- 7 Ob 205/99v
- 8 Ob 271/99g
nur: Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle (nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen) nicht vorliegt. (T1)
- 10 Ob 325/99p
nur T1; Beisatz: Für bestätigende Beschlüsse des Rekursgerichtes ist eine Ausnahme vom Anfechtungsausschluss, im Sinne einer Ausnahme mit erleichterter Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofes wie bei
§ 528 Abs 2 Z 1 ZPO, nämlich bei Streitigkeiten nach § 502 Abs 4 oder 5 ZPO nicht vorgesehen. Es ist daher in diesen Fällen gegen bestätigende Entscheidungen nach § 33 Abs 2 und 3 MRG der Revisionsrekurs, unabhängig ob die Mietzinsschuld S 52.000,-- übersteigt oder nicht, jedenfalls unzulässig. (T2)
- 8 Ob 279/99h
nur T1
- 8 Ob 215/99x
Auch; nur T1
- 8 Ob 64/00w
Auch; nur T1
- 8 Ob 214/99z
Auch; nur T1
- 8 Ob 113/00a
Auch; nur T1
- 1 Ob 152/00k
nur T1
- 2 Ob 177/00v
nur T1; Beisatz: Die Zurückweisung eines Schriftsatzes, enthaltend eine Klagsausdehnung, ist der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen nicht gleichzusetzen. (T3)
- 9 Ob 164/00h
- 8 Ob 112/00d
nur T1
- 8 Ob 159/00s
Vgl auch; nur T1
- 10 Ob 51/00y
nur T1
- 3 Ob 188/00v
Auch
- 10 Ob 18/01x
Auch; Beisatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO gilt auch für konforme Beschlüsse in familienrechtlichen Streitigkeiten nach § 49 Abs 2 Z 2a, Z 2b und Z 2c JN. (T4)
- 6 Ob 121/01i
Auch; nur T1; Beisatz: Dieser absolute Rechtsmittelausschluss geht der weiteren Zulässigkeitsvoraussetzung nach
§ 528 Abs 1 ZPO vor und verhindert jede Anfechtung des voll bestätigenden rekursgerichtlichen Beschlusses. (T5)
- 7 Ob 45/02x
nur T1
- 3 Ob 226/02k
nur T1
- 1 Ob 277/02w
- 1 Ob 239/03h
Auch; nur T5
- 8 Ob 111/03m
nur T1
- 9 ObA 128/03v
nur T1; Beis wie T5; Beisatz: Dies gilt seit der ZVN 2002 auch für Arbeits- und Sozialrechtssachen. (T6)
- 3 Ob 241/04v
nur T1
- 9 ObA 39/04g
nur T1; Beis wie T6
- 3 Ob 151/05k
nur T1
- 6 Ob 63/05s
Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 63/05s
Auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Dem ist die vom Rekursgericht bestätigte Zurückweisung eines Rekurses nicht gleichzuhalten, gleichfalls auch nicht die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. (T7)
- 9 ObA 3/06s
nur T1; Beis wie T5
- 6 Ob 80/06t
Auch; nur T1; Beisatz: Beschlüsse über die Fortsetzung des Verfahrens nach einer Unterbrechung gemäß
§ 460 Z 10 ZPO. Die Ausnahme für Klagszurückweisungen kommt nicht zum Tragen, wenn das Erstgericht gerade die Fortsetzung des Verfahrens ausgesprochen hat. (T8)
- 7 Ob 288/06p
nur T1; Beisatz: Dieser absolute (unbedingte) Rechtsmittelausschluss gilt auch für Formalentscheidungen und gleichermaßen, ob der zur Gänze bestätigten Entscheidung ein Parteienantrag zugrunde lag oder ob sie (wie hier) von Amts wegen erging. (T9)
Beisatz: Hier: Unterbrechungsbeschluss gemäß
§ 6a ZPO. (T10)
- 9 ObA 133/06h
Auch; nur T1; Beis wie T5; Beis wie T7
- 6 Ob 33/07g
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Die (übereinstimmende) Abweisung eines Antrags auf Kuratorbestellung nach
§ 8 ZPO, für eine Partei, für die ein Sachwalterbestellungsverfahren anhängig ist, durch Erst- und Rekursgericht stellt keine Bestätigung der Verweigerung der Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine Klage dar, wenn das Verfahren gemäß
