Norm: AußStrG 2005 §66 Abs1 Z1 AIBZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 AZPO §528 L
Rechtssatz: Selbst wenn der Revisionsrekurs gegen die Verneinung einer Nichtigkeit unzulässig sein sollte, wäre die Abänderung einer erstinstanzlichen Antragszurückweisung doch anders zu beurteilen. Hier fehlt jenes Element, das die Unzulässigkeit des Revisionsrekurses sonst (allenfalls) trägt: die höhere Richtigkeitsgewähr bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinsta... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 18. 11. 2002 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrt die Antragstellerin die Bestellung eines Heiratsguts in Höhe von 3 Mio EUR. Die „Zuständigkeit des angerufenen Gerichts" sei gegeben, da sie ihren Wohnsitz im „19. Bezirk" (der Stadt Wien) habe, österreichische Staatsbürgerin sei und nach den Vorschriften des IPRG auch österreichisches Recht zur Anwendung komme. Der in New York wohnhafte Antragsgegner bestritt die örtliche Zuständigkeit des Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht bestätigte mit Beschluss vom 8. 11. 2005 (5 R 143/05x-16) den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 25. 8. 2005 (20 Nc 2/05b-12), mit dem der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen wurde. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen (Revisions-)Rekurs unter Hinweis auf § 528 Abs 2 Z 4 ZPO zurück. Das Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht bestätigte mit Beschluss vom 8. 11. 2005 (5 R 143... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten, gestützt auf § 583 ZPO, den gerichtlichen Ausspruch des Außerkrafttretens eines zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Schiedsvertrages. Die Antragsteller begehrten, gestützt auf Paragraph 583, ZPO, den gerichtlichen Ausspruch des Außerkrafttretens eines zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Schiedsvertrages. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Ents... mehr lesen...
Begründung: Mit dem den beklagten Parteien am 6. 7. 2005 zugestellten Beschluss hat das Erstgericht die Klagebeantwortung binnen vier Wochen aufgetragen. Die Klagebeantwortung wurde aber erst am 9. 9. 2005 zur Post gegeben und vom Erstgericht (unbekämpft) als verspätet zurückgewiesen. Daraufhin brachten die beklagten Parteien einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Fristversäumung ein, den das Erstgericht nach einer - ohne Beiziehung der klagenden Partei du... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20. September 2004 beim Erstgericht eingelangten, auf die Anfechtungstatbestände der §§ 30 f KO gestützten Anfechtungsklage ficht der klagende Masseverwalter Zahlungen einer Gemeinschuldnerin an, die an die in Polen ansässige beklagte Gesellschaft geleistet worden seien. Mit der am 20. September 2004 beim Erstgericht eingelangten, auf die Anfechtungstatbestände der Paragraphen 30, f KO gestützten Anfechtungsklage ficht der klagende Masseverwalter Zahlungen ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L*****, gegen die beklagte Partei T***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, wegen Unterlassung und Veröffentlichung (St... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria K*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Horst Kilzer, Rechtsanwalt in Villach, dieser vertreten durch Dr. Hans ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren die Bezahlung für eine Vertretungstätigkeit in einem Verfahren der Beklagten über eine Entschädigung wegen einer Enteignung in Slowenien. Zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts beriefen sich die Kläger auf eine Gerichtsstandsvereinbarung. Die Beklagten wandten die internationale und die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ein. Das Erstgericht erklärte sich mit der wesentlichen
Begründung: für unzuständig, dass eine Verbrauchersache vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Konkursgläubigers auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Konkursgläubiger erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der dagegen erhobene „außerordentliche" Revisionsrekurs des Konkursgläubigers ist jedenfalls unzulässig: Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten Zwangsvollstreckung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 581.382,76 EUR sA und (in Form des Beitritts zum führenden Verfahren) von Prozesskostenforderungen von 7.279,35 EUR und 4.550,39 EUR je sA. Im Verteilungsbeschluss wies das Exekutionsgericht den überwiegenden Teil der Meistbote (624.444,59 EUR) der betreibenden Partei und einen Meistbotsrest von 28.520,81 EUR dem Verpflichteten, jeweils zuzüglich der Fru... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Vorgeschichte: 1.1. Im Verfahren 2 C 187/97b (nunmehr 2 C 1843/03v) des Erstgerichtes wurden die auf Produkthaftung wegen fehlerhafter Airbag-Auslösung gerichtete Schadenersatzklage des nunmehrigen Wiederaufnahmsbeklagten und der vom Erstgericht erlassene Zahlungsbefehl vom 29. 7. 1997 der nunmehrigen Wiederaufnahmsklägerin, die ihren Sitz in Frankreich hat, am 24. 4. 1998 im Rechtshilfeweg durch Übergabe an einen Ang... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 DZPO §528 L
