Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Ein ausdrücklicher Verzicht der Parteien auf die Einhaltung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bei Beweiswiederholung und Beweisergänzung ist zulässig. Die bloße Einlassung in die Verhandlung oder Unterlassung der Rüge bildet keinen Verzicht. Entscheidungstexte 6 Ob 40/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1970 6 Ob 40/70 Veröff: JBl 1971,96 ... mehr lesen...
Mit der auf Zahlung von 87.000 S s A gerichteten Klage macht die Klägerin die Summe der an sie abgetretenen Kaufpreisforderungen geltend, die dem Zedenten, der L Elektrogroßhandelsgesellschaft m b H, Linz, durch den Verkauf und die Lieferung von Waschvollautomaten französischer Herkunft der Marke "B" an das beklagte Firmenunternehmen gemäß zweier Rechnungen vom 4. September und je einer Rechnung vom 10. und 11. Oktober 1967 erwachsen seien. Die Beklagte beantragte die Abweisung des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Ein ausdrücklicher Verzicht der Parteien auf die Einhaltung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bei Beweiswiederholung und Beweisergänzung ist zulässig. Die bloße Einlassung in die Verhandlung oder Unterlassung der Rüge bildet keinen Verzicht. Entscheidungstexte 6 Ob 40/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1970 6 Ob 40/70 Veröff: JBl 1971,96 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichts "die erstrichterlichen Feststellungen erscheinen unbedenklich" ist knapp gehalten, lässt aber gerade noch erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat; dies schließt aber den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO aus, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beweisrüge in zweiter Instanz überhaupt unerledigt geblieben sei. Entsc... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß der Kläger am 8. Oktober 1963 Mieter eine Atelier-Wohnung im Haus Wien, Z-Gasse 3 bis 5, war. An diesem Tag versuchte der Zweitbeklagte als Monteur der Erstbeklagten im Auftrag des Klägers, einen Schaden an der Etagenheizung dieser Wohnung zu beheben. Infolge seiner unsachgemäßen Handhabung eines Schweißgerätes gerieten die vom Kläger in seiner Wohnung angebrachten Isoliermatten in Brand; die Wohnung des Klägers sowie das Haus wurden erheblich beschädigt. Mit Urt... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichts "die erstrichterlichen Feststellungen erscheinen unbedenklich" ist knapp gehalten, lässt aber gerade noch erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat; dies schließt aber den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO aus, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beweisrüge in zweiter Instanz überhaupt unerledigt geblieben sei. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die Ermittlung des Grades der Wahrscheinlichkeit einer Zeugung gehört zum Bereich der Sachverhaltsermittlung und ist der Überprüfung durch die dritte Instanz entzogen, während die Frage, ob der von den Sachverständigen angeführte Grad der Wahrscheinlichkeit der Zeugung hinreichend ist, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, eine Rechtsfrage ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 8. März 1968, sind die Kläger zur ungeteilten Hand mit der Firma H & P und einer weiteren Firma zur Zahlung von 1.557.675 S s A an die Beklagte verpflichtet. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23. April 1968 wurde der Beklagten zur Hereinbringung dieser Forderung die Exekution durch Beitritt zur bereits bewilligten Zwangsversteigerung der den Klägern je zur Hälfte gehörigen Lie... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die Ermittlung des Grades der Wahrscheinlichkeit einer Zeugung gehört zum Bereich der Sachverhaltsermittlung und ist der Überprüfung durch die dritte Instanz entzogen, während die Frage, ob der von den Sachverständigen angeführte Grad der Wahrscheinlichkeit der Zeugung hinreichend ist, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, eine Rechtsfrage ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Streitteile schlossen am 27. November 1965 die Ehe. Sie sind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war Wien. Die Beklagte stammt aus einer in psychischer Hinsicht belasteten Familie. In Anbetracht dieser erblichen Belastung gewann die bei ihr bestehende endogene Disposition im Anschluß an eine schwere somatische Krankheit langsam an Manifestation. Vor Ausbruch eines schizophrenen Schubes kommt es zu einem neurasthenischen Vorstadium, das manc... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Originalität eines kunstgewerblichen Erzeugnisses, also des Inbegriffs aller Merkmale, die kennzeichnend für seine Herkunft und seine Güte sind, ist regelmäßig eine Rechtsfrage. Das schließt aber nicht aus, daß sich das Gericht dabei eines Sachverständigen bedient, dessen Fachkunde die Feststellung der Tatsachen, auf denen die Originalität des Erzeugnisses beruht, erleichtern wir... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Originalität eines kunstgewerblichen Erzeugnisses, also des Inbegriffs aller Merkmale, die kennzeichnend für seine Herkunft und seine Güte sind, ist regelmäßig eine Rechtsfrage. Das schließt aber nicht aus, daß sich das Gericht dabei eines Sachverständigen bedient, dessen Fachkunde die Feststellung der Tatsachen, auf denen die Originalität des Erzeugnisses beruht, erleichtern wir... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §482ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Hat das Erstgericht über ein Geständnis nach § 266 ZPO und die von ihm erfassten Tatsachen keinerlei Feststellungen getroffen, dann darf das Berufungsgericht selbst dieses Geständnis verwerten. Entscheidungstexte 2 Ob 387/69 Entscheidungstext OGH 18.12.1969 2 Ob 387/69 3 Ob 30/02m En... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Ob ein Tatschengeständnis gemäß § 266 ZPO vom Berufungsgericht verwertet werden durfte und ob ein Tatsachengeständnis vorlag, ist unter dem Gesichtspunkt der Bestimmungen des § 503 Z 2 ZPO zu prüfen. Entscheidungstexte 2 Ob 387/69 Entscheidungstext OGH 18.12.1969 2 Ob 387/69 1 Ob 12/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §488ZPO §503 C2bZPO §503 C3a
Rechtssatz: Das Berufungsgericht, das Feststellungen des Erstgerichtes mit anderen Feststellungen unvereinbar hält, muß alle zu allen diesen Feststellungen unmittelbar aufgenommenen Beweise wiederholen, wenn es von einer Feststellung abgehen will. Entscheidungstexte 2 Ob 373/69 Entscheidungstext OGH 18.12.1969 2 Ob 373/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §482ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Hat das Erstgericht über ein Geständnis nach § 266 ZPO und die von ihm erfassten Tatsachen keinerlei Feststellungen getroffen, dann darf das Berufungsgericht selbst dieses Geständnis verwerten. Entscheidungstexte 2 Ob 387/69 Entscheidungstext OGH 18.12.1969 2 Ob 387/69 3 Ob 30/02m En... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Ob ein Tatschengeständnis gemäß § 266 ZPO vom Berufungsgericht verwertet werden durfte und ob ein Tatsachengeständnis vorlag, ist unter dem Gesichtspunkt der Bestimmungen des § 503 Z 2 ZPO zu prüfen. Entscheidungstexte 2 Ob 387/69 Entscheidungstext OGH 18.12.1969 2 Ob 387/69 1 Ob 12/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c9
Rechtssatz: Ob jemand Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt hat, ist eine Tatfrage, die entsprechende Feststellung ist das Ergebnis der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen. Entscheidungstexte 5 Ob 250/69 Entscheidungstext OGH 26.11.1969 5 Ob 250/69 Veröff: SozM IA/d,907 = SZ 42/177 = IndS 1972 H1-2/834 6 Ob 27... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 503 Z 2 ZPO liegt nur vor, wenn die richterliche Vorgangsweise ohne Rücksicht auf das allfällige Ergebnis eine Verletzung von Verfahrensgesetzen darstellt, die die Möglichkeit unvollständiger Erörterung und nicht gründlicher Beurteilung der Sache zur Folge haben kann. Liegt eine solche Verletzung positiver Verfahrensvorschriften nicht vor, dann ist die Abweisung von Anträgen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c9
