Begründung: Auf dem außerhalb des abgezäunten Liegenschaftsbereichs befindlichen Teil eines bestimmten Grundstücks stellte der Beklagte Anfang des Jahres 2005 Hohlblocksteine auf. Der Kläger begehrte - gestützt auf eine ihm zustehende Wegdienstbarkeit - die Entfernung von auf einem anderen (benachbarten) Grundstück aufgestellten Hohlblocksteinen. Sollte sich ein Teil der Steine auf dem anderen Grundstück, welches auch einen Teil der Zufahrtsstraße bilde, befinden, bestehe auch hier ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 3 C 10/05h des Erstgerichts beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens unter anderem in der Form, dass der Antragsgegner verpflichtet werde, die Verbindlichkeiten aus zwei Darlehen bei der ***** E***** Bank ***** AG zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen. Der Antragsgegner beantragte seinerseits unter anderem, der Antragstellerin die alleinige Rückzahlung dieser Darlehen aufzutragen. Das Erstgericht wies mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist seit Mai 2002 zu AZ 84 C 11/05x des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien (vormals 3 C 74/02m) ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Mit Beschluss vom 6. Mai 2004 erließ das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu GZ 3 C 74/02m-44 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382b EO gegen den nunmehrigen Kläger, die nach Durchführung der Rechtsmittelverfahren in Rechtskraft erwachsen ist. Der Kläger begehrt mit der beim Rekursgericht eingebrachten Wiederaufnahms... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren wurde das Begehren der Kläger auf Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an näher bezeichneten Gewässern links der T***** nicht zukomme, vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht abgewiesen, weil den Klägern der Nachweis des Bestehens eines eigenen Fischereirechts im strittigen Bereich nicht gelungen sei. Die Kläger begehrten nun die Wiederaufnahme dieses Verfahrens unter Berufung auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Am 25. 10. 2007 sei ihnen ein S... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 13 Cg 78/99d des Landesgerichts Innsbruck, in welchem ausgesprochen wurde, dass eine aufgrund des Übergabsvertrags vom 6. 11. 1997 grundbücherlich vorgenommene Einverleibung ihres Eigentumsrechts unwirksam und daher zu löschen sei. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der die Wiederaufnahmsklage noch vor Zustellung an die Beklagte zurückgewiesen wurde und sprach aus, dass der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung, dass keine Dienstbarkeit des Wasserbezugs zu Lasten ihres Grundstücks und zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke der Beklagten bestehe. Weiters begehrten sie, die Beklagte zur Unterlassung aller Handlungen zu verpflichten, die sich als Ausübung einer solchen Dienstbarkeit darstellten. In der Klage wurde der Streitgegenstand mit 5.800 EUR bewertet. Aufgrund einer Streitwertbemängelung durch die Beklagte wurde in der ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger hatten im Jahr 2002 unter anderem zwei Waldgrundstücke aus dem Gutsbestand des Beklagten erworben. Im vorliegenden Verfahren begehren sie die Feststellung, dass ihnen als Eigentümer dieser Grundstücke ein Fahrrecht auf einem im Gutsbestand des Beklagten verbliebenen Grundstück zustehe; weiters begehren sie dessen Einwilligung in die Einverleibung dieser Dienstbarkeit. Sie bewerteten das Feststellungsbegehren mit 5.000 EUR und das Einwilligungsbegehren mit 3.00... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht einen an ihn von einem Konsumenten abgetretenen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen DVD-Recorder geltend, weil der Kaufvertrag infolge Fehlens der ausdrücklich vereinbarten „Show View"- Funktion zu wandeln sei; hilfsweise wird das Begehren auf Irrtumsanfechtung gestützt. Der Beklagte beantragt die Klagsabweisung. Die spezifische Funktion des Recorders sei nicht vereinbart worden. Im Fall der Berechtigung des Klagebegehrens habe die Zahlu... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger führte am 9. und 11. 12. 1997 an der Wiederaufnahmsbeklagten Lasik-Operationen zur Beseitigung ihrer Kurzsichtigkeit durch. In der Folge trat an beiden Augen der Wiederaufnahmsbeklagten eine erhebliche Verschlechterung der Sehschärfe ein; im Jahr 2000 wurde jeweils ein postoperativer Keratokonus diagnostiziert. Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 15. 7. 2003, 8 Cg 138/00w, wurde (rechtskräftig) festgestellt, dass der dort beklagte Wiedera... mehr lesen...