Rechtssatz: Auch bei einem selbständigen Antrag auf pfandweise Beschreibung im Sinne des § 1101 ABGB entspricht der Wert des Entscheidungsgegenstands dem zu sichernden Bestandzins. Entscheidungstexte 3 Ob 308/05y Entscheidungstext OGH 21.12.2005 3 Ob 308/05y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte in ihrem selbständigen Antrag auf pfandweise Beschreibung der von der Antragsgegnerin als Pächterin in das von ihr gepachtete Objekt eingebrachten Fahrnisse vor, es sei Gefahr in Verzug, weil die Antragsgegnerin den Pachtvertrag zum 30. September 2005 aufgekündigt habe, jedoch bereits das Geschäftslokal ausräume. Es bestehe ein Rückstand an Pachtzins sowie Betriebs- und Stromkosten von 6.739,15 EUR. Das Gericht zweiter Instanz wies über Reku... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz änderte die erstgerichtliche Exekutionsbewilligung auf Zwangsversteigerung mehrerer Liegenschaftsanteile der Verpflichteten im antragsabweisenden Sinn ab (Punkt I. seines Beschlusses); mit Punkt II. verwies es die Verpflichtete in Ansehung ihres Rekurses gegen die Verweigerung der Aufschiebung der Exekution auf diese Entscheidung. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es für nicht zulässig. Das Gericht zweiter Instanz änderte die erstgeri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Krause, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Landesklinikum ***** M*****, vertreten durch Binder Grösswang Rechtsanwälte O... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr Verpflichtete wurde auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Handelsgerichts Wien vom 26. November 2003 unter Punkt 1) des Spruchs schuldig erkannt, „die in der Fernsehshow 'Vera' vom 15. 2. 2001 erhobene Behauptung, der Kläger (Anm: und nunmehr Betreibende) habe als Chef der neben einem Wiener Jugendheim gelegenen Reinigungsfirma den 15-jährigen Martin sexuell missbraucht, unter Druck und offensichtlich auch unter Drohungen gesetzt und auch an andere Her... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt ein Unterhaltsstreit der aus den überwiegenden Verschulden des Mannes geschiedenen Streitteile zugrunde. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten (dem Klagebegehren folgend) zur Zahlung von EUR 257,84 für Jänner 2002, monatl. EUR 272,90 für die Monate Februar bis August 2002, monatl. EUR 338,27 von September bis Dezember 2002 sowie monatl. EUR 152,21 ab 1. Jänner 2003. Dieses Urteil wurde dem damals noch für den Beklagten bestellten Abwesenheitskura... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Versicherung macht gegen die beklagte Gesellschaft, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, einen durch Legalzession (§ 67 VersVG) auf sie übergegangenen Schadenersatzanspruch aus dem am 31. 1. 2003 ausgebrochenen Brand eines im Sprengel des Landesgerichtes Linz gelegenen Betriebsgebäudes geltend. Die beklagte Partei habe der Versicherungsnehmerin der klagenden Partei, der Firma P***** GmbH & Co KG, im Rahmen einer Geschäftsbeziehung im De... mehr lesen...
Begründung: Die bei der Klägerin haftpflichtversicherte R***** GmbH & Co KG importierte im August 1992 vom italienischen Hersteller (= Beklagter) einen Schaufellader-Löffelbagger, den sie an einen Händler verkaufte, welcher diesen wiederum an den Landwirt Franz A***** weiterverkaufte. Am 7. 4. 1993 verunglückte Thomas A*****, der Sohn des Landwirtes, beim Betrieb dieses Baggers. Die klagende Haftpflichtversicherung begehrt mit der am 25. 1. 2002 beim Erstgericht eingelangten ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hatte aufgrund einer am 15. 6. 1998 vor dem Jugendwohlfahrtsträger abgeschlossenen Vereinbarung für seine außerehelich geborene Tochter Elisabeth einen monatlichen Unterhalt von EUR 799,40 (S 11.000) zu zahlen. Auf Antrag des Vaters, die von der Mutter bezogene Familienbeihilfe auf seine Unterhaltsverpflichtung rückwirkend anzurechnen, setzte das Erstgericht diesen Unterhaltsbeitrag auf monatlich EUR 665 ab 1. 10. 2002 herab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte gemäß § 177 Abs 5 BVergG 2002 einen Zuspruch von insgesamt 5.225,40 EUR sA als Ersatz für die in einem Nachprüfungsverfahren vor dem Bundesvergabeamt entrichteten Gebühren. Die beklagte Partei wendete Unzulässigkeit des Rechtswegs ein und beantragte für den Fall des Scheiterns dieser Einrede die Abweisung des Klagebegehrens. Die klagende Partei begehrte gemäß Paragraph 177, Absatz 5, BVergG 2002 einen Zuspruch von insgesamt 5.225,40 EUR sA a... mehr lesen...
