Norm: ZPO §371ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Verletzung des Grundsatzes der Subsidiarität der Parteienvernehmung bedingt Aufhebung des Berufungsurteiles. Entscheidungstexte 4 Ob 11/54 Entscheidungstext OGH 06.04.1954 4 Ob 11/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040810 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 AZPO §503ZPO §519
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Bekämpfung der Zurückweisung eines Beweisantrages durch Berufungsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 184/54 Entscheidungstext OGH 24.03.1954 3 Ob 184/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0041977 Dokumentnummer JJR_19540... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B1ZPO §520 AZPO §520 CAußStrG §9 A2fAußStrG §14 Abs1 A5AußStrG §16 BII1cAußStrG §16 CAußStrG 2005 §66 AIB
Rechtssatz: Sowohl im streitigen wie auch im außerstreitigen Verfahren gilt der Grundsatz, dass ein Nichtigkeitsgrund nur dann berücksichtigt werden kann, wenn ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt (2 Ob 134/50, 1 Ob 515/50). Entscheidungstexte 3 Ob 71/54 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Mangels einer Beschwerde kann der Kläger das Berufungsurteil nicht deshalb anfechten, weil das Berufungsgericht auf Grund eines nach Ansicht des Klägers mangelhaften Verfahrens zu einer Abänderung zu seinen Gunsten gelangt ist oder weil das Berufungsgericht ohne Vernehmung des bereits zugelassenen Sachverständigen das vom Kläger begehrte Schmerzengeld als angemessen angenommen hat. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B1ZPO §520 AZPO §520 CAußStrG §9 A2fAußStrG §14 Abs1 A5AußStrG §16 BII1cAußStrG §16 CAußStrG 2005 §66 AIB
Rechtssatz: Sowohl im streitigen wie auch im außerstreitigen Verfahren gilt der Grundsatz, dass ein Nichtigkeitsgrund nur dann berücksichtigt werden kann, wenn ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt (2 Ob 134/50, 1 Ob 515/50). Entscheidungstexte 3 Ob 71/54 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Mangels einer Beschwerde kann der Kläger das Berufungsurteil nicht deshalb anfechten, weil das Berufungsgericht auf Grund eines nach Ansicht des Klägers mangelhaften Verfahrens zu einer Abänderung zu seinen Gunsten gelangt ist oder weil das Berufungsgericht ohne Vernehmung des bereits zugelassenen Sachverständigen das vom Kläger begehrte Schmerzengeld als angemessen angenommen hat. Entscheid... mehr lesen...
Der Zweitbeklagte überließ am 9. Jänner 1951 sein Motorrad dem Erstbeklagten zu einer Probefahrt, da sich dieser ihm gegenüber zu der Reparatur des Motorrades bereit erklärt hatte. Auf der Probefahrt wurde die Klägerin von dem vom Erstbeklagten gelenkten Motorrad niedergestoßen. Der Erstbeklagte wurde durch rechtskräftiges Urteil des Strafgerichtes wegen Übertretung gegen die Sicherheit des Lebens gemäß § 335 StG. schuldig erkannt, weil er mit übermäßiger Geschwindigkeit auf einem Mot... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Abweichen von den erstrichterlichen Feststellungen erfordert, daß ein Beschluß auf Wiederholung auch dieses Beweises (Vernehmung eines Zeugen durch das ersuchte Gericht) gefaßt wird und insbesondere, daß die mit den Zeugen aufgenommenen Protokolle verlesen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 901/53 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 2 Ob 90... mehr lesen...