Begründung: In einem 2002 eingeleiteten außerstreitigen Mietrechtsverfahren begehrte die Gesamtrechtsvorgängerin der Antragstellerin als Vermieterin die Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses für das Mietobjekt der Antragsgegnerin. Aufgrund des Todes der beiden Kommanditisten der Antragsgegnerin sei die Vermieterin nach Einantwortung der Verlassenschaft zur Mietzinsanhebung nach § 12a MRG berechtigt. Der Tod sei der Antragstellerin weder angezeigt worden noch aus dem Firme... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil mit der
Begründung: zurück, diese habe ungeachtet dessen Verkündung in Anwesenheit beider Parteien das Rechtsmittel nicht angemeldet. Tatsächlich hatte die Beklagte nach Zustellung der Protokollsabschrift am 28. November 2007 eine schriftliche Berufungsanmeldung erstattet, die am 10. Dezember 2007 beim Erstgericht einlangte (Einlaufstampiglie) und ihr irrtümlich wieder zurückgestellt wu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 6. 6. 2007 (ON U-35) wies das Erstgericht den Antrag des Vaters, den monatlichen Unterhalt für den minderjährigen Clemens W***** von bisher 250 EUR auf 120 EUR herabzusetzen, ab. Am 11. 7. 2007 wurde dieser Beschluss an einen Hausgenossen des Vaters an dessen Adresse ausgefolgt (Ersatzzustellung). Am 3. 8. 2007 überreichte der Vater dagegen einen Rekurs beim Erstgericht, in welchem er zur Rechtzeitigkeit ausführte, dass ihm der angefochtene Beschluss na... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte mit dem angefochtenen Beschluss die Beschlüsse des Erstgerichts, mit denen dieses einen auf die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, GZ 1 F 93/94p (nunmehr 101 C 93/94x) des Bezirksgerichts Gmunden, gerichteten Antrag des Antragsgegners zurück- und zwei auf diesen Antrag bezogene Verfahrenshilfeanträge abgewiesen hatte. Es sprach aus, dass in Ansehung der Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 AAußStrG 2005 §202
Rechtssatz: Nach § 202 AußStrG ist dieses Gesetz auf vor seinem Inkrafttreten anhängig gewordene Streitigkeiten in Angelegenheiten, die nunmehr statt im streitigen Verfahren im Verfahren außer Streitsachen durchzusetzen wären nicht anzuwenden. Das gilt auch für die Wiederaufnahme derartiger bereits abgeschlossener Verfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 72/08x ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem der Antrag der Beklagten auf Akteneinsicht im Beisein eines Dritten abgewiesen wurde; es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der Beklagten ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts (§ 526 Abs 2 ZPO) - jedenfalls unzulässig. Der außerordentli... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren wurde das Begehren der Kläger auf Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an näher bezeichneten Gewässern links der T***** nicht zukomme, vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht abgewiesen. Die Kläger begehrten nun die Wiederaufnahme dieses Verfahrens unter Berufung auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Am 25. 10. 2007 sei ihnen ein Sachverständigengutachten über die historische Entwicklung der Fischereirechte in der T***** samt Nebengewässern b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga W*****, vertreten durch Dr. Klaus Schiller M.A., Mag. Markus Schablinger, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, gegen die beklagten Parteien 1. Christian S*****, 2. Wilhelm S*****, 3. V***** Versicher... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 1.712,32 EUR (sA) sowie die Feststellung, die Beklagte sei (als Fruchtgenussberechtigte) schuldig, ihm die auf ihn als (Mit-)Eigentümer eines Hauses anteilig entfallenden Kosten an Eigenheimversicherung und (im Einzelnen angeführte) Gebühren und Gemeindeabgaben zu bezahlen. Das Erstgericht wies sowohl das Leistungs- als auch das Feststellungsbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz. Es sprach ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die auf der Liegenschaft der Beklagten stehenden Eichenbäume nur eine solche Höhe und einen solchen Zustand haben, dass dadurch dem im Wohnungseigentum der Kläger stehenden Reihenhaus und dem dazugehörenden Garten nicht Licht in einem das ortsübliche Maß überschreitenden Ausmaß entzogen wird. Die Eventualbegehren unterscheiden sich davon durch die Präzisie... mehr lesen...
