Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat in seiner Entscheidung ausgesprochen, dass die Anrufung des Obersten Gerichtshofes zulässig sei, weil höchstgerichtliche Judikatur zur Frage fehle, ob ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 14 Abs 1 Satz 2 zweiter Halbsatz WGG (wonach dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten bei einer Erhöhung des Entgelts die hiefür maßgeblichen Grundlagen - insbesondere die Höhe des jeweiligen Zinssatzes - ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte den Beschluss des High Court of Justice, Queen's Bench Division, Cambridge District Registry vom 4. November 2002, AZ CB029010, für in Österreich vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Gesellschaft mit Sitz in England zur Hereinbringung von 60.950,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs der verpflichteten Partei gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluss nicht Folge. Es sprach aus, dass de... mehr lesen...
Begründung: In einem (noch anhängigen) Prozess vor dem Erstgericht hatte die beklagte Partei die klagende Partei auf Zahlung von EUR 19.173,36 mit der
Begründung: in Anspruch genommen, die klagende Partei habe bei ihr Waren gekauft, sich jedoch in der Folge geweigert, diese abzunehmen. Die hier beklagte Partei sei daraufhin vom Vertrag zurückgetreten, weshalb ihr der entgangene Gewinn als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zustehe. Mit der nunmehrigen - als "Widerklage" bezeichnet... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 AMRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs ist zurückzuweisen, wenn die als erheblich vorgetragene Rechtsfrage nach dem festgestellten Sachverhalt nicht entscheidungsrelevant ist. Entscheidungstexte 5 Ob 185/04y Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 185/04y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluss vom 31. 10. 2003 hat das Erstgericht festgestellt, dass die Sechstantragsgegnerin (und andere Antragsgegner, die sich mit dieser Entscheidung abgefunden haben) die vom Antragsteller nach Maßgabe der Einreichpläne der D***** GmbH vom 13. 11. 2000 durchgeführten Zu- und Umbauten im Erdgeschoss des Hauses , zu dulden hat, und deren fehlende Zustimmung zu den Baumaßnahmen ersetzt. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach zunächst aus, da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu a: Das - klageabweisliche - Urteil des Erstgerichtes wurde dem damaligen Vertreter der klagenden Parteien am Montag, den 29. 12. 2003, zugestellt (Rückschein in AS 249). Unter Bedachtnahme auf die verhandlungsfreie Zeit vom 24. 12. 2003 bis 6. 1. 2004 (§ 222 ZPO) endete damit die Berufungsfrist des § 464 Abs 1 ZPO am Dienstag, den 3. 2. 2004 (2 Ob 113/00g; 9 Ob 69/03t). Mit diesem Datum ist der Berufungsschritsatz (d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der vorinstanzlichen Beschlüsse ist der Antrag der Einschreiterin auf Ausfolgung der von ihr zur Erwirkung der Exekutionsaufschiebung erlegten Sicherheitsleistung von 35.000 S = 2.543,55 EUR. Dieser unter dem Wert des betriebenen Anspruchs liegende Wert ist demnach auch als Wert des Entscheidungsgegenstands anzusehen (3 Ob 52/03y; 3 Ob 63/97d = EvBl 1997/164; Jakusch in Angst, EO, § 65 Rz 25). Da die Bestimmungen... mehr lesen...
Begründung: Die Schuldnerin stellte am 27. Jänner 2003 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens verbunden mit dem Antrag auf Annahme eines Zahlungsplanes, in eventu auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung. Sie begründete im Einzelnen detailliert, dass ihre Verschuldung auf ihre frühere selbständige Tätigkeit zurückzuführen sei und dass ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch gescheitert sei. Sie schloss ein detaillierte Vermögens... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin für jeden Schaden hafte, der ihr durch allfällige Verjährung von Forderungen gegenüber der A***** GmbH aus der Leasing-Vereinbarung vom 16. 4./22. 12. 1998, abgeschlossen zwischen der Klägerin und der O***** GmbH, im Zusammenhang mit der "Errichtung der Tankstelle" und allen damit verbundenen Einrichtungen und Anlagen entstehe bzw entstanden sei. Der Beklagte sei von 1988 bis 23. 7. 2001 als einer vo... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien schlossen am 21. 12. 1999 eine Vereinbarung betreffend Beginn und Ende der jeweiligen Dienste von Oberärzten und Assistenzärzten einerseits sowie der Turnusärzte andererseits. In weiterer Folge erließ der medizinische Direktor der Beklagten eine davon abweichende Dienstanweisung, um zu Einsparungszwecken eine Reduktion der Überstunden zu erreichen. Der klagende Betriebsrat begehrt als Hauptbegehren die Feststellung des aufrechten Bestandes der Vereinb... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Privatkonkurs hat das Erstgericht über Antrag des Masseverwalters die anteiligen Mietrechte der Schuldnerin an einem Haus ausgeschieden und der Schuldnerin gemäß § 5 Abs 4 KO zur freien Verfügung überlassen. Im vorliegenden Privatkonkurs hat das Erstgericht über Antrag des Masseverwalters die anteiligen Mietrechte der Schuldnerin an einem Haus ausgeschieden und der Schuldnerin gemäß Paragraph 5, Absatz 4, KO zur freien Verfügung überlassen. Das Rekur... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1993 verheiratet; der Ehe entstammen zwei mj Kinder. Im Dezember 2002 zog der Beklagte aus der im Wohnungseigentum der Klägerin stehenden Ehewohnung aus. Die Klägerin ist zumindest seit 1996 nicht berufstätig und hat kein eigenes Einkommen. Der Beklagte bezieht ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von EUR 2.437. Er leistet (regelmäßig) Zahlungen von monatlich 634,21 EUR zur Rückführung eines zur Finanzierung der Ehewohnung aufgeno... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Zuspruch von EUR 55.000,-, weil ihm die Beklagte in insgesamt vier Fällen einen gemäß § 5j KSchG gerichtlich einforderbaren Gewinn in der Gesamthöhe von EUR 55.000,- zugesagt habe. Der Kläger begehrt den Zuspruch von EUR 55.000,-, weil ihm die Beklagte in insgesamt vier Fällen einen gemäß Paragraph 5 j, KSchG gerichtlich einforderbaren Gewinn in der Gesamthöhe von EUR 55.000,- zugesagt habe. Die Beklagte wendete insbesondere ein, ein verständiger... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220 Abs1ZPO §514 Abs1ZPO §517ZPO §528 A
Rechtssatz: Für die Anfechtbarkeit eines Beschlusses des Gerichts zweiter Instanz über die Verhängung einer Ordnungsstrafe ist nicht von Bedeutung, ob der Rechtsschutzantrag, der Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens als Anlass für die Bestrafung ist, an sich der Kognition des Obersten Gerichtshofs unterliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber beantragte am 24. 2. 2004 (neuerlich) die Bewilligung der Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts als Verfahrenshelfer "zur eventuellen Verbesserung" der beigeschlossenen "Amtshaftungsklage" gegen die Republik Österreich sowie "zur Vertretung im Verfahren". Das Erstgericht wies diesen Antrag und die "Amtshaftungsklage" zurück. Den weiteren Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Rekurses gegen den vorangegangenen B... mehr lesen...
Begründung: Mit am 30. 6. 2003 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten 145.350 EUR, hilfsweise die Zahlung dieses Betrages bei sonstiger Exekution in die Liegenschaft EZ ***** KatGem S***** und in die 91/970tel-Anteile der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** KatGem U*****. Der Ehemann der Beklagten sei bei der Klägerin als Buchhalter beschäftigt gewesen und habe dort insgesamt 2,000.000 EUR veruntreut. Die Beklagte habe sich zumindest mit bedingtem Vorsatz ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zur Erzwingung von Verwalterabrechnungen hat sich der Erstantragsteller in seiner Rekursbeantwortung folgender Ausdrücke bedient, die sich auf die Antragsgegnerin beziehen: "Die Antragsgegnerin erhebt vorsätzlich zu nichts anderem als zur Vernebelung ihrer massiven Unterschlagungen und zur Verschleppung dieses Verfahrens bis zur Beendigung ihres Strafverfahrens unter gröblichsten Täuschungen und Auftischungen von Lügengeschichten zur völlig unnötigen Beschäf... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war in dem bereits seit April 2000 anhängigen Verfahren vorweg durch die W***irtschaftskammer und dann durch die B****öhmdorfer-Gheneff KEG vertreten. Nachdem im zweiten Rechtsgang durch den Beklagten ein bedingt geschlossener Vergleich widerrufen und für den 19. 12. 2002 erneut eine Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung anberaumt worden war, übermittelte der Beklagte per Fax am 17. 12. 2002 einen Schriftsatz mit einem umfangreichen neuen Vorbringen, i... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss der ersten Instanz bestätigt, mit dem der Antrag des Antragstellers abgewiesen worden war, ihm für das gegenständliche Verfahren die Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts zu bewilligen. Als
Begründung: wurde angeführt, dass der Antragsteller ohnehin einen Rechtsbeistand in der Person seines Sachwalters habe und das gegenständliche Verfahren im Übrigen auch ohne rechtskundigen Beistand geführ... mehr lesen...
