Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34ZPO §530 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorliegen eines
gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Antragstellerin (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich kein Einfluß auf die Geschäftsführung zukam, läßt sich keinem der in §530 Abs1 ZPO umschriebene... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1994, B446/93, wies der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) ab. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme der mit dem zitierten Erkenntnis erledigten Beschwerdesache. Unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3VfGG §19 Abs4ZPO §530 Abs1 Z7
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Geltendmachung
eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
Rechtssatz: Der Antragsteller läßt außer acht, daß das VfGG insbesondere in den Fällen des §19 Abs3 und Abs4 die Möglichkeit einer Entscheidung des Gerichtshofes i... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Erkenntnis vom 12. Oktober 1994, B446/93, wies der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) ab. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme der mit dem zitierten Erkenntnis erledigten Beschwerdesache. Unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3VfGG §19 Abs4ZPO §530 Abs1 Z7
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Geltendmachung
eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
Rechtssatz: Der Antragsteller läßt außer acht, daß das VfGG insbesondere in den Fällen des §19 Abs3 und Abs4 die Möglichkeit einer Entscheidung des Gerichtshofes i... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 23. August 1994 eingebrachten Antrag begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme der durch den hg. Beschluß vom 1. März 1994, Zlen. B2275/93 - B2277/93 abgeschlossenen Verfahren; unter einem beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß ua. die Behandlung von drei vom nunmehrigen Einschreiter erhobener Beschwerden abgelehnt und diese antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof z... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2VfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags nach Ablehnung der
Beschwerden durch den Verfassungsgerichtshof und Zurückweisung nach
Abtretung durch den Verwaltungsgerichtshof mangels Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen; gleichzeitige Abweisung des
Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 23. August 1994 eingebrachten Antrag begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme der durch den hg. Beschluß vom 1. März 1994, Zlen. B2275/93 - B2277/93 abgeschlossenen Verfahren; unter einem beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß ua. die Behandlung von drei vom nunmehrigen Einschreiter erhobener Beschwerden abgelehnt und diese antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof z... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2VfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags nach Ablehnung der
Beschwerden durch den Verfassungsgerichtshof und Zurückweisung nach
Abtretung durch den Verwaltungsgerichtshof mangels Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen; gleichzeitige Abweisung des
Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit dem Beschluß B1414/87 vom 10. Juni 1988 die Behandlung der vom Antragsteller erhobenen Beschwerde ab, deren Gegenstand der Abbruch eines Gebäudes als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (im Sinne des Art144 Abs1 B-VG in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) bildete. Mit den vorliegenden Anträgen begehrt der Einschreiter zunächst die Wiederaufnahme dieses Beschwerdeverfahrens u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §34ZPO §146 Abs1ZPO §530 Abs1 Z7
Rechtssatz: Zurückweisung der Anträge auf Wiederaufnahme eines Beschwerdeverfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die bloße Mitteilung der Rechtsansicht durch eine Behörde läßt sich keinem der im §530 Abs1 ZPO aufgezählten Wiederaufnahmsgründe, insbesondere nicht der neue... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit dem Beschluß B1414/87 vom 10. Juni 1988 die Behandlung der vom Antragsteller erhobenen Beschwerde ab, deren Gegenstand der Abbruch eines Gebäudes als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (im Sinne des Art144 Abs1 B-VG in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) bildete. Mit den vorliegenden Anträgen begehrt der Einschreiter zunächst die Wiederaufnahme dieses Beschwerdeverfahrens u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §34ZPO §146 Abs1ZPO §530 Abs1 Z7
Rechtssatz: Zurückweisung der Anträge auf Wiederaufnahme eines Beschwerdeverfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die bloße Mitteilung der Rechtsansicht durch eine Behörde läßt sich keinem der im §530 Abs1 ZPO aufgezählten Wiederaufnahmsgründe, insbesondere nicht der neue... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Die Einschreiterin beantragte mit einer am 28. Mai 1992 zur Post gegebenen (selbstverfaßten) Eingabe die Bewilligung der Verfahrenshilfe (einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes) zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 9. April 1992, GZ B49-6/92. Dieser Bescheid war der Einschreiterin am 15. April 1992 zugestellt worden. Da die sechswöchige Beschwerdefrist des §82 Abs1 VerfGG zum Zeitpunkt der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34ZPO §530 Abs1