Begründung: Im Frühjahr 2001 wollte Ludwig H***** vom Beklagten einen gebrauchten Traktor kaufen. Um den Kaufpreis zu finanzieren, kontaktierte der Beklagte über einen Vermittler die Klägerin. In deren Finanzierungszusage bestätigte sie, die Finanzierung des Leasingobjektes zum Preis von S 278.000 (= EUR 20.203,05) abzüglich S 53.000 (= EUR 3.851,66) an Kaution nur für den Fall zu übernehmen, dass der Kunde Zug um Zug gegen Übernahme des Leasinggegenstandes die S 53.000 an den Bek... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren, dessen Wiederaufnahme die Klägerin anstrebt, gab das Erstgericht der Oppositionsklage des Beklagten zur Gänze statt und erklärte die von der Klägerin betriebene Unterhaltsexekution in Ansehung eines Rückstands von 1.899,94 EUR sowie des laufenden Unterhalts von monatlich 135,71 EUR für unzulässig. Mit dem Vorbringen, ein ihr nunmehr zur Verfügung stehendes Schreiben der Ärztekammer bilde einen Wiederaufnahmsgrund iSd § 530 Abs 1 Z 7 ZPO, begehrt die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. 12. 2003, AZ 24 Cg 123/03z, wurde der nunmehrige Wiederaufnahmskläger gemeinsam mit der bereits verurteilten „G*****" HandelsgesmbH zur Herausgabe zweier Pkw oder zur Zahlung von EUR 8.462,50 sA bzw EUR 11.741,22 sA verurteilt. Nach den Klagebehauptungen hatte der nunmehrige Wiederaufnahmskläger zwei Kreditverträge vom 11. 12. 2002 und 17. 6. 2002 zur Finanzierung der Fahrzeugkäufe als Mitantragsteller unterfert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Klemens Dallinger, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schulerstraße 18, als Masseverwalter im Konkurs der R***** AG gegen die beklagte Partei Dr. Johannes Z*... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die gegen eine konkursgerichtliche Forderungsfeststellung gerichtete Klage der Klägerin (zur gebotenen analogen Anwendung der Vorschriften des § 530 ZPO auf die konkursmäßige Feststellung von Forderungen RIS-Justiz RS0044362) im Vorprüfungsverfahren - also noch vor Zustellung der Klage an die Beklagte - zurück. Das Erstgericht wies die gegen eine konkursgerichtliche Forderungsfeststellung gerichtete Klage der Klägerin (zur gebotenen analogen Anwendu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat der Beklagten ein Haus vermietet. Mit einer der Beklagten am 17. Dezember 2004 zugestellten Klage begehrte er rückständigen Mietzins von 173.869,06 EUR und die Räumung des Mietobjekts. Die Beklagte habe von Jänner bis November 2004 keinen Mietzins geleistet, weswegen er gemäß § 1118 ABGB die Auflösung des Mietvertrags erkläre. Während des Verfahrens brachte er ergänzend vor, dass die Beklagte den Mietzins auch weiterhin nicht leiste. Auf dieser Grundlage ... mehr lesen...
Begründung: Am 17. 3. 2005 brachte die O***** Baugesellschaft mbH gegen den nunmehrigen Kläger Mica M***** eine Klage auf Mietzinszahlung und Räumung der Wohnungen Top 3 und 5 auf der Liegenschaft M*****straße 60, *****, ein. Mit Vergleich vom 30. 6. 2005 verpflichtete sich der dort Beklagte (und nunmehrige Kläger), der im Verfahren nicht vertreten war, zur ratenweisen Zahlung des rückständigen Mietzinses und zur Räumung der beiden Wohnungen bis längstens 30. 9. 2005. Die seinerzeit... mehr lesen...
Begründung: Die (Wiederaufnahme-)Klägerin und der am 19. 12. 2005 verstorbene Milenko S***** waren verheiratet. Ihre am 21. 9. 1989 vor dem Standesamt in Brodac (Serbien) geschlossene Ehe wurde im wiederaufzunehmenden Verfahren des Erstgerichtes mit Urteil vom 4. 4. 2005, 3 Cg 161/04x-16, ohne Verschuldensausspruch, rechtskräftig seit 7. 5. 2005, geschieden. In diesem Verfahren wurde die Klägerin - als dortige Beklagte mit unbekanntem Aufenthalt - durch eine Prozesskuratorin vertret... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin wurde im Verfahren 18 Cg 13/98a des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz mit Urteil vom 28. 9. 2003 (ON 94) ua schuldig erkannt, 1. es zu unterlassen, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgend einen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden; 2. es zu unterlassen, die Bezeichnung „M*****" in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter dieser Bezeichnung anz... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Beklagte war ein Versäumungsurteil ergangen, das sie zur Zahlung rückständiger Mietzinse und zur Räumung verpflichtete. Nach Einleitung einer Räumungsexekution brachte die Beklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mündlichen Streitverhandlung und gegen die Versäumung der Widerspruchs- und Berufungsfrist gegen das Versäumungsurteil, einen Widerspruch und eine Nichtigkeitsberufung gegen das Versäumungsurteil, wie auc... mehr lesen...
Begründung: Der hier zugrundegelegte Sachverhalt lässt sich im Wesentlichen dahin zusammenfassen, dass der Antragsteller Hälfteeigentümer und die Antragsgegner Vierteleigentümer einer Liegenschaft mit einem Wohnhaus sind. Der Antragsteller hat seinen Hälfteanteil im Rahmen eines Übergabsvertrages von der gemeinsamen Großmutter erworben, während die Antragsgegner ihre Viertelanteile aus dem Hälfteanteil ihres Vaters, des Onkels des Antragstellers, ableiten. Der verstorbene Vater der ... mehr lesen...