Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt 1.) die Feststellung, sie habe einen vollen Pflichtteilsanspruch gegenüber der Verlassenschaft nach ihrer am 8. Juni 1966 verstorbenen Adoptivmutter Rosa W*****; 2.) der Beklagte sei schuldig, anzugeben, dass sein Vermögensbekenntnis vom 9. Mai 1967 im Verlassenschaftsverfahren nach Rosa W***** zu ***** des Bezirksgerichtes Mistelbach vollständig sei und dass er vom Nachlassvermögen nichts verschwiegen oder verheimlicht habe; der Beklagte se... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 FZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht im 1.Rechtsgang seinen Aufhebungsbeschluß damit begründet, aus dem Vorbringen des Klägers lasse sich im Auslegungsweg die Geltendmachung eines (weiteren) vom Erstrichter verkannten Rechtsgrundes ableiten, ist die Revision im 2.Rechtsgang zur Überprüfung dieser Auffassung auch dann zulässig, wenn eine Rüge, der nunmehr ermittelte Sachverhalt sei unrichtig beurteilt worden,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bauunternehmen V. u. L. K*****, (Inhaber Dr. Leopold K*****), führte über Auftrag der Beklagten ein größeres Bauvorhaben aus. Mit der vorliegenden, am 28. 8. 1964 bei Gericht eingelangten Klage begehrte Dr. Leopold K***** von der Beklagten Zahlung der hieraus resultierenden restlichen Forderung in der Höhe von S 257.571,33 samt 12,5 % Zinsen ab 1. 1. 1964. Im Verlaufe des Verfahrens nahm der Kläger - nach der am 10. 6. 1967 erfolgten Eröffnung des Konkurses ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 FZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht im 1.Rechtsgang seinen Aufhebungsbeschluß damit begründet, aus dem Vorbringen des Klägers lasse sich im Auslegungsweg die Geltendmachung eines (weiteren) vom Erstrichter verkannten Rechtsgrundes ableiten, ist die Revision im 2.Rechtsgang zur Überprüfung dieser Auffassung auch dann zulässig, wenn eine Rüge, der nunmehr ermittelte Sachverhalt sei unrichtig beurteilt worden,... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Bezahlung von 45.000 S s. A. als vereinbarter Provision ab. Es stellte im wesentlichen fest: Reinhold S. war Eigentümer einer Villa in Wien 19, V.-Gasse, und lebte von seiner nunmehr von ihm geschiedenen Frau, der Zeugin Edith M., getrennt. Diese verhandelte mit der Beklagten über den Verkauf des genannten Hauses, war aber nicht bevollmächtigt, über die Liegenschaft einen Kaufvertrag abzuschließen. Bei den von der klagenden Partei vermittel... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1966 stießen auf der P.-Bundesstraße ein vom Kläger und ein von Helmut W. gelenkter PKW. zusammen. Hiebei wurden beide Fahrzeuge beschädigt und der Kläger schwer verletzt. Der Kläger macht gegen den Beklagten als Halter des von Helmut W. gelenkten Wagens Schadenersatzansprüche in der Höhe von 24.501 S s. A. zur ungeteilten Hand mit dem zu 18 Cg ... des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz abgesondert durch einen Vergleich verpflichteten Helmut W. geltend. Der... mehr lesen...
Norm: ZPO §314ZPO §315ZPO §503 Z2 E4c
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht das Ergebnis seiner Schriftvergleichung (§§ 314, 315 ZPO) bei der Überprüfung der angefochtenen Beweiswürdigung verwertet und in der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, daß die vorgenommene Schriftvergleichung die Richtigkeit der auch aus anderen Überlegungen zu billigenden Beweiswürdigung des Erstgerichtes erhärte, dann handelt es sich um eine in das ... mehr lesen...
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Ersatzansprüche des Klägers aus einem Verkehrsunfall, bei dem er am 19. Dezember 1965 aus dem alleinigen, auf Grund strafgerichtlichen Urteils bindend feststehenden Verschuldens des Beklagten schwer verletzt wurde. Nach einer während des Verfahrens geleisteten Teilzahlung und nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteils über einen Betrag von 30.000 S (für Schmerzengeld) sowie über das Feststellungsklagebegehren betreffend die Haftung des Beklagten... mehr lesen...
