Norm
MG §22Rechtssatz
Wird vom Vermieter ein Raum aufgekündigt, der nur durch einen dem Mieter verbleibenden Raum zugänglich ist, so ist im Falle der Rechtswirksamkeit der Kündigung - ohne das es eines diesbezüglichen Antrages bedarf - das Recht zuzuerkennen, jenen Raum als Durchgang zu benützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0044847Dokumentnummer
JJR_19501115_OGH0002_0010OB00643_5000000_001