Begründung: Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren, die Beklagte habe einen näher bezeichneten schriftlichen Kaufvertrag über eine Liegenschaft zu unterfertigen und dem Kläger im Original zu übergeben, statt. Nach der bereits im Rekursverfahren über die Klageanmerkung eingeholten Mitteilung des zuständigen Finanzamtes beträgt der Einheitswert dieser Liegenschaft 68.000 S. Davon ausgehend (§ 60 Abs 2 JN) sprach das Berufungsgericht in seinem Urteil aus, dass der Wert des Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (und Kläger im wiederaufzunehmenden Verfahren 16 Cg 16/95z des Erstgerichtes) verkaufte dem Beklagten im September oder Oktober 1992 eine Putenschlachtanlage um 350.000 S und erhielt hierauf eine Anzahlung von 100.000 S. Der Restbetrag sollte vereinbarungsgemäß bei der Abholung der Anlage im Juni oder Juli 1993 beglichen werden. Der Beklagte hat die Anlage jedoch nicht übernommen. Am 10. 9. 1993 leistete er ungeachtet dessen eine weitere Teil... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 1. 9. 1997 Eigentümer einer Liegenschaft in Vorarlberg, zu der unter anderem das Grundstück 2659/4 gehört, das ursprünglich ein Teil des Grundstücks 2659/1 war. Im Gutbestandsblatt der Grundbuchseinlage ist zugunsten des Grundstücks 2659/4 die unbefristete Grunddienstbarkeit des Verbots der Bebauung und Bepflanzung des Grundstücks 2556/1, das zu einer anderen Liegenschaft gehört, ersichtlich gemacht (Stand 1943). Dessen Ei... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien begehrten von der klagenden Partei die Wiederherstellung einer Weide auf dem Grundstück Nr ***** in EZ *****, KG ***** G*****, und zwar durch Entfernung der Beschotterung und des Weiderostes sowie durch Rekultivierung des Weidebodens, weiters, derartige Störungen durch Beschotterung und Anbringung eines Weiderostes in Hinkunft zu unterlassen. Gemäß § 56 Abs 2 JN bewerteten die Kläger das Wiederherstellungsbegehren mit S 220.000,-- und das Unte... mehr lesen...
Begründung: Vorliegendenfalls geht es um zwei Hauptmietverträge, die die Antragsteller am 1. 8. 1991 bzw 1. 9. 1991 abgeschlossen haben. Mit einem ersten Antrag vom 4. 3. 1998 begehrten sie, unter Behauptung der Mietzinshöhe von S 8.700 bzw S 7.600, dass ihre Wohnungen der Kategorie D zuzuordnen seien und dass der höchstzulässige Hauptmietzins daher S 929,06 bzw S 811,80 betrage. Sie begehrten eine Aufspaltung der Pauschalmietzinse, Feststellung des angemessenen (zulässigen) M... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 12 C 1869/94d des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien wurde die nunmehr klagende Partei verpflichtet, der nunmehr beklagten Partei S 88.339,96 sA samt Kosten zu bezahlen. Mit der vorliegenden, auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage beantragt die klagende Partei, ihr die Wiederaufnahme des Verfahrens 12 C 1869/94d des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien zu bewilligen und das in diesem Verfahren ergang... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin des Klägers hatte mit Zustimmung der Liegenschaftseigentümer des Hauses G*****, B***** 9, jedenfalls den Rechtsbesitz eines Zufahrtsrechtes über deren Hoffläche zu seinem Nachbarhaus B***** 11 erworben, weshalb auch einer diesbezüglichen Besitzstörungsklage des Klägers gegen die Miteigentümer der Nachbarliegenschaft mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 12. 2. 1996, 3 R 230/95-28, gegen die Anbringung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Klägerin auf Fällung eines Versäumungsurteiles mit der
Begründung: ab, die Beklagte habe fristgerecht eine Klagebeantwortung eingebracht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Klägerin erhobene "außerordentliche" Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 528 Abs 2 Z 2... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Klägern die Wiederaufnahme der Verfahren 16 Cga 568/90 und 16 Cga 630/91, jeweils des Erstgerichtes, und hob alle hierin ergangenen Urteile auf. In diesen beiden Vorprozessen hatte der Beklagte (als Kläger) von den Klägern (als Beklagten) Zahlung von insgesamt S 284.308 brutto sA für Abfertigung und Urlaubsentschädigung (16 Cga 568/90) und von insgesamt S 92.176 brutto sA für Sonderzahlungen und Fahrtkostenzuschuss (16 Cga 630/91) begeh... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Landesgericht Linz anhängig gewesenen Verfahren 1 Cg 35/96d war der nunmehrige Nichtigkeitskläger als Beklagter durch die Rechtsanwälte Dr. Bruno B***** und Dr. Georg L*****, denen er Prozessvollmacht erteilt hatte, vertreten. Im Verfahren erster Instanz fand am 4. 7. 1996 die einzige mündliche Streitverhandlung statt, in der für den nunmehrigen Nichtigkeitskläger ein Substitut seiner Rechtsvertreter einschritt. Mit Urteil vom 14. 8. 1996 wurde der Nichti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen der Klägerin wurde im Laufe dieses Verfahrens der Konkurs eröffnet, der mit Beschluss vom 9. 10. 1996 mangels Deckung der Verfahrenskosten gemäß § 166 Abs 2 KO aufgehoben wurde (ON 25). Die jederzeit von Amts wegen zu prüfende (ecolex 1992, 419 u. a.) Parteifähigkeit der Klägerin ist zu bejahen, weil sich aus dem vom Obersten Gerichtshof beigeschafften Firmenbuchauszug ergibt, dass die Gesells... mehr lesen...
