dem RATG bemessenen - Kosten; bloß die zu A10/04 erhobene Klage wurde zurückgewiesen. Der einschreit... mehr lesen...