Norm: FamRAnglV §6ZPO §503 A
Rechtssatz: § 503 ZPO gilt auch im Bestreitungsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 60/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 3 Ob 60/54 2 Ob 651/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 651/57 8 Ob 98/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Abweichen von den erstrichterlichen Feststellungen erfordert, daß ein Beschluß auf Wiederholung auch dieses Beweises (Vernehmung eines Zeugen durch das ersuchte Gericht) gefaßt wird und insbesondere, daß die mit den Zeugen aufgenommenen Protokolle verlesen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 901/53 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 2 Ob 90... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 Abs2 B1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Abweisung eines Unterbrechungsantrages ist auch im Wege der Revision unanfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 982/53 Entscheidungstext OGH 23.12.1953 1 Ob 982/53 3 Ob 363/57 Entscheidungstext OGH 14.08.1957 3 Ob 363/57 6 Ob 365/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 Abs2 B1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Abweisung eines Unterbrechungsantrages ist auch im Wege der Revision unanfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 982/53 Entscheidungstext OGH 23.12.1953 1 Ob 982/53 3 Ob 363/57 Entscheidungstext OGH 14.08.1957 3 Ob 363/57 6 Ob 365/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 FZPO §503 AZPO §519 Abs1 Z2 HZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Revision und Revisionsgründe sind nicht deswegen beschränkt, weil ein früherer unter Rechtskraftvorbehalt ergangener Verweisungsbeschluss des Berufungsgerichtes (§ 519 Abs 3 ZPO) nicht bekämpft wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 472/53 Entscheidungstext OGH 21.12.1953 3 Ob 472/53 Spruchrepertorium Nr 37 neu; Ve... mehr lesen...
Das vorerst abweisende Urteil des Erstgerichtes wurde vom Berufungsgericht mit dem unter Rechtskraftvorbehalt ergangenen Beschluß vom 4. Dezember 1951 aufgehoben und dabei die Rechtsansicht ausgesprochen, daß dem Kläger gegen die Beklagten gemäß §§ 877, 1431, 1435 ABGB. ein Rechtsanspruch auf Rückstellung des zu ihrem Vorteil Empfangenen zusteht und diese zufolge Übernahme des Unternehmens der nicht zustandegekommenen Kommanditgesellschaft unter gleichzeitiger Gründung einer offenen H... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Solange Schlussfolgerungen aus einem vorliegenden Tatbestände und aus Beweisergebnissen nur angestellt werden, um auf dem Weg von Erfahrungsschlüssen weitere Tatsachen zu erkunden, so hat dies, so wie beim Indizienbeweis, mit Rechtsanwendung nichts zu tun und ist daher der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen. Entscheidungstexte 1 Ob 686/53 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Solange Schlussfolgerungen aus einem vorliegenden Tatbestände und aus Beweisergebnissen nur angestellt werden, um auf dem Weg von Erfahrungsschlüssen weitere Tatsachen zu erkunden, so hat dies, so wie beim Indizienbeweis, mit Rechtsanwendung nichts zu tun und ist daher der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen. Entscheidungstexte 1 Ob 686/53 En... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs2 B3ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 21 Abs 2 MG Satz 2 ist eine reine Verfahrensvorschrift; ihre Nichtbeachtung kann daher nur mit dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens gerügt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 705/34 Entscheidungstext OGH 14.08.1934 2 Ob 705/34 nur T1; Veröff: SZ 16/196 ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs2 B3ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 21 Abs 2 MG Satz 2 ist eine reine Verfahrensvorschrift; ihre Nichtbeachtung kann daher nur mit dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens gerügt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 705/34 Entscheidungstext OGH 14.08.1934 2 Ob 705/34 nur T1; Veröff: SZ 16/196 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 BZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Bei der Entscheidung von Beweiswürdigungsfragen nach freier Überzeugung liegt keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, geschweige eine Nichtigkeit desselben darin, wenn bei der gemäß § 272 Abs 3 ZPO vorzunehmenden
Begründung: dieser Entscheidung ein Umstand nicht erwähnt wurde, der noch erwähnt hätte werden können oder eine Erwägung nicht angestellt wurde, die noch angestellt ... mehr lesen...
Die beiden Kläger haben ihr Dienstverhältnis aufgekundigt. Gleichzeitig baten sie den Dienstgeber, da sie einen neuen Dienstposten in Aussicht hatten, einer Verkürzung der Kündigungsfrist zuzustimmen, womit der Dienstgeber einverstanden war. Nach Austritt aus den Diensten des Beklagten verlangten sie eine ihnen angeblich nach § 35 n.ö. LAO. gebührende Urlaubsabfindung. Die erste Instanz wies das Begehren ab. Die beiden oberen Instanzen erkannten im Sinne des Klagebegehrens. Die beid... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §486ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die siegreiche Partei ist nicht genötigt, in der Berufungsmitteilung oder Berufungsverhandlung die ihr ungünstigen Feststellungen des erstinstanzlichen Verfahrens zu bekämpfen, wenn sie im Revisionsverfahren diese Feststellungen angreifen will. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahm... mehr lesen...