Rechtssatz: §530 Abs1 ZPO sieht die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag einer Partei für Verfahren vor, die durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden sind. Da jedoch ein Beschluß auf Abweisung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe kein "die Sache erledigender Beschluß" s... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 21. April 1992 eingebrachten Antrag begehren die Einschreiter der Sache nach die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluß vom 26. Februar 1991, Zlen. B548,549/90 abgeschlossenen Verfahren und bringen im wesentlichen vor, daß nachträglich neue Umstände hervorgekommen seien, welche eine anderslautende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem genannten Beschluß seine Zuständigkeit mit d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer
Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als
Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorbringen neuer
Tatsachen hinsichtlich der Qualifikation der angefochtenen Akte als
Akte der Gerichtsbarkeit
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof ist auch zur Entsch... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Berufungsbescheid der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft vom 23. November 1989 wurde die Verpflichtung der antragstellenden Gesellschaft zur Zahlung der Grundumlage 1989 in der von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg vorgeschriebenen Höhe gemäß §57 g HKG bestätigt. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde B62/90 lehnte der Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 25. November 1991 ab. 2. Mit dem vorliegenden, a... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34ZPO §530 Abs1ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Vorliegen eines
Wiederaufnahmegrundes
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich die Rechtslage nach Beschlußfassung des Verfassungsgerichtshofes über die Ablehnung der zu B62/90 erhobenen Beschwerde geändert hat, läßt sich keinem der i... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Am 30. Jänner 1989 langten beim Verfassungsgerichtshof Klagen von 137 Gemeinden (nämlich aller Gemeinden des Burgenlandes mit Ausnahme von Rust) gegen das Land Burgenland und den Bund ein. Diese - zu A1/89 bis A137/89 protokollierten - Klagen waren auf Art137 B-VG gestützt und betrafen vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1985. Mit Beschluß vom 23. Juni 1989 leitete der Verfassungsgerichtshof aus Anlaß dieser Klagen gemäß Art1... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Am 30. Jänner 1989 langten beim Verfassungsgerichtshof Klagen von 137 Gemeinden (nämlich aller Gemeinden des Burgenlandes mit Ausnahme von Rust) gegen das Land Burgenland und den Bund ein. Diese - zu A1/89 bis A137/89 protokollierten - Klagen waren auf Art137 B-VG gestützt und betrafen vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1985. Mit Beschluß vom 23. Juni 1989 leitete der Verfassungsgerichtshof aus Anlaß dieser Klagen gemäß Art1... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Am 30. Jänner 1989 langten beim Verfassungsgerichtshof Klagen von 137 Gemeinden (nämlich aller Gemeinden des Burgenlandes mit Ausnahme von Rust) gegen das Land Burgenland und den Bund ein. Diese - zu A1/89 bis A137/89 protokollierten - Klagen waren auf Art137 B-VG gestützt und betrafen vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) 1985. Mit Beschluß vom 23. Juni 1989 leitete der Verfassungsgerichtshof aus Anlaß dieser Klagen gemäß Art1... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / AllgVfGG §34ZPO §530 Abs1ZPO §530 Abs1 Z3ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung von Wiederaufnahmsklagen burgenländischer
Gemeinden im Vorprüfungsverfahren mangels Vorliegen
gesetzlicher Anfechtungsgründe; aktive Klagslegitimation für eine
Wiederaufnahmsklage auch der Nachfolgegemeinden; keine Täuschung
durch das Nichtzustan... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / AllgVfGG §34ZPO §530 Abs1ZPO §530 Abs1 Z3ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung von Wiederaufnahmsklagen burgenländischer
Gemeinden im Vorprüfungsverfahren mangels Vorliegen
gesetzlicher Anfechtungsgründe; aktive Klagslegitimation für eine
Wiederaufnahmsklage auch der Nachfolgegemeinden; keine Täuschung
durch das Nichtzustan... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / AllgVfGG §34ZPO §530 Abs1ZPO §530 Abs1 Z3ZPO §530 Abs1 Z7ZPO §538 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung von Wiederaufnahmsklagen burgenländischer
Gemeinden im Vorprüfungsverfahren mangels Vorliegen
gesetzlicher Anfechtungsgründe; aktive Klagslegitimation für eine
Wiederaufnahmsklage auch der Nachfolgegemeinden; keine Täuschung
durch das Nichtzustan... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß vom 24. Oktober 1989, B1188/89-2, wies der Verfassungsgerichtshof den von G J C am 9. Oktober 1989 zur Post gegebenen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde nach Art144 B-VG gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. August 1989, Z ..., als unbegründet ab. Diese verfassungsgerichtliche Entscheidung wurde dem Einschreiter am 3. November 1989 zugestellt. G J C brachte da... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß vom 24. Oktober 1989, B1188/89-2, wies der Verfassungsgerichtshof den von G J C am 9. Oktober 1989 zur Post gegebenen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde nach Art144 B-VG gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. August 1989, Z ..., als unbegründet ab. Diese verfassungsgerichtliche Entscheidung wurde dem Einschreiter am 3. November 1989 zugestellt. G J C brachte da... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34ZPO §530 Abs1 Z7
Leitsatz: Bewilligung der Wiederaufnahme eines Verfahrens; Aufhebung des
Beschlusses über die Zurückweisung einer Beschwerde wegen Versäumung
der Beschwerdefrist
Rechtssatz: Die Beantwortung einer Anfrage an den Leiter des Postamtes Eisenstadt (Aufgabepostamt der Beschwerde) bestätigte, daß die B... mehr lesen...