RS OGH 1949/12/7 2Ob542/49

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Veröffentlicht am 07.12.1949
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Norm

MG §19 Abs2 Z1
MG §21 Abs1 A3b
ZPO §562 E

Rechtssatz

Die Nichtzahlung des auf den Mieter entfallenden Betriebskostenanteiles verwirklicht den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 1 MG, wenn der Vermieter vor der Kündigung gemahnt hat. Wenn in den in bestimmter Richtung konkretisierten Einwendungen nicht vorgebracht ist, daß eine Mahnung unterblieben ist, kann auf diese Frage nicht eingegangen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0044993

Dokumentnummer

JJR_19491207_OGH0002_0020OB00542_4900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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