Norm: UrhG §3ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Ob der Entwurf einer Warenausstattung ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt, ist eine Rechtsfrage, die das Gericht und nicht ein Sachverständiger zu beurteilen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 403/54 Entscheidungstext OGH 04.11.1953 3 Ob 403/54 Veröff: ÖBl 1954 H2,18 European Case Law I... mehr lesen...
Der Kläger und die Beklagte sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ. 95 und 185 KG. H. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß die in den Punkten I, II, IV, V und VI des Vergleiches vom 7. Juni 1949 enthaltene Vereinbarung über den Gebrauch und die Nutzung der gemeinschaftlichen Liegenschaften aufgelöst und unwirksam geworden sei. Das Erstgericht erkannte nach dem Klagebegehren. Das Berufungsgericht hat der Berufung der beklagten Partei Folge gegeben und das Klagebeg... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §486ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die siegreiche Partei ist nicht genötigt, in der Berufungsmitteilung oder Berufungsverhandlung die ihr ungünstigen Feststellungen des erstinstanzlichen Verfahrens zu bekämpfen, wenn sie im Revisionsverfahren diese Feststellungen angreifen will. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahm... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Mit dem Revisionsgrund nach Z 4 können die tatsächlichen Feststellungen der Untergerichte nur angefochten werden, soweit sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die gegen Gesetze des Denkens und der Erfahrung verstoßen. Für diesen Revisionsgrund reicht es nicht aus, dass eine hienach einwandfreie Schlussfolgerung des Berufungsgerichtes durch eine andere ebenfalls als möglich anzuerkennende ersetzt werden kann. (vgl ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es bedeutet keine Einschränkung der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit, wenn das Berufungsgericht infolge logischer Würdigung der Beweisergebnisse, welche ohne Beweiswiederholung geprüft werden können, zu anderen Schlussfolgerungen gelangt als der Erstrichter. Entscheidungstexte 2 Ob 784/53 Entscheidungstext OGH 14.10.1953 2 Ob 784/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Auch die Feststellung der Untergerichte, daß die Zeugen des Klägers durch den Beklagten in der Zeit von ...... bis ...... also etwa zweihundertfünfzig Tage vor der Geburt des Klägers vom Standpunkt der medizinischen Wissenschaft aus möglich ist, und zwar auch in dem Sinne, daß diese Zeugen nicht von einer praktisch der Unmöglichkeit gleichkommenden Unwahrscheinlichkeit ist, ist eine mit Revision nicht bekämpfb... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Mit dem Revisionsgrund nach Z 4 können die tatsächlichen Feststellungen der Untergerichte nur angefochten werden, soweit sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die gegen Gesetze des Denkens und der Erfahrung verstoßen. Für diesen Revisionsgrund reicht es nicht aus, dass eine hienach einwandfreie Schlussfolgerung des Berufungsgerichtes durch eine andere ebenfalls als möglich anzuerkennende ersetzt werden kann. (vgl ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es bedeutet keine Einschränkung der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit, wenn das Berufungsgericht infolge logischer Würdigung der Beweisergebnisse, welche ohne Beweiswiederholung geprüft werden können, zu anderen Schlussfolgerungen gelangt als der Erstrichter. Entscheidungstexte 2 Ob 784/53 Entscheidungstext OGH 14.10.1953 2 Ob 784/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Auch die Feststellung der Untergerichte, daß die Zeugen des Klägers durch den Beklagten in der Zeit von ...... bis ...... also etwa zweihundertfünfzig Tage vor der Geburt des Klägers vom Standpunkt der medizinischen Wissenschaft aus möglich ist, und zwar auch in dem Sinne, daß diese Zeugen nicht von einer praktisch der Unmöglichkeit gleichkommenden Unwahrscheinlichkeit ist, ist eine mit Revision nicht bekämpfb... mehr lesen...