Norm: ABGB §928HGB §377ZPO §503 Z4 E4c
Rechtssatz: Ob ein Mangel ein offener oder geheimer ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 618/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 3 Ob 618/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024009 Dokumentnummer JJR_195... mehr lesen...
Norm: ABGB §928HGB §377ZPO §503 Z4 E4c
Rechtssatz: Ob ein Mangel ein offener oder geheimer ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 618/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 3 Ob 618/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024009 Dokumentnummer JJR_195... mehr lesen...
Norm: ZPO §412ZPO §488ZPO §503 Z2 C2bZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Das Berufungsgericht kann auch Zeugenaussagen, die zwar vor dem erkennenden Gerichte abgelegt wurden, jedoch nach Richterwechsel vor dem das Urteil fällenden Richter nur mehr einverständlich zur Verlesung gelangen, ohne neuerliche Vernehmung selbständig umwürdigen. Entscheidungstexte 2 Ob 704/52 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §412ZPO §488ZPO §503 Z2 C2bZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Das Berufungsgericht kann auch Zeugenaussagen, die zwar vor dem erkennenden Gerichte abgelegt wurden, jedoch nach Richterwechsel vor dem das Urteil fällenden Richter nur mehr einverständlich zur Verlesung gelangen, ohne neuerliche Vernehmung selbständig umwürdigen. Entscheidungstexte 2 Ob 704/52 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c10
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Willenserklärung "bestimmt" oder "unbestimmt" ist, ist eine Rechtsfrage, während die Frage, ob eine Willenserklärung, "ernstlich" abgegeben wurde, eine Tatfrage ist. Entscheidungstexte 1 Ob 360/52 Entscheidungstext OGH 09.09.1952 1 Ob 360/52 10 Ob 24/08i Entscheidungstext OGH 10.03... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c10
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Willenserklärung "bestimmt" oder "unbestimmt" ist, ist eine Rechtsfrage, während die Frage, ob eine Willenserklärung, "ernstlich" abgegeben wurde, eine Tatfrage ist. Entscheidungstexte 1 Ob 360/52 Entscheidungstext OGH 09.09.1952 1 Ob 360/52 10 Ob 24/08i Entscheidungstext OGH 10.03... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung für notwendig hält, gehört der Beweiswürdigung an und ist nicht revisibel. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung für notwendig hält, gehört der Beweiswürdigung an und ist nicht revisibel. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf Unterlassung bzw. Duldung gerichtete Klagebegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision des Klägers nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Mit dem Berufungsgrunde der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wird geltend gemacht, daß das Berufungsgericht nicht ohne weiteres die Feststellung des erstgerichtlichen Ur... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3
Rechtssatz: Aktenwidrigkeit liegt nicht in der Gewinnung tatsächlicher Feststellungen durch Schlussfolgerungen, wenn diese auch unrichtig sind (EvBl 48/623). Entscheidungstexte 2 Ob 445/52 Entscheidungstext OGH 06.08.1952 2 Ob 445/52 3 Ob 92/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 92/54 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1bAußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB
Rechtssatz: Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50). Entscheidungstexte 2 Ob 554/52 Entscheidungstext OGH 06.08.1952 2 Ob 554/52 Ver... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf Unterlassung bzw. Duldung gerichtete Klagebegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision des Klägers nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Mit dem Berufungsgrunde der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wird geltend gemacht, daß das Berufungsgericht nicht ohne weiteres die Feststellung des erstgerichtlichen Ur... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3
Rechtssatz: Aktenwidrigkeit liegt nicht in der Gewinnung tatsächlicher Feststellungen durch Schlussfolgerungen, wenn diese auch unrichtig sind (EvBl 48/623). Entscheidungstexte 2 Ob 445/52 Entscheidungstext OGH 06.08.1952 2 Ob 445/52 3 Ob 92/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 92/54 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1bAußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB
Rechtssatz: Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50). Entscheidungstexte 2 Ob 554/52 Entscheidungstext OGH 06.08.1952 2 Ob 554/52 Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es begründet weder Nichtigkeit noch einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht von nicht bekämpften Feststellungen des Erstgerichtes abgegangen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 571/52 Entscheidungstext OGH 23.07.1952 2 Ob 571/52 3 Ob 613/80 Entscheidungstext OGH 08.... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es begründet weder Nichtigkeit noch einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht von nicht bekämpften Feststellungen des Erstgerichtes abgegangen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 571/52 Entscheidungstext OGH 23.07.1952 2 Ob 571/52 3 Ob 613/80 Entscheidungstext OGH 08.... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es begründet weder Nichtigkeit noch einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht von nicht bekämpften Feststellungen des Erstgerichtes abgegangen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 571/52 Entscheidungstext OGH 23.07.1952 2 Ob 571/52 3 Ob 613/80 Entscheidungstext OGH 08.... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Ob der Widerspruch des schuldlosen (oder minderschuldigen) Gatten gegen die Ehescheidung sittlich gerechtfertigt sei, ist ein quaestio mixta, also eine auf tatsächlichen Feststellungen beruhende Frage rechtlicher Beurteilung. Tatsächlicher Natur sind alle "das gesamte Verhalten der beiden Ehegatten" betreffenden Feststellungen, welche vom Gericht zur Grundlage seines rechtlichen Charakter tragenden Werturteil... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Ob der Widerspruch des schuldlosen (oder minderschuldigen) Gatten gegen die Ehescheidung sittlich gerechtfertigt sei, ist ein quaestio mixta, also eine auf tatsächlichen Feststellungen beruhende Frage rechtlicher Beurteilung. Tatsächlicher Natur sind alle "das gesamte Verhalten der beiden Ehegatten" betreffenden Feststellungen, welche vom Gericht zur Grundlage seines rechtlichen Charakter tragenden Werturteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mathilde G*****, eine Jüdin, betrieb im Zeitpunkt der Besetzung Österreichs einen Wirkwarenhandel in *****. Mit dem Bescheid der Vermögensverkehrsstelle vom 11. 1. 1939, Zl. 4318, wurde dem Beklagten die Genehmigung zur käuflichen Übernahme dieses Unternehmens bewilligt und mit der Verfügung der gleichen Stelle vom 24. 4. 1939 wurde der Kaufpreis mit RM 2056,- festgesetzt und eine Entjudungsauflage von RM 308,- vorgeschrieben; der Kaufpreis wurde später auf RM 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 4 Ob 94/52 Entscheidungstext OGH 10.07.1952 4 Ob 94/52 Veröff: Arb 5468 = SZ 25/198 1 Ob 160/53 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei für ein Probejahr von der Beklagten als Schlachthofwärter aufgenommen worden, er habe am 29. Oktober 1951 den Dienst angetreten, und sei mit Wirkung vom 28. November 1951 grundlos entlassen worden. Er erhebt nun Ansprüche auf Entlohnung für die volle Dauer des noch nicht abgelaufenen Probejahres. Das Erstgericht hat seine Klage abgewiesen. Es ging davon aus, es stehe überhaupt nicht fest, daß ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde, gegebenenfalls aber hät... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 4 Ob 94/52 Entscheidungstext OGH 10.07.1952 4 Ob 94/52 Veröff: Arb 5468 = SZ 25/198 1 Ob 160/53 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung der Untergerichte, daß bezüglich mehrerer Leistungen oder Handlungen ein einheitlicher Vertragswille der Parteien vorliege, ist tatsächlicher Natur und im Revisionsverfahren nicht mehr anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 121/52 Entscheidungstext OGH 04.07.1952 2 Ob 121/52 European ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung der Untergerichte, daß bezüglich mehrerer Leistungen oder Handlungen ein einheitlicher Vertragswille der Parteien vorliege, ist tatsächlicher Natur und im Revisionsverfahren nicht mehr anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 121/52 Entscheidungstext OGH 04.07.1952 2 Ob 121/52 European ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Der Revisionsgrund des § 503 Z 3 ZPO liegt nur vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage gezogen werden, demnach auf einem bei Darstellung der Beweisergebnisse unterlaufenen Irrtum, einem aus den Akten erkennbaren und behebbaren Formverstoß beruhen (so schon EvBl 1948/623, ZBl 1919/225). Entscheidungstexte 2 Ob 500/52 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Der Revisionsgrund des § 503 Z 3 ZPO liegt nur vor, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage gezogen werden, demnach auf einem bei Darstellung der Beweisergebnisse unterlaufenen Irrtum, einem aus den Akten erkennbaren und behebbaren Formverstoß beruhen (so schon EvBl 1948/623, ZBl 1919/225). Entscheidungstexte 2 Ob 500/52 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Die Beschlußfassung des Berufungsgerichtes über die erst im Berufungsverfahren gestellten Beweisanträge kann nicht mit Revision angefochten worden (ZBl 1916/315). Entscheidungstexte 2 Ob 471/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 471/52 2 Ob 480/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 480... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Die Beschlußfassung des Berufungsgerichtes über die erst im Berufungsverfahren gestellten Beweisanträge kann nicht mit Revision angefochten worden (ZBl 1916/315). Entscheidungstexte 2 Ob 471/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 471/52 2 Ob 480/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 480... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E1ZPO §506 Abs1 Z2 Ca
Rechtssatz: Die ziffernmäßige Anführung des Revisionsgrundes nach § 503 Z 4 ZPO genügt nicht, wenn dieser Revisionsgrund nicht in irgendeiner Richtung hin ausgeführt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 461/52 Entscheidungstext OGH 13.06.1952 2 Ob 461/52 1 Ob 367/53 Entscheidungstext OGH 03.06.195... mehr lesen...