Norm: ZPO §530 F1ZPO §530 F3
Rechtssatz: Täter der Urkundenfälschung darf im Fall der Z 1 - ebenso wie bei Z 3 - nicht der Wiederaufnahmskläger selbst sein. Entscheidungstexte 6 Ob 165/02m Entscheidungstext OGH 11.07.2002 6 Ob 165/02m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116653 Dokument... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren begehrte der Kläger vom Beklagten 597.669,78 S an Schadenersatz. Der Beklagte habe als sein damaliger Rechtsvertreter die am 25. 6. 1988 drohende Verjährung seiner Schadenersatzansprüche gegen seinen ehemaligen Sachwalter Dr. M***** nicht beachtet und die Klage verspätet eingebracht, sodass das Klagebegehren abgewiesen worden sei. Der Kläger legte im wiederaufzunehmenden Verfahren unter anderem eine Urkunde vor, die ihrer äußeren Form n... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten im Verfahren 1 Cg 228/99s des Landesgerichts Linz die Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an bestimmten Gewässern nicht zukomme. Das Landesgericht Linz gab diesem Klagebegehren der erst- bis fünft-, siebent- und achtklagenden Parteien statt, das der sechstklagenden Partei wurde abgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht wies zu 6 R 287/00v sämtliche Klagebegehren ab und begründete dies im Wesentlichen dami... mehr lesen...
Norm: EO allgZPO §530 A
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der Vorschriften über die Wiederaufnahmsklage im Exekutionsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 1/01w Entscheidungstext OGH 06.06.2002 3 Ob 1/01w 3 Ob 152/06h Entscheidungstext OGH 13.09.2006 3 Ob 152/06h 7 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Mit Einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 25. 7. 1997, 24 Cg 48/97k-3, wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs der klagenden Partei ua verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Gewinnspiele oder ähnliche Aktionen anzukündigen und/oder durchzuführen, wenn den Adressaten der Eindruck des tatsächlichen Gewinns eines erheblichen Geldbetrags, insbesondere eines Geldbetrags von 175.000 S vermittelt wird, obwo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der nur in abstracto vorzunehmenden Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen im Vorprüfungsverfahren nach § 538 ZPO ist zu beurteilen, ob sich aus dem Klagevorbringen selbst ergibt, dass die vorgebrachten Tatsachen oder die aus den neuen Beweismitteln abzuleitenden Tatsachen, wenn man sie als richtig unterstellt, zu einer Änderung der früheren Entscheidung führen können (RIS-Justiz RS0044631; zuletzt etwa 9 ObA 253/01y;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 4. 1994 bis 31. 8. 2000 als Vertragsbedienstete in einem Pflegeheim der beklagten Partei beschäftigt. Im Jahr 1997 besuchte sie freiwillig eine Schulung für Pflegehelfer/innen. Damals fiel sie von einem Sessel und erlitt eine Verschiebung des fünften und sechsten Lebenwirbels. Nach dieser Verletzung traten bei der Klägerin neben physischen Schmerzen verstärkt psychische Probleme auf, welche eine pflichtgemäße Erfüllung der Arbeiten beein... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 AMRG §37MRG §40
Rechtssatz: Zweck der Wiederaufnahmsklage ist die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung, durch welche eine Sache erledigt wurde. Wurde die Anrufung des Gerichts gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle zurückgewiesen, liegt keine gerichtliche Entscheidung vor, die Gegenstand eines Verfahrens nach den §§ 529 ff ZPO sein könnte. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93). Der Revisionsrekurs ist daher im Sinn des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig. Er erweist sich aber mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage als unzulässig. Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentsch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Hauptmieterinnen übereinanderliegenden Wohnungen. Die Klägerin begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, jede störende Lärmerregung aus ihrer Wohnung, insbesondere "durch Herumstampfen und Hüpfen in der Wohnung, lautes Radiospielen, Klopfen und zu Bodenwerfen von Gegenständen etc" sowie ferner "das Herabwerfen von Gegenständen sowie das Herabschütten von Flüssigkeiten" auf den Balkon der Klägerin zu unterlassen. Dieses Unterlassung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 7. 