Begründung: In Ostösterreich stehen einige größere Baufirmen, ihre Organe und Mitarbeiter im Verdacht, zum Schaden der zumeist öffentlichen Auftraggeber Preisabsprachen getroffen zu haben, die dem Kartellrecht und allenfalls auch dem Strafrecht widersprechen. Der Verdacht hat bereits zu Strafverfahren gegen verschiedene Personen geführt. Darüber wurde vom Beklagten in mehreren von ihm einberufenen Pressekonferenzen öffentlich berichtet. Im Rahmen einer solchen Pressekonferenz fü... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Rattenberg bestellte mit Beschluss vom 10. 3. 1999 gemäß § 273 Abs 1 ABGB "einen" Sachwalter, der mit der Besorgung sämtlicher Angelegenheiten des Betroffenen betraut wurde. Es teilte die Sachwalterschaft aber auf zwei Personen auf, sodass in Wahrheit zwei Sachwalter bestellt wurden. Das Bezirksgericht Rattenberg bestellte mit Beschluss vom 10. 3. 1999 gemäß Paragraph 273, Absatz eins, ABGB "einen" Sachwalter, der mit der Besorgung sämtlicher Ange... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht berichtigte die ursprüngliche Bezeichnung der Zweit- und Drittbeklagten in die aus dem
Spruch: dieser Entscheidung ersichtliche in Konkurs verfallene Gesellschaft, erklärte das Verfahren gegenüber dem ursprünglich als Zweitbeklagte in Anspruch genommenen Gebilde für nichtig und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegenseitig auf. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, die behauptet... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 5 C 124/98y des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in dem am 30. 4. 1998 der Endbeschluss verkündet wurde. Der Endbeschluss wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 27. 7. 1998 (3 R 232/98d, 3 R 233/98a, 3 R 234/98y, 3 R 235/98w, 3 R 236/98t, 3 R 237/98i, 3 R 238/98m, 3 R 239/98h, 3 R 269/98w), von einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist abgesehen, bestätigt. Gegen den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A.: Der erkennende Senat trug dem Berufungsgericht mit Beschluß vom 29. Juni 1999 auf, das angefochtene Urteil über das Räumungsbegehren durch einen Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO zu ergänzen und den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision allenfalls - je nach dem Geldwert des Bewertungsausspruchs - zu berichtigen. A.: Der erkennende Senat trug dem Berufungsgericht mit Beschluß vom 29. Juni 1999 auf, das angefochtene Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Die S*****gesellschaft mbH (im folgenden Erstbeitrittswerberin) und ihr Geschäftsführer Dr. Ernst Gabriel W***** (im folgenden Zweitbeitrittswerber) beantragten mit anwaltlich nicht gefertigtem Schriftsatz vom 17. Oktober 1998 ON 24 die Bewilligung der Verfahrenshilfe zum Beitritt als Nebenintervenienten auf Seiten der beklagten Partei "im vollen Umfang", somit einschließlich der Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts, und erklärten ihren Beitritt als Nebenintervenie... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Sie betrieben - auch noch nach der Ehescheidung - gemeinsam eine Privatzimmervermietung als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft, die schließlich von der Beklagten aus wichtigem Grund aufgekündigt wurde. Eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens steht noch aus. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Zutritt und die ungestörte Benützung der Wiener Geschäftsräume zu gewähren sowie die erforderlichen... mehr lesen...
Norm: §411 ZPO, §530 ZPO, §37 GebAG, §39 GebAG
Rechtssatz: 1. Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens kann nur der Streitgegenstand des Vorprozesses sein (Fasching Komm III 711; SZ 48/113). Als neue Tatsachen und Beweismittel i.S. des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO kommen daher nur solche in Betracht, die geeignet sind, zu einer geänderten Beurteilung des im Vorprozess vorliegenden Streitgegenstands zu führen. Lichtbilder, die zwar nicht den im Vorprozess... mehr lesen...
