Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingrid N*****, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Alix Fra... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Schuldenregulierungssache des Harald S*****, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs der Konkursgläubigerin B***** AG, ***** vertreten durch Gruböck & Gruböck Rechtsanwälte OEG ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 25. Jänner 2006, GZ 39 R 405/05f-18 gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht der Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 3. 8. 2005, GZ 10 C 356/04x-14 nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes „EUR 10.000" übersteige; die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Dagegen erhob die klagende Partei fristgerecht eine außerordentliche Revision. Mit Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den monatlich vom Vater für den mj Michael S***** zu zahlenden Unterhalt für die Zeit vom 1. 9. 1999 bis 31. 7. 2001 auf EUR 581,38, für die Zeit vom 1. 8. 2001 bis 30. 6. 2002 auf EUR 625, für die Zeit vom 1. 7. 2002 bis 28. 2. 2003 auf EUR 638, für die Zeit vom 1. 3. 2003 bis 30. 6. 2003 auf EUR 733 und für die Zeit vom 1. 7. 2003 bis 30. 6. 2004 auf monatlich EUR 740 sowie den laufenden Unterhalt auf EUR 755. Gleichzeitig wies es den Antrag de... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§§ 402, 78 EO, § 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraphen 402,, 78 EO, Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger, Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei F*****GmbH,*****, vertreten durch Dr. R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Konkurssache über das Vermögen des Franz S*****, Masseverwalter Dr. Reinhard Kraler Rechtsanwälte GmbH, 9900 Lienz, Johannesplatz 4, über den Revisionsrekurs des Gemeinschuldners gegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 AZPO §528 L
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht in Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung eine Prozesseinrede verworfen und liegt kein anderer die Zulässigkeit ausschließender Grund des § 528 ZPO vor, kann der Oberste Gerichtshof zur Überprüfung der rekursgerichtlichen Entscheidung mit Revisionsrekurs angerufen werden. In einem solchen Fall kommt mangels vergleichbarer Ausgangssituation eine analoge Anwendu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten - zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung jeweils mit Sitz in Deutschland - Schadenersatz in Höhe von vorläufig 300.000 EUR. Die Beklagten hätten mit Schreiben vom 2. 5. 2002 angeboten, ein Immobilienobjekt in Wien zu einem Kaufpreis von 16,250.000 EUR zu erwerben. Sie hätten dieses Kaufanbot später auch für den Fall bestätigt, dass die Transaktion durch Übertragung von Geschäftsanteilen durchgeführt werde. In einer Besprechung v... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen Dr. Alois K***** und Dr. Karin K***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Wels, 4 C 50/03, geschieden, die Scheidung erwuchs am 22. 2. 2005 dem Grunde nach in Rechtskraft. Mit Antrag vom 7. 12. 2005 begehrte Dr. Karin K***** beim Bezirksgericht Wels die Aufteilung des eheliche Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß § 81 ff EheG. Nach der Geschäftsverteilung ist beim Bezirksgericht Wels die selbe Richterin zuständig, welche auch den Sche... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 6 Cg 64/03d des Landesgerichtes Feldkirch (Hauptprozess) begehrte der inzwischen verstorbene spätere Gemeinschuldner Walter M***** von der beklagten Versicherung eine Versicherungsleistung von EUR 36.000,-- aus einem Maschinenversicherungsvertrag, der auch das Diebstahlsrisiko umfasste. Dies mit der Behauptung, eine versicherte Holzerntemaschine sei gestohlen worden. Die Klage wurde abgewiesen, weil ein Diebstahl nicht erweislich war und zudem die in den dem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Wolfram Wutzel, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Ludwig Z***** GmbH, *****, vertreten durch Gr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 491,-- ab 1. 1. 1995 für seinen am 7. 10. 