Norm
ABGB §523 ARechtssatz
Ob die ernstliche Besorgnis weiterer Eigentumseingriffe besteht, ist eine Rechtsfrage, denn sie betrifft im Grunde die juristische Kausalität.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0012043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2011