RS OGH 2006/1/25 3Ob221/05d, 10Ob26/06f, 10Ob18/19y

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Veröffentlicht am 25.01.2006
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Norm

ZPO §64
ZPO §529 A
ZPO §530 A

Rechtssatz

Die in einem Rechtsstreit bewilligte Verfahrenshilfe gilt nicht für die Wiederaufnahmsklage gegen die dort ergangenen Entscheidungen, zumal es sich bei Rechtsmittelklagen um formell vollkommen selbstständige Verfahren handelt (3 Ob 261/98y = EFSlg 88.063 mwN).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120688

Im RIS seit

24.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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