§ 6a ZPO unterbrochen wurde. (T11)
- 8 Ob 90/07d
nur T1; Beisatz: Die Entscheidung nach § 33 Abs 2 und 3 MRG ist zwar präjudiziell für das Räumungsverfahren, erfolgt aber in Beschlussform, weshalb die Anfechtbarkeit nicht nach
§ 502 Abs 5 Z 2 ZPO zu beurteilen ist. Für bestätigende Beschlüsse des Rekursgerichtes ist für Streitigkeiten nach § 502 Abs 4 oder 5 ZPO eine Ausnahme vom Anfechtungsausschluss des
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht vorgesehen. Es ist daher gegen bestätigende Entscheidungen nach § 33 Abs 2 und 3 MRG der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. (T12)
- 9 ObA 137/08z
nur T1; Beis wie T6; Beisatz: Die Verweigerung der Wiedereinsetzung ist der Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten. (T13)
- 3 Ob 116/09v
Auch; Beis wie T5
- 4 Ob 108/09z
Auch; Beis wie T7
- 7 Ob 170/09i
Auch; Beis wie T5
- 3 Ob 266/09b
Auch; Beis wie T5
- 3 Ob 264/09h
Vgl aber; Beisatz: Keine gänzliche Bestätigung liegt aber bei Abänderung des Zinsenbegehrens vor. (T14)
- 4 Ob 54/10k
Auch; nur T1
- 3 Ob 83/10t
nur T1; Beis wie T9
- 4 Ob 116/10b
Auch; nur T1
- 2 Ob 2/11z
Auch; nur T1
- 4 Ob 90/11f
Auch; Beisatz: Keine Anfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen über die Erteilung oder Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung eines Scheidungsurteils. (T15)
- 9 ObA 86/12f
Entscheidungstext OGH 22.08.2012 9 ObA 86/12f
Vgl auch; Beis wie T5
- 1 Ob 66/13g
Entscheidungstext OGH 11.04.2013 1 Ob 66/13g
Auch; Beis wie T9
- 3 Ob 22/13a
Entscheidungstext OGH 13.03.2013 3 Ob 22/13a
Auch; nur T1; Beis wie T2
- 3 Ob 116/13z
Entscheidungstext OGH 19.06.2013 3 Ob 116/13z
- 6 Ob 93/13i
Entscheidungstext OGH 06.06.2013 6 Ob 93/13i
Auch; Beis wie T5
- 7 Ob 160/13z
Entscheidungstext OGH 02.10.2013 7 Ob 160/13z
nur T1; Beisatz: Hier: Bestätigung der Zurückweisung eines Antrags gemäß
§ 508 Abs 1 ZPO. (T16)
- 3 Ob 87/13k
Entscheidungstext OGH 19.06.2013 3 Ob 87/13k
Auch; Beis ähnlich wie T12
- 6 Ob 20/14f
Entscheidungstext OGH 20.02.2014 6 Ob 20/14f
Vgl auch; Beisatz: Eine volle Bestätigung wegen Übereinstimmung der in beiden Instanzen getroffenen Entscheidungen in der Sache liegt auch dann vor, wenn das Rekursgericht zwar den Rekurs formal zurückweist, zusätzlich aber neben dem Zurückweisungsgrund einen für die Bestätigung maßgeblichen Grund erläutert hat. (T17)
Beis wie T5
- 4 Ob 84/14b
Entscheidungstext OGH 20.05.2014 4 Ob 84/14b
Auch; Beis wie T13
- 4 Ob 195/14a
Entscheidungstext OGH 18.11.2014 4 Ob 195/14a
nur T1; Beis wie T5
- 6 Ob 183/14a
Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 183/14a
Auch; nur T1
- 6 Ob 228/14v
Entscheidungstext OGH 29.01.2015 6 Ob 228/14v
Auch; Beis wie T10
- 1 Ob 89/15t
Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 89/15t
Auch; Beisatz: Hier: Aussetzung eines Scheidungsverfahrens gemäß Art 19 Brüssel IIa?VO bis zur Klärung der Zuständigkeit eines maltesischen Gerichts. (T18)
- 9 Ob 46/15b
Entscheidungstext OGH 27.08.2015 9 Ob 46/15b
Auch
- 4 Ob 33/16f
Entscheidungstext OGH 30.03.2016 4 Ob 33/16f
Auch; Beis wie T7; Beis wie T13
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