Die Klägerin begehrte mit der seit 30. 9. 1968 anhängigen Klage, den Beklagten zur ungeteilten Hand mit den bereits durch Versäumungsurteil verurteilten V & M KG, Herbert V und Adolf Hermann M (letztere als Komplementäre der Firma V & M KG) zur Bezahlung von S 29.309.- samt 8% Verzugszinsen zu verhalten. Sie brachte hiezu vor, sie habe der Firma V & M Waren geliefert und dafür mit insgesamt 12 Rechnungen zwischen 2. 2. und 19. 4. 1968 den angemessenen und vereinbarten Kauf... mehr lesen...
Norm: RATG §2ZPO §503 Z4 E4c25
Rechtssatz: Ob ein Mehranspruch eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Klienten durch besondere Umstände oder durch besondere Inanspruchnahme seitens des Klienten gerechtfertigt ist, ist keine auf Grund eines Sachverständigengutachtens zu beurteilende Tatsachenfrage, sondern eine auf Grund der Feststellungen zu beurteilende Rechtsfrage, die auch noch vom OGH überprüft werden kann. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Wenn sich eine Partei zum Beweis für den Inhalt ihrer mit der Gegenseite abgeschlossenen Vereinbarung außer auf die Vertragsurkunde auch auf Parteienvernehmung beruft, ist davon auszugehen, dass sie auch behauptet, die Urkunde sei nicht die einzige Erkenntnisquelle des Vertragsinhaltes. (Daher ist in einem solchen Fall und solange nicht erwiesen ist, dass der Vertragsinhalt nur aus der Urkunde herv... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §412ZPO §488ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Es bedeutet keinen Mangel des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht ohne Fassung eines Beweisbeschlusses zusätzliche Feststellungen aus einem in Erster Instanz eingeholten und im Akt befindlichen Sachverständigengutachten trifft, zumal dann, wenn dieses Gutachten mit Einverständnis beider Parteien in der Berufungsverhandlung verlesen wurde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Wenn sich eine Partei zum Beweis für den Inhalt ihrer mit der Gegenseite abgeschlossenen Vereinbarung außer auf die Vertragsurkunde auch auf Parteienvernehmung beruft, ist davon auszugehen, dass sie auch behauptet, die Urkunde sei nicht die einzige Erkenntnisquelle des Vertragsinhaltes. (Daher ist in einem solchen Fall und solange nicht erwiesen ist, dass der Vertragsinhalt nur aus der Urkunde herv... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §412ZPO §488ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Es bedeutet keinen Mangel des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht ohne Fassung eines Beweisbeschlusses zusätzliche Feststellungen aus einem in Erster Instanz eingeholten und im Akt befindlichen Sachverständigengutachten trifft, zumal dann, wenn dieses Gutachten mit Einverständnis beider Parteien in der Berufungsverhandlung verlesen wurde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Am 30. 4. 1969 wurde Johann T, der Gatte der Klägerin, als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten und vom Zweitbeklagten gehaltenen Kraftwagens, der bei der Drittbeklagten haftpflichtversichert war, getötet. Der Erstbeklagte wurde in diesem Zusammenhang strafgerichtlich verurteilt. Die Klägerin begehrte den Ersatz der Beerdigungskosten, eine monatliche Rente und die Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden. Die Beklagten anerkannten einen Teil der Bestattungsko... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Ob und welche allenfalls nach § 863 ABGB zu beurteilende Handlungen gesetzt wurden, in welcher Absicht dies geschah, ist eine Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 288/71 Entscheidungstext OGH 28.10.1971 1 Ob 288/71 3 Ob 644/81 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 3 Ob 644/81 Auch ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. 1. 1969 bestellte die beklagte Partei beim Kläger 6 Tonnen Kakaobutter; 2 Tonnen sollten ab 20. 2. 1969, der Rest für August/September 1969 abgerufen werden, die Zahlung prompt netto Kassa oder mit Akzept 90 Tage erfolgen; im letzteren Fall sollten Zinsen und Spesen zu Lasten der beklagten Partei gehen. Die erste Lieferung (2 t) erfolgte vereinbarungsgemäß Anfang März 1969 und wurde mit einem Wechselakzept (Laufzeit 90 Tage) beglichen. Da am 15. 3. 1969 ein Bra... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Ob und welche allenfalls nach § 863 ABGB zu beurteilende Handlungen gesetzt wurden, in welcher Absicht dies geschah, ist eine Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 288/71 Entscheidungstext OGH 28.10.1971 1 Ob 288/71 3 Ob 644/81 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 3 Ob 644/81 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Die gesetzmäßige Ausführung des Berufungsgrundes der Mangelhaftigkeit (hier wegen Unterlassung der Parteienvernehmung) erfordert, dass der Berufungswerber die für die Entscheidung wesentlichen Feststellungen anführt, die (hier bei Durchführung der Parteienvernehmung) zu treffen gewesen wären. Er wird hievon nicht dadurch befreit, dass er im Verfahren erster Instanz die Beweisthemen angegeben hatte, zu denen er ... mehr lesen...