Rechtssatz: Ob jemand Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt hat, ist eine Tatfrage, die entsprechende Feststellung ist das Ergebnis der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen. Entscheidungstexte 5 Ob 250/69 Entscheidungstext OGH 26.11.1969 5 Ob 250/69 Veröff: SozM IA/d,907 = SZ 42/177 = IndS 1972 H1-2/834 6 Ob 27... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 503 Z 2 ZPO liegt nur vor, wenn die richterliche Vorgangsweise ohne Rücksicht auf das allfällige Ergebnis eine Verletzung von Verfahrensgesetzen darstellt, die die Möglichkeit unvollständiger Erörterung und nicht gründlicher Beurteilung der Sache zur Folge haben kann. Liegt eine solche Verletzung positiver Verfahrensvorschriften nicht vor, dann ist die Abweisung von Anträgen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §268 IIIEZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Der OGH kann von den Vorinstanzen unterlassene, jedoch gemäß § 268 ZPO bindende Feststellungen seiner Entscheidung zu Grunde legen. Entscheidungstexte 2 Ob 312/69 Entscheidungstext OGH 20.11.1969 2 Ob 312/69 2 Ob 7/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 2 Ob 7/72 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Norm: ZPO §268 IIIEZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Der OGH kann von den Vorinstanzen unterlassene, jedoch gemäß § 268 ZPO bindende Feststellungen seiner Entscheidung zu Grunde legen. Entscheidungstexte 2 Ob 312/69 Entscheidungstext OGH 20.11.1969 2 Ob 312/69 2 Ob 7/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 2 Ob 7/72 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Zur Frage der Behandlung offenbarer, entweder auf Rechenfehlern oder auf irrtümlichen Zahlenangaben beruhender Unrichtigkeiten (Aufhebung des Urteiles erster Instanz, um dem Erstgericht die Möglichkeit zur Klärung der unterlaufenen Irrtümer zu geben). Entscheidungstexte 8 Ob 229/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 229... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Zur Frage der Behandlung offenbarer, entweder auf Rechenfehlern oder auf irrtümlichen Zahlenangaben beruhender Unrichtigkeiten (Aufhebung des Urteiles erster Instanz, um dem Erstgericht die Möglichkeit zur Klärung der unterlaufenen Irrtümer zu geben). Entscheidungstexte 8 Ob 229/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 229... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AZPO §503 E4c/17
Rechtssatz: Ob die ernstliche Besorgnis weiterer Eigentumseingriffe besteht, ist eine Rechtsfrage, denn sie betrifft im Grunde die juristische Kausalität. Entscheidungstexte 6 Ob 274/69 Entscheidungstext OGH 05.11.1969 6 Ob 274/69 1 Ob 672/78 Entscheidungstext OGH 30.08.1978 1 Ob 672/78 Auch; Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIZPO §503 Z4 E4c12
Rechtssatz: Ob der Irreführende absichtlich oder doch bewußt vorgegangen ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 1 Ob 154/69 Entscheidungstext OGH 30.10.1969 1 Ob 154/69 1 Ob 150/70 Entscheidungstext OGH 02.07.1970 1 Ob 150/70 6 Ob 83/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIZPO §503 Z4 E4c12
Rechtssatz: Ob der Irreführende absichtlich oder doch bewußt vorgegangen ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 1 Ob 154/69 Entscheidungstext OGH 30.10.1969 1 Ob 154/69 1 Ob 150/70 Entscheidungstext OGH 02.07.1970 1 Ob 150/70 6 Ob 83/68 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E1ZPO §506 Abs2 CaAußStrG 2005 §65 Abs3 Z4
Rechtssatz: Hat es der Revisionswerber unterlassen, darzulegen, aus welchen Gründen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig erscheint, ist damit die Rechtsrüge, die sich auf die bloße und nicht weiter ausgeführte Behauptung beschränkt, das Berufungsgericht habe die Sache rechtlich unrichtig beurteilt, nicht gesetzmäßig ausgeführt (ZBl 1824/279). Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E1ZPO §506 Abs2 CaAußStrG 2005 §65 Abs3 Z4
Rechtssatz: Hat es der Revisionswerber unterlassen, darzulegen, aus welchen Gründen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig erscheint, ist damit die Rechtsrüge, die sich auf die bloße und nicht weiter ausgeführte Behauptung beschränkt, das Berufungsgericht habe die Sache rechtlich unrichtig beurteilt, nicht gesetzmäßig ausgeführt (ZBl 1824/279). Entscheidung... mehr lesen...