Begründung: Mit Schuldschein vom 2. 11. 1987/17. 12. 1987 bestätigten der Kläger und die Dr. K***** GmbH, von der L***** ein Darlehen in der Höhe von 3 Mio S (= 218.018,50 EUR) erhalten zu haben. Sie erteilten ausdrücklich die Zustimmung zur Sicherstellung des Darlehens auf einer Liegenschaft des Klägers. Auf Grund des vollstreckbaren Notariatsakts des Dr. K***** P***** vom 17. 12. 1987 war der Kläger verpflichtet, 3 Mio S sA an die Bank zu bezahlen. Bei dem bereits auf Grund des Sc... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren 8 C 92/05p des Erstgerichts begehrte die nunmehrige Wiederaufnahmsklägerin als Klägerin vom Beklagten ua rückständigen Unterhalt für den Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2004 in Höhe von 3.485,88 EUR sA. Die Höhe dieses Anspruchs berechnete die Klägerin aufgrund eines vom Beklagten vorgelegten Jahreslohnzettels für 2004. Mit Teilurteil vom 25. 9. 2007, 8 C 92/05p-45, sprach das Erstgericht ua den für 2004 als rückständig begehrten Unterhalt in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T*****, Australien, vertreten durch Dr. Gerald Albrecht, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei I*****, vertreten durch Dr. Friedrich J. Reif-Breitwieser Rechtsanwalt in Wien, wegen Testamentsanfech... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 24. Februar 2009 schied das Erstgericht die Ehe der Streitteile nach § 55 EheG und sprach über Antrag der Beklagten nach § 61 Abs 3 EheG aus, dass das Verschulden an der Zerrüttung den Kläger treffe. Das Urteil wurde beiden Parteien am 3. März 2009 zugestellt. Die Beklagte ließ es unbekämpft, der Kläger focht es nur im Ausspruch über das Verschulden an. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers mit Urteil vom 23. Juni 2009 nicht Folge. Die Entschei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Helene G***** und 2. Franz G*****, beide vertreten durch Hopmeier & Wagner Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei Petra B*****, vertreten durch Mag. Doris-Bettina Fürtbauer, Rechtsanwältin in Mödling, wegen Löschung einer bücherlich... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionswerberin vertritt die Auffassung, die Wiederaufnahme eines Verfahrens solle auch dazu dienen, den Gleichklang von Entscheidungen herzustellen. Abweichend vom Ergebnis des Hauptverfahrens 46 Cgs 71/05w des Erstgerichts sei das Bezirksgericht Landeck im Folgeprozess 2 C 1372/06k zu dem Ergebnis gelangt, dass ihre verfahrensgegenständlichen Verletzungen und Beschwerden zweifellos auf einen von ihr während ihrer Beschäftigung bei H***** K***** erlittenen Arbeits... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stützte sein Räumungsbegehren auf titellose Benützung der zu räumenden Wohnung durch den Beklagten. Das Erstgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung in der Hauptsache und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und dass die Revision nicht zulässig sei. Der Beklagte stellte einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Revision gemäß § 508 ZPO und brach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien ist seit 21. 7. 1994 zu FN ***** die „D*****“ ***** Ges.m.b.H. mit Sitz in Wien eingetragen. Dieser Gesellschaft liegt der Gesellschaftsvertrag vom 13. 7. 1994 in der Neufassung vom 19. 11. 2001 zugrunde. Der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag hatte in seiner Fassung vom 15. 1. 1996 in seinem Punkt IX. „Kündigung“ vorgesehen, dass die Gesellschaft von jedem Gesellschafter jeweils zum Ende eines Geschäftsjahrs unter Einhaltu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Unterhalt an die Antragstellerin für den Zeitraum vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 in Gesamthöhe von 5.115 EUR. Der Antragsgegner beantragte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung samt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels. Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs unzulässig se... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Gewährung von Bucheinsicht in Anspruch. Das Erstgericht gab der Klage nur teilweise statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR nicht übersteige. Die Bewertung orientiere sich am Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 JN. Die Klägerin habe in der Klage nur eine Bewertung nach RATG vorgenommen sowie die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren dar... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsbegehrens beantragte die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung bestimmte die von ihr vertriebenen Produkte betreffende Behauptungen zu verbieten. Das Erstgericht gab dem Sicherungsbegehren - ohne Anhörung der Beklagten - zur Gänze statt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten Folge, hob die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung auf und wies den Sicherungsantrag mangels internationaler Zustä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. E. Solé sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Mag. C***** S*****, 2. Cl***** S*****, beide *****, vertreten durch Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung eines auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gegründeten Abänderungsantrags des Antragstellers. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung nicht zulässig sei. Gegenstand des bereits im Jahr 2006 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgen... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestützter Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. In jenem Verfahren, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgenommen werden soll, hatte das Rekursgericht allerdings zu AZ 40 R 80/07x (= 48 Msch 3/05g-46) ausgesprochen, dass... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, das Fahren der Kläger über ein Grundstück der Beklagten entlang der Fahrrillen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art durch eine Absperrung oder andere Maßnahmen zu vereiteln. Sie bewerteten das Unterlassungsbegehren mit 5.000 EUR. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt, das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung und bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 5.000 EUR nich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Erbe nach dem am 9. Februar 2003 verstorbenen Eigentümer einer Teichwirtschaft mit Umland samt Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, zu der zahlreiche Liegenschaften gehören. Auf einem Grundstück ist ein als „Schweinestall“ bezeichnetes Gebäude errichtet, dessen vorderer Teil bewohnt werden kann. Der hintere Teil wurde für Lagerzwecke genutzt. Der Schweinestall ist unmittelbar neben dem Teich situiert. Es schließt eine große Wiesenfläche und ein Zeltplatz an. Die... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Am 28. 6. 1997 wurde der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Das Verschulden traf den Erstbeklagten. Im Verfahren 9 Cg 149/00x des Landesgerichts Feldkirch (in der Folge: Hauptprozess) begehrte der Kläger Schadenersatz in Höhe von 53.042,12 EUR sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden a... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der B.***** GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 5. 12. 2003 das Konkursverfahren eröffnet, die allgemeine Prüfungs- und Berichtstagsatzung wurde auf den 5. 2. 2004 anberaumt. Die Beklagte meldete eine Konkursforderung in Höhe von 214.490.536,56 EUR an, die vom Masseverwalter zunächst bestritten wurde. Der Masseverwalter zog im Juni 2005 seine Bestreitung teilweise zurück, sodass die Forderung der Beklagten mit einem Betrag von 190.000... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte unter anderem die Verpflichtung der Beklagten, sie sei schuldig, in die Übertragung ihres Höchstbetragspfandrechts von 120.000 EUR, haftend ob der Liegenschaft „EZ 401” der KG ***** als „Haupteinlage“ und ob den 55/4347stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 616 der KG ***** als „Nebeneinlage“, in Ansehung eines Teilbetrags von 25.200 EUR auf die Klägerin einzuwilligen. Das Erstgericht wies alle Klagebegehren ab. Über Berufung der Klägerin änderte das ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : 1.) In den beiden verbundenen Vorverfahren hat die damalige Klägerin und nunmehr Widerbeklagte aus zwei verschiedenen Konten zwei verschiedene Kreditforderungen geltend gemacht. Hinsichtlich des hier maßgeblichen ersten Kontos betreffend einen ursprünglich 1988 von einer anderen Bank gewährten Hypothekarkredit, der 1994 auf die Klägerin auf das Konto 881-01891-52 umgeschuldet wurde, ging das Erstgericht damals davon aus, dass die Kreditinanspruchnahme und die u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. Dr. Hildegard M*****, vertreten durch Winkler Reich-Rohrwig Illedits Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, und 2. Elfriede J*****, gegen die Antragsgegner 1.) Janja M*****, 2.) Barbara B*****, 3.) Dr. Jürgen ... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) wurde am 16. 8. 1988 bei einem Verkehrsunfall, im Zuge dessen er als Radfahrer von einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw niedergestoßen wurde, ua am
Kopf: verletzt. Das Verschulden traf den Lenker des Pkws. Der Kläger erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Hirnrindenquetschung, die zu neurologischen Störungen (Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen etc) führten. Diese löste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach der am 8. Juni 2008 verstorbenen Dr. Tivadar Lászlóné R*****, Ungarn, vertreten durch Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Robert J*****, Slowakei, wegen Wiederaufnahme des V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer des Grundstücks ***** der EZ ***** Grundbuch *****. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des angrenzenden Grundstücks ***** der EZ ***** desselben Grundbuchs. Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 wurde zwischen den Streitteilen festgestellt, dass die Beklagten als Eigentümer des ihnen gehörigen, herrschenden Grundstücks und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum dieses Grundstücks gegenüber den Klägern als Eige... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** K*****, vertreten durch Dr. Robert Starzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1) J***** R*****, und 2) D***** S*****, be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Wiederaufnahme des durch den Beschluss desselben Gerichts vom 29. November 2001, GZ 2 P 181/01k-33, (in erster Instanz) beendeten Verfahrens zur Übertragung der vorläufigen Obsorge für vier minderjährige Kinder an die Mutter gerichtete Klage als unzulässig zurück. Da hier das neue AußStrG noch nicht anzuwenden sei, seien entsprechend der ständigen Rechtsprechung die Vorschriften der ZPO über die Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage im Außer... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 5 C 1719/07h des Bezirksgerichts Kufstein begehrte der hier Beklagte als Kläger, die Beklagte (hier Wiederaufnahmsklägerin) schuldig zu erkennen, die Beweidung eines näher bezeichneten Waldgrundstücks durch Weidevieh zu unterlassen. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erstattete die Beklagte (Wiederaufnahmsklägerin) kein eigenes Sachvorbringen, sondern anerkannte das Klagebegehren zur Gänze, sodass ein klagsstattgebendes, in Rechtskraft erwa... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger beantragten zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsbegehrens die einstweilige Verfügung, dem Beklagten werden die - insbesondere in einer Presseaussendung erhobenen - Behauptungen „Im Falle der Ö*****-nahen G***** Werbeagentur ortet das B***** schwerwiegende Mängel bei der Auftragsvergabe von Werbemaßnahmen der G*****-AG und der Stadt G*****" und/oder „Das, was sich hier offenbart, ist Sodom und Gomorrha in Reinkultur" und/oder „Auch der Verdacht der... mehr lesen...
Begründung: Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 17. 9. 2008, GZ 12 Cg 54/07b-21, wurde das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger 148.654 EUR samt Zinsen zu zahlen, abgewiesen. Über die gegen dieses Urteil vom Kläger eingebrachte Berufung wurde in jenem Verfahren noch nicht entschieden. Der Kläger brachte in jenem Verfahren zusammengefasst vor, dass er sich im Rahmen einer Vereinbarung mit der beklagten Parte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Schuldenregulierungssache des Rudolf D*****, vertreten durch Schmid & Horn Rechtsanwälte GmbH in Graz, über den Revisionsrekurs des Schuldners gegen Punkt a) des Beschlusses des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgeri... mehr lesen...