1996 geborenen Sohn. Es ging von einem monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von EUR 3.132,51 (inklusive Sonderzahlungen) aus und berechnete den „Prozentanspruch" des Sohnes mit rund EUR 564,-- (18 %). In Bezug auf die Heranziehung der Familienbeihilfe zur steuerlichen Entlastung des Unterhaltsschuldners ging es rechne... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren aufgrund eines Verkehrsunfalles in Ungarn Schadenersatz von der beklagten Haftpflichtversicherung, die ihren Sitz in Deutschland hat. Zur Zuständigkeit beriefen sie sich ua auf Art 11 Abs 2 iVm Art 9 Abs 1 EuGVVO. Die Kläger begehren aufgrund eines Verkehrsunfalles in Ungarn Schadenersatz von der beklagten Haftpflichtversicherung, die ihren Sitz in Deutschland hat. Zur Zuständigkeit beriefen sie sich ua auf Artikel 11, Absatz 2, in Verbindung mit Art... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht eröffnete das Schuldenregulierungsverfahren. Das Rekursgericht gab dem dagegen von der Konkursgläubigerin erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der dagegen erhobene „außerordentliche" Revisionsrekurs der Konkursgläubigerin ist jedenfalls unzulässig: Rechtliche Beurteilung Rekurse gegen konforme Besc... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 22. 9. 2006 (ON 20) wurde über Antrag des Schuldners das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Schuldners gab das Rekursgericht nicht Folge. Das Rekursgericht sprach auch aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs jedenfalls nicht zulässig ist. Der dagegen vom Schuldner erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist unzulässig: Rechtliche Beurteilung Der Schuldner bekämpft den Konfor... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Rechtsanwälte in Salzburg. Sie betreiben eine Website im Internet, auf der sie in deutscher Sprache über ihre Leistungen und ihren Standort informieren. Die in Deutschland wohnhafte Beklagte ist Eigentümerin eines Apartments in St. M***** (Land Salzburg). Durch eine Bevollmächtigte beauftragte sie die Kläger, sie im Zusammenhang mit einem dort aufgetretenen Wasserschaden zu vertreten. Dadurch habe sie ua vom 31. Jänner bis 1. Mai 2004 einen (näher aufgegl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagten waren seit 27. 8. 1984 verheiratet. Die kinderlos gebliebene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Stockerau vom 27. 11. 2001, 1 C 693/01y, aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Die Streitteile besaßen je zur Hälfte ein Einfamilienhaus in *****, welches auch als Ehewohnung benutzt wurde. Der Beklagte war bereits im Oktober 2000 aus der Ehewohnung ausgezogen und nicht mehr dorthin zurückgekehrt. Der Beklagte b... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §354 IB2EO §354 IVAEO §354 VIZPO §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §500 Abs2 Z1 IIHZPO §528 F4
Rechtssatz: Die im Exekutionsweg nach § 354 EO durchzusetzende Bucheinsicht des Gesellschafters einer GmbH dient jedenfalls auch zur Durchsetzung vermögensrechtlicher Interessen. Eine über einen solchen Anspruch ergehende Entscheidung - und mag es auch nur die Aufschiebung der Exekution betreffen wie hier - bedarf der Bewertung durch das Rekursgeric... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten Exekution nach §§ 294, 294a EO und § 331 EO, wobei als Drittschuldnerin jeweils die Revisionsrekurswerberin angeführt ist. Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten Exekution nach Paragraphen 294,, 294a EO und Paragraph 331, EO, wobei als Drittschuldnerin jeweils die Revisionsrekurswerberin angeführt ist. Das Erstgericht bewilligte die Exekution antragsgemäß. Sowohl der Verpflichtete als auch die Dritts... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten antragsgemäß die Exekution nach §§ 294, 294a EO und § 331 EO, wobei als Drittschuldnerin jeweils die Revisionsrekurswerberin angeführt ist. Das Rekursgericht gab den dagegen gerichteten Rekursen des Verpflichteten und der Drittschuldnerin nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 78 EO jedenfalls unzulässig sei. Das Erstgericht wies die „außerordentlich... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger ist Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund des Exekutionstitels dem Betreibenden in bestimmter, näher bezeichneter Weise Einsicht in ihre Handelsbücher etc. zu gewähren hat. Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden gegen die verpflichtete GmbH antragsgemäß die Exekution nach § 354 EO. Gegenstand der nunmehr angefochtenen Entscheidung ist die vom Erstgericht bewilligte und von der zweiten Instanz abgelehnte Aufschiebung der Exekution gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies zu Punkt 1. der angefochtenen Entscheidung den Rekurs des Verpflichteten gegen den Beschluss des Erstgerichts ON 100, mit dem das Exekutionsgericht im Zwangsversteigerungsverfahren die zwangsweise Öffnung des in Exekution gezogenen Wohnungseigentumsobjekts zwecks Besichtigung für Kaufinteressenten angeordnet hatte, wegen Wegfalls der Beschwer zurück. Es sprach insoweit aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Zu Punkt 2. dieser ... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 21. 12. 1981/11. 1. 1982 vermietete die klagende Partei Maria Elisabeth K***** zwei Wohnungen. Der Gemeinschuldner war damals Lebensgefährte von Maria Elisabeth K*****. Er installierte eine Zentralheizungsanlage sowie zwei Thermen. Weiters befasste er sich mit den Elektroinstallationen und der Verbesserung bzw Neuverlegung von Fußbodenplatten. Am 15. 11. 1983 verließ Maria Elisabeth K***** die angemietete Wohnung; bereits mit Schreiben vom 8. 11. 1983... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner beim Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs eingebrachten Klage vom Beklagten die Zahlung des Honorars für anwaltliche Leistungen. Der Beklagte beantragt Klageabweisung. Mit Schriftsatz vom 2. 6. 2006 beantragte der Kläger gemäß § 31 JN die Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Die vom Kläger namhaft gemachten Zeugen hätten ihren Arbeitsplatz und ihren Wohnsitz in Wien. Der im Sprengel des angerufenen Gerichts w... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten nach § 2 UWG verboten, bei der Durchführung von Fahrschulaußenkursen mit einer anderen Fahrschulbezeichnung aufzutreten als mit dem für den (Haupt-)Standort bewilligten Fahrschulnamen, wodurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der unrichtige Eindruck erweckt werde, es würde sich um selbstständige Fahrschulen an unterschiedliche Standorten handeln. Das Mehrbegehren, dem Beklagten darüber hinaus nach § 1 UWG zu verbieten, seine Fah... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Rekursgericht den Unterhalt für die drei Kinder ab November 2001 fest. Dabei stützte es sich - außer bei der hier strittigen Anrechnung von Eigeneinkommen des älteren Sohnes - auf die nach der Prozentsatzmethode ermittelte Leistungsfähigkeit des Vaters. Als Bemessungsgrundlage zog es ein erzielbares Einkommen von monatlich 1.220 EUR bis Ende 2003 und von 1.250 EUR ab Anfang 2004 heran. Das entsprach im Wesentlichen den tatsäch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der seit etwa 16 Jahren als LKW-Fahrer berufstätig ist, war im Transportunternehmen der Beklagten zunächst von Mitte April bis Mitte Mai 2003 als Kraftfahrer mit Inlands- und Auslandsfahrten beschäftigt. Am 13. 6. 2003 wurde er neuerlich als Kraftfahrer eingestellt und übernahm einen LKW mit Auflieger, der eine Höhe von 4 m hatte und somit höher als diejenigen Auflieger war, die der Kläger bislang befördert hatte. Der Kläger trat in der Nacht vom 15. auf den... mehr lesen...
Begründung: Mit am 23. 2. 2006 eingebrachter Mahnklage begehrt die Klägerin (deren Bezeichnung ebenso wie jene der beklagten Partei in der vorbereitenden Tagsatzung gemäß § 235 Abs 5 ZPO berichtigt worden war) unter der Anspruchscodebeschreibung „Werklohn" die Bezahlung von EUR 6.538,58 sA. Mit am 23. 2. 2006 eingebrachter Mahnklage begehrt die Klägerin (deren Bezeichnung ebenso wie jene der beklagten Partei in der vorbereitenden Tagsatzung gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO berich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten EUR 6.578,65 für zahnärztliche Behandlung. Mit Urteil vom 1. 10. 2004 gab das Erstgericht der Klage statt; das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gab einer von der beklagten Partei erhobenen Berufung mit Urteil vom 26. 4. 2005 (ON 94) nicht Folge. Darin wurde ausgesprochen, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Daraufhin stellte die beklagte Partei den Antrag auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision ... mehr lesen...