B E G R Ü N D U N G : I. Zur Berufung der Klägerin: römisch eins. Zur Berufung der Klägerin: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte Begründung: des angefochtenen Urteiles für im Ergebnis zutreffend. Einer Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes bedarf es daher nicht, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). vielmehr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die Unschlüssigkeit der Wiederaufnahmsklage iSd § 538 Abs 1 ZPO zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Das Rekursgericht hat die Unschlüssigkeit der Wiederaufnahmsklage iSd Paragraph 538, Absatz eins, ZPO zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigke... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin eines Geschäftslokals in Wien-Ottakring, der Beklagte ist Vermieter. Die Klägerin begehrt die Kosten der Erneuerung einer Heizungstherme. Der Beklagte steht auf dem Standpunkt, daß diese Kosten nicht unter die Erhaltungspflicht des Vermieters fielen und stellte einen (negativen) Zwischen-Feststellungsantrag hinsichtlich des Geschäftslokals in Wien-Ottakring sowie hinsichtlich zweier weiterer, von der Klage nicht betroffener Mietobjekte. Es m... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat sich unter Hinweis auf § 500a ZPO der Rechtsauffassung des Erstgerichtes angeschlossen, daß der Kläger - weil er nicht (Gesamt-)Rechtsnachfolger seines Vaters ist - nicht legitimiert sei, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu begehren, mit dem 1951 die außereheliche Vaterschaft seines Vaters zur Beklagten festgestellt wurde. Das Berufungsgericht hat sich unter Hinweis auf Paragraph 500 a, ZPO der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Kanzleiregiepartner des Beklagten. Er wurde gemäß § 1210 ABGB aus dieser Regiegemeinschaft ausgeschlossen. Mit 19. 9. 1983 ist das in der seinerzeitigen Rechtsanwaltskanzleigesellschaft gebundene Vermögen dem Beklagten zugewachsen, insbesondere die Mitberechtigung des Klägers aus dem Mietverhältnis über das Rechtsanwaltskanzleiobjekt, die Telefonnebenstellenanlage, soweit diese in seinem Miteigentum stand, und alles sonstige bisher gemeinsame Inventar... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §530 A
Rechtssatz: Ob die Einvernahme eines Zeugen konkret geeignet ist, eine für die Wiederaufnahmsklägerin günstigere Entscheidung herbeizuführen, stellt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. Entscheidungstexte 6 Ob 278/98w Entscheidungstext OGH 25.03.1999 6 Ob 278/98w 9 ObA 7/00w ... mehr lesen...
Begründung: Oskar W*****, der Vater der Klägerin und geschiedene Ehemann der Beklagten ist aufgrund eines vor dem Landesgericht Salzburg am 29. 11. 1971 geschlossenen (Scheidungs-)Vergleiches verpflichtet, der Beklagten ab 1. 12. 1971 einen monatlichen Unterhalt von wertgesichert 3.500,-- S zu zahlen. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 28. 8. 1992 wurde der Beklagten aufgrund dieses Vergleiches zur Hereinbringung eines behaupteten Unterhaltsrückstand... mehr lesen...
Begründung: Die gegen den Wiederaufnahmskläger gerichtete Zins- und Räumungsklage wurde im Vorprozeß mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 17. 4. 1996, 45 C 141/93p-33 (idF des Berichtigungsbeschlusses vom 7. 8. 1996, 45 C 141/93g-36) dahin erledigt, daß der Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von 4 % Zinsen aus S 31.774,90 vom 2. 3. 1993 bis 1. 1. 1994 und aus S 53.278,13 vom 2. 1. 1994 bis 13. 11. 1995 verurteilt, das Mehrbegehren des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO iVm § 528a ZPO). Auch die Rekurswerberin räumt ein, daß die Vorlage des Sachverständigengutachtens, auf das sich die Wiederaufnahmsklage stützt, "formal nicht im gegenständlichen Verfahren erfolgte." Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO in Verbindung mit Paragraph 528 a, ZPO). Auch die Rekurswerberin räumt ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter und einzige Erbin nach dem am 29. 5. 1992 verstorbenen Alfred P*****. Sein Nachlaß wurde ihr am 17. 2. 1994 eingeantwortet. Der Verstorbene war bis 26. 5. 1992 Eigentümer zweier Konten der Schweizerischen Volksbank, und zwar eines mit der Depot Nr 330110/OFD lautend auf Alfred P*****, mit einem Guhabensstand von 317.390 sfr zum 20. 5. 1992 und einem Konto Depot Nr 254700/1FD lautend auf Konrad K***** mit einem Guthaben von 205.72... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 7. 1997 überreichte die Antragsgegnerin beim Erstgericht einen Schriftsatz, mit dem sie in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14, § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG gegen die am 13. 6. 1997 ergangene Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Wien das Gericht anrief. Für den Fall, daß sie die Frist des § 40 Abs 1 Satz 4 MRG versäumt haben sollte, beantragte sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Am 22. 7. 1997 überreichte die Antragsgegnerin beim Erstgeri... mehr lesen...