Begründung: Das Zwangsversteigerungsverfahren ist seit 1995 beim Bezirksgericht Langenlois, nunmehr beim Bezirksgericht Krems an der Donau, anhängig. Das Verfahren ist fortgeschritten (Feststellung der Versteigerungsbedingungen). Der Verpflichtete beantragte die Delegierung des gegen ihn anhängigen Exekutionsverfahrens an das Landesgericht Wien, weil ihm vom Bezirksgericht Langenlois, jetzt Krems an der Donau und vom Landesgericht Krems "seit Jahren die gebotene rechtlich gedeckte B... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beantragte mit dem am 6. 9. 2002 beim Erstgericht eingelangten Antrag die Feststellung der Nichtigkeit des bisher durchgeführten Scheidungsverfahrens bis einschließlich 9. 10. 1997 wegen Befangenheit der Prozessrichterin. Der für Ablehnungen zuständige Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichtes wies den Ablehnungsantrag zurück (Beschluss 17. 9. 2002, GZ 55 Nc 133/02g-2). Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Beklagten nicht Folge (7 R 145/02y des LGZ Graz = ON 15... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte ein Urteil des Handelsgerichts Brüssel (Belgien) vom 16. Jänner 2003 für in Österreich vollstreckbar und bewilligte der betreibenden wider die verpflichtete Partei aufgrund dieses Exekutionstitels zur Hereinbringung der Forderung von 53.046,72 EUR sA die Fahrnisexekution. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den mit ihrem Rekurs verbundenen Antrag der verpflichteten Partei auf Unterbrechung des Verfahrens zur Vollstreckbarerkl... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7. 2. 1995 eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Ersatz von "Abschleppkosten" im Betrag von 137,50 EUR sA. Mit Beschluss vom 28. 5. 2003 bewilligte das Erstgericht dem Beklagten die Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts als Verfahrenshelfer. Dagegen wendete sich der Kläger mit Rekurs. Das Rekursgericht wies dieses Rechtsmittel zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Es stützte sich auf § 517 ZPO und führt... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens sind von der Versicherungsnehmerin aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung freiberuflich Tätiger begehrte Leistungen sowie ein für den Fall der Abweisung des Leistungsbegehrens erhobenes Begehren mit dem die Deckungspflicht der beklagten Versicherung zufolge Eintritt des Versicherungsfalles festgestellt werden möge. Die beklagte Versicherung "akontierte" dh behielt sich ausdrücklich bei den Zahlungen die Prüfung des Deckungsverhältnisses (absch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin aus der in diesem Verfahren abgelegten Aussage des Klägers, "dass, hätte ich das gewusst (dass die Beklagte darauf mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses reagieren würde), ich mit der Wahrheit (Darlegung der schlechten Umsatzerwartungen) wohl nicht so offen gewesen wäre", die Verwirklichung des Entlassungstatbestandes der Vertrauensunwürdigkeit folgert, ist ihr zu erwidern, dass ihre Rechtsa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits wiederholt mit der besonderen Haftung nach § 5j KSchG befasst (vgl zuletzt etwa OGH 1. 7. 2003, 1 Ob 118/03i mwN, etwa 1 Ob 303/02w, 4 Ob 27/03d uva). Wesentlich ist dabei, ob der Unternehmer durch eine Gewinnzusage an bestimmte Verbraucher den Eindruck erweckt hat, der Verbraucher habe diesen Gewinn schon gewonnen, was als unsachliche Beeinflussung des Kaufverhaltens angesehen wird ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 24. 6. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Antrages auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens trug das Erstgericht dem Antragsteller auf, ein Vermögensverzeichnis, genau ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben, in dreifacher Ausfertigung, eine urkundliche Bescheinigung dafür, dass die Angaben im Vermögensverzeichnis richtig sind (durch Vorlage der Gehaltsbestätigungen für die letzten drei Monate) vor zu legen (Pkt. 1.) und weiters einen Kosten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte auf Antrag des Betreibenden drei Urteile des polnischen Rayonsgerichts Szczecin für Österreich für vollstreckbar und bewilligte zur Hereinbringung des rückständigen Unterhaltsbetrags von umgerechnet 8.242,49 EUR sA die Fahrnisexekution. Dagegen wies das Erstgericht den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung auch der laufenden Unterhaltsbeträge unangefochten ab. Aus dem Urteil des Rayonsgerichts Szczecin vom 28. Mai 1991, A... mehr lesen...
Norm: EO §382bEO §382e Abs1ZPO §528 AZPO §528 Abs1 L
Rechtssatz: Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, stellt, weil dabei immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO dar. Entscheidungstexte 5 Ob 34/04t Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, stellt, weil dabei immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, grundsätzlich keine Rechtfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO dar (vgl 1 Ob 285/03y; 9 Ob 37/01h; auch bei Auswirkungen auf die Psyche des Antragstellers: 9 Ob 286/01a). Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Per... mehr lesen...