Begründung: Der Wiederaufnahmskläger wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 29. 6. 2001, GZ 22 C 1217/00w-12, schuldig erkannt, der dort klagenden Partei F*****, ATS 34.389 (= EUR 2.499,15) samt 12 % Zinsen seit 6. 7. 2000 zu bezahlen. Ein Mehrbegehren von ATS 17.461,-- (= EUR 1.268,94) samt 12 % Zinsen seit 6. 7. 2000 wurde abgewiesen. Dieses Urteil ist, nachdem eine dagegen erhobene Berufung mangels Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt zurückgewiesen worden war, in ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN ***** und FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** AG mit der aufnehmenden G***** AG wurde diese gemäß § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Bezeichnung der Nebenintervenientin war daher in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen (v... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger ist Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund des Exekutionstitels dem Betreibenden in bestimmter, im Titel näher bezeichneter Weise Einsicht in ihre Handelsbücher etc. zu gewähren hat. Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Gläubiger gegen die verpflichtete Partei antragsgemäß die Exekution nach § 354 EO. Die verpflichtete GmbH brachte gegen den Exekutionstitel eine „Wiederaufnahmsklage" ein und beantragte die Aufschiebung der Exekution ge... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 1536 Grundbuch *****, zu welcher ua das 2.904 m² große GST-NR 452/2 gehört. Laut der im Grundbuch angegebenen Nutzung wird das GST-NR 452/2 landwirtschaftlich genutzt. Der Antragsteller begehrte, das GST-NR 452/2 von der EZ 1536 Grundbuch ***** unter Mitübertragung näher bezeichneter ua sein Eigentumsrecht ausweisender Eintragungen abzuschreiben und hiefür eine neue EZ zu eröffnen. Der Antragsteller f... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 AZPO §519 BZPO §530ZPO §543
Rechtssatz: Die Ansicht, das Erstgericht habe über die Wiederaufnahmsklage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund zu entscheiden, stellt die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Rekursgericht dar, die zufolge der auch hier gebotenen analogen Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht und vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann (so bere... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 6 Cg 64/03d des Landesgerichtes Feldkirch (Hauptprozess) begehrte der inzwischen verstorbene spätere Gemeinschuldner Walter M***** von der beklagten Versicherung eine Versicherungsleistung von EUR 36.000,-- aus einem Maschinenversicherungsvertrag, der auch das Diebstahlsrisiko umfasste. Dies mit der Behauptung, eine versicherte Holzerntemaschine sei gestohlen worden. Die Klage wurde abgewiesen, weil ein Diebstahl nicht erweislich war und zudem die in den dem... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten im Verfahren 1 Cg 228/99s des Landesgerichts Linz die Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an bestimmten Gewässern nicht zukomme. Das Klagebegehren der klagenden Parteien wurde vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht (6 R 287/00v) im Wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, dass ihnen der Nachweis, ihnen stünde auch in dem von den Beklagten beanspruchten Bereich das Fischereirecht zu, nicht gelungen sei. Die gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gert L***** GmbH, *****, gegen die beklagte Partei Kurt G*****, vertreten durch Dr. Lothar Schottenhamml, Rechtsanwalt in Wien, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens 10 Ob 121/05z bzw Nichtigerkläru... mehr lesen...
