Norm
ABGB §163 H1Rechtssatz
Die Ermittlung des Grades der Wahrscheinlichkeit einer Zeugung gehört zum Bereich der Sachverhaltsermittlung und ist der Überprüfung durch die dritte Instanz entzogen, während die Frage, ob der von den Sachverständigen angeführte Grad der Wahrscheinlichkeit der Zeugung hinreichend ist, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, eine Rechtsfrage ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0048623Dokumentnummer
JJR_19700128_OGH0002_0050OB00327_6900000_001