1981 geschlossene Ehe der Sreitteile wurde mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 28. 12. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Aus der Ehe stammen drei am 28. 2. 1982, am 7. 5. 1988 und am 10. 1. 1990 geborene Kinder. Mit einstweiliger Verfügung vom 7. 12. 1998 wurde der Beklagte aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgewiesen. Die Kinder verblieben bei der Klägerin. Der Beklagte wurde zu monatlichen Unter... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen aneinander. Im wiederaufzunehmenden Verfahren 7 C 463/96w des Erstgerichtes wurde der Kläger (und dortige Beklagte) mit Urteil des Erstgerichtes vom 27. 8. 1997, das mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 22. 4. 1998 bestätigt wurde, schuldig erkannt, die an der Außenseite des entlang der gemeinsamen Grenze führenden Zaunes befestigten Plakate mit der Aufschrift "Privatgrund, Parken bis auf Widerruf gestattet! Benützung auf eigen... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 AZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: Der Rechtsmittelzug kann bei Wiederaufnahmsklagen nicht anders gestaltet sein als bei den Entscheidungen, gegen die sich die Wiederaufnahmsklage richtet. Daraus folgt, dass zwar die Ausnahmebestimmung des § 528 Abs 2 Z 2 letzter Halbsatz ZPO - entgegen RZ 1993/64 - auch für die Bestätigung der Zurückweisung von Wiederaufnahmsklagen gegen eine Formalentscheidung zulässig sein kann (so jedenf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem ihr am 4. 10. 1999 zugestellten Beschluss trug das Erstgericht der Beklagten die Erstattung einer Klagebeantwortung auf. Am 4. 11. 1999 langte beim Erstgericht die Klagebeantwortung in einem Briefumschlag ein, auf dem als Postaufgabedatum der 3. 11. 1999 angegeben war (ON 5), nachdem dieser Schriftsatz vorher über Telefax übermittelt und darauf der 3. 11. 1999 als Eingangsdatum vermerkt worden war. Mit Beschluss vom 26. 6. 2000 wies das Erstgericht die Klagebea... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger war Beklagter im Verfahren 5 Cg 18/98s des Landesgerichtes Wels, in dem er rechtskräftig zur Zahlung eines Werklohnes von 223.117,76 S für Fassadenarbeiten des nunmehrigen Gemeinschuldners an seinem Haus verpflichtet wurde. Der Wiederaufnahmskläger hatte in diesem Verfahren mangelnde Fälligkeit des Werklohnes und hilfsweise einen Preisminderungsanspruch eingewendet, weil ihm aufgrund von näher beschriebenen Mängeln des Fassadenputzes Verbesserung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem am 17. April zugestellten - noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 9. April 2001 wurde die dort beklagte und nun wiederaufnahmsklagende Partei (im Folgenden nur Kläger) zur Zahlung von 535.617,90 S an das klagende und hier wiederaufnahmsbeklagte Bauunternehmen (im Folgenden nur beklagte Partei) verhalten. Gegenstand dieses Verfahrens waren Werklohnforderungen der beklagten Partei für di... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beantragte die Klägerin, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, im World-Wide-Web des Internet die Bezeichnung "amtskalender.at" als Adresse (Domain-Name) bzw Adressenteil zu benützen und die entgeltliche oder unentgeltliche Abtretung oder 'Übertretung' (sic) von Rechten an dem von nic.at... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1: Mit Beschluss vom 30. 8. 2001 hat der Oberste Gerichtshof den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ausgleichsschuldnerin als verspätet zurückgewiesen. Er ging dabei davon aus, dass der angefochtene Beschluss dem Vertreter der Ausgleichsschuldnerin am 22. 5. 2001 zugestellt, der Revisionsrekurs aber erst am 6. 6. 2001 bei Gericht überreicht wurde. Die Ausgleichsschuldnerin macht nun in ihrem Wiederaufnahmeantrag ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann zwar ein gerichtlicher Vergleich (SZ 22/52; SZ 24/135; EvBl 1962/86; EvBl 1969/320; SZ 43/116; JBl 1976, 489; JBl 1979, 322; ARD 4280/22/91; MietSlg 51.764 mwN), nicht aber ein Urteil (GlUNF 6869) mit Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gem § 228 ZPO angefochten werden. Die unterschiedliche Behandlung liegt darin begründet, dass der gerichtlich... mehr lesen...
