Norm
MG §19 Abs2 Z1Rechtssatz
Die Nichtzahlung des auf den Mieter entfallenden Betriebskostenanteiles verwirklicht den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 1 MG, wenn der Vermieter vor der Kündigung gemahnt hat. Wenn in den in bestimmter Richtung konkretisierten Einwendungen nicht vorgebracht ist, daß eine Mahnung unterblieben ist, kann auf diese Frage nicht eingegangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0044993Dokumentnummer
JJR_19491207_OGH0002_0020OB00542_4900000_002