RS OGH 1970/1/13 4Ob364/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1970
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Norm

UWG §1 D3a
ZPO §503 Z4 E4c23

Rechtssatz

Die Beurteilung der Originalität eines kunstgewerblichen Erzeugnisses, also des Inbegriffs aller Merkmale, die kennzeichnend für seine Herkunft und seine Güte sind, ist regelmäßig eine Rechtsfrage. Das schließt aber nicht aus, daß sich das Gericht dabei eines Sachverständigen bedient, dessen Fachkunde die Feststellung der Tatsachen, auf denen die Originalität des Erzeugnisses beruht, erleichtern wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 364/69
    Entscheidungstext OGH 13.01.1970 4 Ob 364/69
    Veröff: ÖBl 1970,98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0043633

Dokumentnummer

JJR_19700113_OGH0002_0040OB00364_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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