Begründung: Über die im Hälfteeigentum der Kläger stehenden landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft - die sie vom Vater der Zweitklägerin übergeben erhalten hatten - führt ein in der Natur nur mehr teilweise ersichtlicher Weg, der im Grundbuch bis Dezember 1998 als öffentliches Gut ausgewiesen war und seither als freies Vermögen der beklagten Gemeinde ausgewiesen ist. Die Kläger begehren mit der am 26. 8. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage die Feststellung ihres Eigent... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 AZPO §530 AZPO §530 Abs1 Z7 G2ASGG allg
Rechtssatz: Da das ASGG bezüglich Nichtigkeitsklagen oder Wiederaufnahmsklagen keine Sondervorschriften enthält, sind beide Klagen im Rahmen der §§ 529-547 ZPO zulässig. Die mit der Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage vorgebrachten Aufhebungsgründe müssen sich auf das gerichtliche Verfahren beziehen. Insbesondere müssen die neuen Tatsachen als Beweismittel (§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO) die v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichtes, wonach Klagen auf Wiederaufnahme eines vor dem Arbeits- und Sozialgericht geführten Sozialrechtsverfahrens beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden müssen und eine beim beklagten Sozialversicherungsträger eingebrachte Wiederaufnahmsklage nicht als beim zuständigen Gericht eingebracht (§ 84 ASGG) gilt, ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit hin... mehr lesen...
Begründung: Während das Verfahren gegen die zweit- und drittbeklagte Partei ruht, gab das Erstgericht der Exszindierungsklage gegen den Erstbeklagten, der gegenüber der klagenden Partei eine Forderung von S 150.000,-- sA betreibt, statt. Das Berufungsgericht gab der von ihm dagegen erhobenen Berufung nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. D... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 18 Cg 25/97v des Landesgerichtes Innsbruck, bei dem es im Wesentlichen um die Frage ging, ob der Beklagte für die Honoraransprüche des Klägers die persönliche Haftung übernommen habe. Der Steuerberater Mag. Franz M***** habe dem Kläger am 7. 7. 1999 (nach Abschluss des Vorprozesses) auf Befragen erklärt, dass ihm der Beklagte bestätigt habe, dass er persönlich gegenüber dem Kläger die getroffene Kostenvereinbarung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 6. 5. 1992 wurde über das Vermögen der Palais C***** Liegenschaftsverwaltungs AG der Konkurs eröffnet und Dr. Clemens D***** zum Masseverwalter bestellt. Im Jahr 1990 hatte die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei (idF beklagte Partei), ein Kreditunternehmen, der späteren Gemeinschuldnerin, die in diesem Jahr mit einem Grundkapital von S 1,000.000 gegründet worden war, einen Kredit in der Höhe von S 260,000.00... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte mit Kaufvertrag vom 8. 6. 1989 um 3,360.000 S ein rund 9000 m2 großes Grundstück vom Bruder des Klägers erworben. Dieses Grundstück war Bestandteil der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs R*****. Die Liegenschaft war mit einem Vorkaufsrecht des Klägers belastet. Dieser äußerte sich zur geplanten lastenfreien Abschreibung des Grundstücks in einem Aufforderungsverfahren nach den §§ 4 f LiegTeilG nicht. Das Grundstück wurde abgeschrieben, für den Kä... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 11. 1996, AZ 3 Ob 2387/96t, stellte der Oberste Gerichtshof die Bewilligung der Zwangsversteigerung von vier Liegenschaften des Klägers durch das Erstgericht wieder her. Nunmehr erhebt der Kläger beim Obersten Gerichtshof als dem gemäß § 532 ZPO zuständigen Gericht Nichtigkeitsklage gegen "alle Exekutions- und Verfahrensentscheidungen" zu 5 E 2321/95b des Erstgerichts, die von einer bestimmten Richterin dieses Gerichts gefällt wurden, gegen d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht geltend, dass die angefochtene Entscheidung ihr rechtliches Gehör verletze, weil ihr keine Gelegenheit gegeben worden sei, die verspätete Umstellung des Faxgeräts auf die Winterzeit nachzuweisen, und das Berufungsgericht auch von sich aus keine Erhebungen durchgeführt habe. Eine erhebliche Rechtsfrage liege auch deshalb vor, weil keine Rechtsprechung "zu den Folgen einer beim Übergang der Sommerzeit auf die Winterzeit nicht erfolgten Zeitumstellung... mehr lesen...