Begründung: In der Versteigerungstagsatzung vom 2. August 2005 (ON 33) wurde die Liegenschaft der Verpflichteten mit dem Wohnhaus (ein geschlossener Hof) dem Betreibenden als Ersteher um das Meistbot von 991.000 EUR zugeschlagen. Am 2. November 2005 fasste das Erstgericht den Beschluss über die Zuschlagserteilung (ON 42). Ein dagegen erhobener Rekurs der Verpflichteten blieb erfolglos (Rekursentscheidung ON 50). Die Bezirksgrundverkehrskommission erteilte der Zuschlagserteilung am 1... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist eine Vollzugsbeschwerde der betreibenden Partei in Ansehung von insgesamt fünf Fahrnissen. Infolge des Beschlusses des erkennenden Senats vom 30. Mai 2006, AZ 3 Ob 123/06v, ergänzte das Gericht zweiter Instanz seine Entscheidung um den Ausspruch, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR nicht übersteige, und änderte folglich den Zulassungsausspruch dahin ab, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) begehrte im Verfahren 24 Cg 119/03m des Landesgerichtes Klagenfurt von der Wiederaufnahmsbeklagten (in der Folge nur: beklagte Partei) die Rückzahlung des an deren Rechtsvorgänger für die Errichtung eines Wintergartens geleisteten Werklohnes. Er vertrat in diesem Prozess den Standpunkt, das Werk weise wesentliche und unbehebbare Mängel auf, weshalb er aus dem Titel der Gewährleistung zur Wandlung berechtigt sei. Das Lan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Senioren- und Pflegeheim in *****. Die Beklagte ist im Bereich Gerüstbau, Bautechnik, Fassadenbefahranlagen, Facility-Management und Industriereinigung tätig. Die Klägerin begehrt EUR 140.599,87 für Aufwendungen, die ihr dadurch entstanden seien, dass die Beklagte nicht - wie in einem Generalunternehmervertrag vom 16. 10. 1989 mit der D***** GmbH, einer Rechtsvorgängerin der Klägerin, vereinbart - die Fundamente des Seniorenheimes auf gewachsene... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Berufungsgericht sp... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien, das Betreten des von der klagenden Partei auf einer bestimmten Liegenschaft betriebenen und zuvor von der erstbeklagten Partei gepachteten Pflegeheims zu unterlassen. Im Pachtvertrag sei zwar ein Inspektionsrecht der erstbeklagten Partei vereinbart worden, der Zweitbeklagte habe dieses aber entgegen der Vereinbarung mehrmals und unbefugt ohne Vorankündigung ausgeübt und den Pflegebetrieb gestört. Wegen seines unber... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert S*****, vertreten durch Mag. Astrid Wagner, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Ibolya Z***** (geschiedene... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss eines Gerichtshofs erster Instanz, GZ 23 Nc 32/05m-2, wurde die bei einem Bezirksgericht anhängige Rechtssache 2 C 298/05t (Klage des nunmehrigen „Wiederaufnahmeklägers" gegen die „Wiederaufnahmsbeklagte") der beim Prozessgericht tätigen Richterin und dem Gerichtsvorsteher wegen deren Befangenheit abgenommen und einer gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts unter Aufrechterhaltung der Zustä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Ing. Elmar W*****, und 2.) Dipl. Ing. Elmar August W*****, beide vertreten durch Holter-Wildfellner Rechtsanwälte GmbH in Grieskirchen, gegen die beklagte Partei Marktgemeind... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 29. 6. 2005, GZ 23 Nc 32/05m-2, wurde die beim Bezirksgericht Frankenmarkt anhängige Rechtssache 2 C 298/05t (Klage des nunmehrigen „Wiederaufnahmeklägers", in der Folge immer als Antragsteller bezeichnet, gegen die „Wiederaufnahmsbeklagte", in der Folge immer als Antragsgegnerin bezeichnet), unter anderem auf Feststellung der mangelnden Exekutionskraft, in eventu Nichtigkeit und Rechtsunwirksamkeit eines am 16. 10. 1990 vor ei... mehr lesen...