Begründung: Die von der Klägerin gegen den Beklagten auf Räumung und Zahlung eines Mietzinsrückstandes gerichtete Klage wurde mit einem zu 44 C 513/01w anhängigen Verfahren, dessen Gegenstand eine weitere von der Klägerin gegen den Beklagten angestrengte Klage auf Zahlung von Mietzinsrückständen (betreffend einen anderen Zeitraum) war, verbunden. In den verbundenen Verfahren erging in der Folge über den gesamten Mietzinsrückstand ein (rechtskräftiges) Teilurteil. Infolge dieser Mi... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth H*****, die einen Handel mit Brennstoffen betrieb, hatte im August 1999 bei der beklagten Bank offene Kreditverbindlichkeiten in Höhe von etwa S 11 Mio. Mit Kreditvereinbarung vom 27. 8. 1999 räumte die Beklagte der Elisabeth H***** einen Kredit über S 1 Mio ein. Da die Beklagte die Zurverfügungstellung weiterer Kreditmittel vom Anbot neuer und ausreichender Sicherheiten abhängig machte, übernahm der Kläger über Betreiben von Elisabeth H***** die Bürgschaft f... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung teilweise ausständiger Mietzinse (einschließlich Betriebskosten und USt.) für den Zeitraum Mai 1998 bis März 2004. Für die Monate Jänner 2003 bis September 2003 begehrte sie dabei 101,79 EUR pro Monat, in Summe also 916,11 EUR. Zwischen den Parteien sind für die Jahre 1998 bis 2002 Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung - teils vor Gericht, teils vor der Schlichtungsstelle - anhängig. Das Erstgericht fasste in de... mehr lesen...
Begründung: Zwischen dem Grundstück des Klägers Nr ***** Grundbuch ***** und den Grundstücken Nr ***** und Nr ***** des Beklagten verläuft der öffentliche „Pappelweg". Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger zwischen den Streitteilen festzustellen, dass der Beklagte und seine Rechtsnachfolger im Eigentum der genannten Grundstücke nicht berechtigt seien, das Eigentum des Klägers und seiner Rechtsnachfolger dadurch zu stören, dass auf dem öffentlichen Wegegut Nr ***** (Pappelw... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Reiseveranstalterin (= Gegnerin der gefährdeten Partei), die auch Pauschalreisen und Charterflüge anbietet, legt ihren Reiseverträgen die Allgemeinen Reisebedingungen der österreichischen Reisebüros aus dem Jahr 1992, die im Jahr 1994 an die neuen Bestimmungen des KSchG angepasst wurden (im Folgenden: ARB 1992 nF), mit geringen Abweichungen, die jedoch nicht die inkriminierte Klausel betreffen, zugrunde. Diese lautet wie folgt: „8. Änderungen des Vertrages... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien erklärte den Exekutionstitel, ein Urteil des Schiedsgerichts bei der Handels-, Industrie- und Landwirtschaftskammer Timisoara, Rumänien, in Österreich für vollstreckbar und bewilligte zur Hereinbringung einer Forderung von 11.759,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht wies den Rekurs der verpflichteten Partei als verspätet zurück und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, weil „eine über den Einzel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei die Unterlassungsexekution und verhängte über die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von 7.000 EUR. Das Gericht zweiter Instanz wies die Rekursbeantwortung der betreibenden Partei zurück, bestätigte die Exekutionsbewilligung samt der über die verpflichtete Partei verhängten Geldstrafe und sprach ferner aus, dass der Revisionsrekurs gegen letztere Entscheidung jedenfalls u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung abwies, bewilligte der betreibenden Partei wider den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von 3.197,60 EUR samt Zinsen aufgrund eines Vergleichs sowie von Exekutionskosten aus mehreren Titeln im Ausmaß zwischen 21,80 und 215,12 EUR (ON 1). Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwa... mehr lesen...