Norm: ZPO §314ZPO §315ZPO §503 Z2 E4c
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht das Ergebnis seiner Schriftvergleichung (§§ 314, 315 ZPO) bei der Überprüfung der angefochtenen Beweiswürdigung verwertet und in der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, daß die vorgenommene Schriftvergleichung die Richtigkeit der auch aus anderen Überlegungen zu billigenden Beweiswürdigung des Erstgerichtes erhärte, dann handelt es sich um eine in das ... mehr lesen...
Die klagende röm.-kath. Pfarrpfrunde St. S. als Repräsentantin der röm.-kath. Filialkirche Maria F. der Pfarre St. S. ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 122 KG. K., zu deren Gutsbestand die Weg-, bzw. Vorplatzparzelle 818/4 und die Baufläche 84 mit der Wallfahrtskirche Maria F. gehören. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 1 KG. K., zu deren Gutsbestand u. a. das Grundstück 277/1 Weide gehört. Die Klägerin macht das Bestehen der Dienstbarkeit des Gehweges auf einem in d... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn der Sachverständige vor dem Erstgericht und vor dem Berufungsgericht gegenteilig lautende Gutachten abgibt, ohne daß deren Widerspruch aufgeklärt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 153/68 Entscheidungstext OGH 14.06.1968 2 Ob 153/68 European Case... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn der Sachverständige vor dem Erstgericht und vor dem Berufungsgericht gegenteilig lautende Gutachten abgibt, ohne daß deren Widerspruch aufgeklärt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 153/68 Entscheidungstext OGH 14.06.1968 2 Ob 153/68 European Case... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C3c
Rechtssatz: Auch die Bekämpfung eines Indizienbeweises stellt eine Anfechtung der im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbaren Beweiswürdigung dar. Entscheidungstexte 5 Ob 146/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 5 Ob 146/68 6 Ob 690/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob 690/83 Auch; Beisatz: Bei ... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht verpflichtet, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist, und dem Gutachten eines vom Gericht zur Erstattung eines Gutachtens in einer bestimmten Rechtssache herangezogenen Sachverständigen aufzuklären. Es kann sich vielmehr ohne weitere Erhebungen dem ihm als verlässlich erscheinenden Gutachten a... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht verpflichtet, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist, und dem Gutachten eines vom Gericht zur Erstattung eines Gutachtens in einer bestimmten Rechtssache herangezogenen Sachverständigen aufzuklären. Es kann sich vielmehr ohne weitere Erhebungen dem ihm als verlässlich erscheinenden Gutachten a... mehr lesen...
Der am 23. April 1962 verstorbene ursprüngliche Erstbeklagte Georg E. hatte ein Verfahren zur Altpapiererneuerung erfunden. Zwecks Verwertung dieser Erfindung vereinigte er sich mit der Viertbeklagten, der Chemikerin Elisabeth M., zu einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes. Mit Schreiben vom 14. März 1960 stellte ihnen die Klägerin das Anbot, die nach den Plänen der E. zu erbauende Anlage ("Pulper") um 139.232 S herzustellen. Voraussetzung hiefür war, daß die Besteller zwei Kes... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E4ZPO §503 aZPO §503 D
Rechtssatz: Wird ein Rechenfehler vom Gericht nicht berichtigt, so liegt darin eine unrichtige rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 8 Ob 137/68 Entscheidungstext OGH 28.05.1968 8 Ob 137/68 8 Ob 229/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 229/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E4ZPO §503 aZPO §503 D
Rechtssatz: Wird ein Rechenfehler vom Gericht nicht berichtigt, so liegt darin eine unrichtige rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 8 Ob 137/68 Entscheidungstext OGH 28.05.1968 8 Ob 137/68 8 Ob 229/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 8 Ob 229/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 AZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Aktenbeischaffung zum Nachweise dafür, daß Aussagen, Behauptungen und Beweisergebnisse in dem vorliegenden Rechtsstreit mit denjenigen des Voraktes in Widerspruch stehen, ist durchaus zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 22.05.1968 6 Ob 147/68 7 Ob 145/07k Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII3ZPO §272ZPO §276ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Verweisung auf einen Vorakt kann niemals ein Parteienvorbringen oder Prozeßbehauptungen im vorliegenden Rechtsstreit ersetzen und das Gericht der Pflicht entheben, selbst den entscheidungswesentlichen Sachverhalt durch unmittelbare Beweisaufnahmen zu ermitteln. Entscheidungstexte 6 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 AZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Aktenbeischaffung zum Nachweise dafür, daß Aussagen, Behauptungen und Beweisergebnisse in dem vorliegenden Rechtsstreit mit denjenigen des Voraktes in Widerspruch stehen, ist durchaus zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 22.05.1968 6 Ob 147/68 7 Ob 145/07k Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII3ZPO §272ZPO §276ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Verweisung auf einen Vorakt kann niemals ein Parteienvorbringen oder Prozeßbehauptungen im vorliegenden Rechtsstreit ersetzen und das Gericht der Pflicht entheben, selbst den entscheidungswesentlichen Sachverhalt durch unmittelbare Beweisaufnahmen zu ermitteln. Entscheidungstexte 6 Ob 147/68 Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3aZPO §511 Abs1
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung umgewürdigt und deshalb Beweiswiederholung aufgetragen erhalten, kann ein geänderter Senat ohne Umwürdigung und ohne Beweiswiederholung neu entscheiden. Entscheidungstexte 8 Ob 110/68 Entscheidungstext OGH 21.05.1968 8 Ob 110/68 European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3aZPO §511 Abs1
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung umgewürdigt und deshalb Beweiswiederholung aufgetragen erhalten, kann ein geänderter Senat ohne Umwürdigung und ohne Beweiswiederholung neu entscheiden. Entscheidungstexte 8 Ob 110/68 Entscheidungstext OGH 21.05.1968 8 Ob 110/68 European C... mehr lesen...
Der Kläger begehrte vom Beklagten die Zahlung einer monatlichen Rente von 500 S ab 1. Juli 1965 auf unbestimmte Zeit. Hiezu brachte er vor, er habe zwar seine Landwirtschaft im Jahre 1965 seiner Tochter übergeben, trotzdem aber bis zum Unfall als einziger Mann unter Einsatz seiner vollen Arbeitskraft alle landwirtschaftlichen arbeiten auf dieser Liegenschaft verrichtet. Er habe keine Entlohnung erhalten, mit der Tochter jedoch vereinbart, daß er aus den Betriebserträgnissen seine Lebe... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht bedeutungslos, wenn die Revision nur die so gewonnenen Feststellungen des Berufungsgerichtes, jedoch nicht die Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes selbst bekämpft (so schon ZBl 1930/237). Entscheidungstexte 5 Ob 103/68 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht bedeutungslos, wenn die Revision nur die so gewonnenen Feststellungen des Berufungsgerichtes, jedoch nicht die Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes selbst bekämpft (so schon ZBl 1930/237). Entscheidungstexte 5 Ob 103/68 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §273 Abs1ZPO §503 C2b
Rechtssatz: Hat das Erstgericht einen Sachverständigen vernommen und ist es auf Grund der Würdigung dieses Beweises dem Gutachten gefolgt, so kann das Berufungsgericht nicht ohne Beweiswiederholung von dieser Würdigung des Gutachtens abgehen und sich zB für berechtigt halten, einen Schadensbetrag gemäß § 273 Abs 1 ZPO festzusetzen. Ein derartiger Vorgang widerspräche dem Grundsatz der Unmittelbarkeit. ... mehr lesen...
Die beklagte Partei bestellte beim Handelsvertreter des Klägers, Otto H., die Lieferung und Aufstellung von Stahlregalen des Klägers im Sporthotel O. Otto H. lieferte die Regale und stellte sie in den zwei dafür bestimmten Räumen im Dezember 1963 auf, bloß die Stahlregale, welche im sogenannten Stützmauerlagerraum aufgestellt werden sollten, konnte Otto H. noch nicht aufstellen, weil diese Räume damals noch nicht fertiggebaut waren. Er erkundigte sich am 1. Jänner 1964 bei der beklagt... mehr lesen...
Norm: Geo §194 Abs3ZPO §67ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Auch der nach § 67 ZPO vom Kammerausschuß bestellte weitere Anwalt einer armen Partei bedarf weder einer Vollmacht noch einer Substitutionsvollmacht. Seine (mit dem Vollmachtserfordernis begründete) Nichtzulassung zur Berufungsverhandlung, für die er vom Kammerausschuß bestellt worden war, begründet Nichtigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...