Begründung: Über die Liegenschaft der Beklagten führt ein Weg zur benachbarten Liegenschaft des Klägers, den der Kläger und seine Rechtsvorgänger benützten. Der ursprünglich in diesem Gebiet verlaufende Weg wurde zwischen 1957 und 1960 neu trassiert. Er führt auf der Liegenschaft der Beklagten am nicht mehr bewohnten Gehöft vorbei. Im September 1992 errichteten die Rechtsvorgänger der Beklagten in der Nähe des nicht mehr bewohnten Gehöfts einen versperrten Schranken. Im Verfahren AZ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem sein Zahlungsbegehren von ATS 100.500/EUR 7.303,62 sA rechtskräftig abgewiesen worden war. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage, soweit sie sich auf den Wiederaufnahmsgrund eines neuen Beweismittels (§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO) stützt, gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurück und unterbrach hinsichtlich der weiteren Wiederaufnahmsgründe (§ 530 Abs 1 Z 2 und 3 ZPO) das Verfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung eines... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §73ZPO §530 A
Rechtssatz: Sowohl eine Wiederaufnahmsklage gemäß § 530 ZPO als auch der Abänderungsantrag nach § 73 AußStrG können nur gegen eine die Sache erledigende Entscheidung erhoben werden. Gegen verfahrensrechtliche Zwischenentscheidungen - wie hier die Entscheidung über den Ablehnungsantrag - finden diese Rechtsbehelfe nicht statt. Entscheidungstexte 8 Ob 21/05d ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO stützt, müssen geeignet sein, eine günstigere Entscheidung über den Gegenstand des Vorprozesses herbeizuführen. Schon die Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses genügt, wobei es ausreicht, dass die neuen Tatsachen und Beweismittel geeignet sind, eine wesentliche Änderung der Beweiswürdigung herbeizuführen (8 ObA 18/05p; Kodek in Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache des Ablehnungswerbers Mag. Herwig B***** über den Antrag des Ablehnungswerbers auf „Wiederaufnahme des Verfahrens 8 Ob 21/05d", den Beschluss gefasst: Spruc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Bereis, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Franz H*****, vertreten durch Mag. Stefan Traxler, Rechtsanwalt in Mödling, wege... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 10 Cg 86/02f des Handelsgerichtes Wien, in dem sie zur Rückzahlung eines ihr von der Beklagten gewährten Darlehens von S 191.300,-- (= EUR 13.902,31) sA verurteilt wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes, mit der die Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen wurde und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels einer gemäß § 528 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage nicht zulä... mehr lesen...
Norm: ZPO §64ZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: Die in einem Rechtsstreit bewilligte Verfahrenshilfe gilt nicht für die Wiederaufnahmsklage gegen die dort ergangenen Entscheidungen, zumal es sich bei Rechtsmittelklagen um formell vollkommen selbstständige Verfahren handelt (3 Ob 261/98y = EFSlg 88.063 mwN). Entscheidungstexte 3 Ob 221/05d Entscheidungstext OGH 25.01.2006 3 Ob 221/05d ... mehr lesen...
Begründung: Auf vier Liegenschaften des Klägers sind Simultanhypotheken zugunsten der beklagten Partei eingetragen. Aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsakts betreibt die beklagte Partei die Versteigerung aller dieser Liegenschaften. Zu AZ 2 C 505/99x des Bezirksgerichts Frankenmarkt hat der Kläger die Aufhebung, hilfsweise die Nichtigerklärung des der Versteigerung zugrundeliegenden Notariatsakts vom 16. Oktober 1990 samt Begleiturkunden, die Zustimmung der beklagten Partei zur ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass zugunsten eines im Eigentum des Klägers stehenden Grundstücks das Recht des Gehens über ein im öffentlichen Gut der beklagten Gemeinde stehendes Grundstück besteht und verpflichtete die beklagte Partei zur Zustimmung zur Verbücherung des Gehrechts. Das auf Feststellung und Verbücherung des Rechts des Fahrens gerichtete Mehrbegehren des Klägers wurde abgewiesen. Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Berufungsgericht der Berufung d... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin war Lebensgefährtin des am 23. 7. 1995 verstorbenen Erblassers Karl W*****. Die Wiederaufnahmsbeklagten sind uneheliche Töchter des Verstorbenen und hatten am 29. 9. 1995 bedingte Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes zu je einem Drittel des Nachlasses abgegeben. Am selben Tag hatte auch die Wiederaufnahmsklägerin unter Berufung auf ein vom Verstorbenen vor drei Zeugen am 6. 6. 1995 unterfertigtes fremdhändiges Testament eine bedingte Erbserkl... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 4 C 373/01g des Bezirksgerichts Steyr (dessen Wiederaufnahme der Kläger verlangt) begehrte der Beklagte, den Kläger zur Zahlung von EUR 6.540,56 sA als Aufzahlung im Zusammenhang mit dem Tausch von Gemälden zu verpflichten. Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 14. 5. 2002, GZ 4 C 373/01g-15 gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des genannten Verfahrens aus dem Grund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Der Kläger begehrt die... mehr lesen...