Aus den vom Berufungsgericht für unbedenklich befundenen erstrichterlichen Tatsachenfeststellungen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Kläger brachte am 25. 3. 1965 einen ihm gehörigen, mehrfach beschädigten LKW zur Instandsetzung in die Reparaturwerkstätte der Beklagten, die sodann, nachdem sie dem Kläger entsprechende Kostenvoranschläge erstattet hatte, die Reparaturarbeiten durchführte. Als sie am 13. 4. 1965 die Schäden behoben hatte und der Kläger einige Tage s... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Die gesetzmäßige Ausführung des Berufungsgrundes der Mangelhaftigkeit (hier wegen Unterlassung der Parteienvernehmung) erfordert, dass der Berufungswerber die für die Entscheidung wesentlichen Feststellungen anführt, die (hier bei Durchführung der Parteienvernehmung) zu treffen gewesen wären. Er wird hievon nicht dadurch befreit, dass er im Verfahren erster Instanz die Beweisthemen angegeben hatte, zu denen er ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 A1ZPO §503 Z1 B1
Rechtssatz: Ein Verfahrensverstoß kann nicht zugleich Nichtigkeit und Mangelhaftigkeit begründen. Entscheidungstexte 2 Ob 166/71 Entscheidungstext OGH 21.10.1971 2 Ob 166/71 10 Ob 81/14f Entscheidungstext OGH 24.02.2015 10 Ob 81/14f European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 A1ZPO §503 Z1 B1
Rechtssatz: Ein Verfahrensverstoß kann nicht zugleich Nichtigkeit und Mangelhaftigkeit begründen. Entscheidungstexte 2 Ob 166/71 Entscheidungstext OGH 21.10.1971 2 Ob 166/71 10 Ob 81/14f Entscheidungstext OGH 24.02.2015 10 Ob 81/14f European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Auslegung einer als Nichtigkeitsvorhalt verwendeten Parteienschrift gehört nicht durchaus in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 4 Ob 355/71 Entscheidungstext OGH 19.10.1971 4 Ob 355/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0043672 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Auslegung einer als Nichtigkeitsvorhalt verwendeten Parteienschrift gehört nicht durchaus in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 4 Ob 355/71 Entscheidungstext OGH 19.10.1971 4 Ob 355/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0043672 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten kann durch Zeugen nicht entkräftet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 220/71 Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 220/71 1 Ob 272/71 Entscheidungstext OGH 28.10.1971 1 Ob 272/71 1 Ob 160/72 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten kann durch Zeugen nicht entkräftet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 220/71 Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 220/71 1 Ob 272/71 Entscheidungstext OGH 28.10.1971 1 Ob 272/71 1 Ob 160/72 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §272ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn beide Parteien nach Befragung durch den Richter gemäß § 182 ZPO die ausdrückliche Erklärung abgeben, eine vom Richter als beweisbedürftig erachtete Prozeßbehauptung nicht aufzustellen, ist es dem Richter verwehrt, hierüber Beweise durchzuführen, Feststellungen zu treffen und diese der Entscheidung zugrundezulegen. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §272ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn beide Parteien nach Befragung durch den Richter gemäß § 182 ZPO die ausdrückliche Erklärung abgeben, eine vom Richter als beweisbedürftig erachtete Prozeßbehauptung nicht aufzustellen, ist es dem Richter verwehrt, hierüber Beweise durchzuführen, Feststellungen zu treffen und diese der Entscheidung zugrundezulegen. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §499ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht ist zwar an seine in einem Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden, jedoch kann eine Abweichung von einer in einem Aufhebungsbeschluss ausgesprochenen Rechtsansicht niemals einen Revisionsgrund bilden, weil die Bindungsvorschrift des § 499 Abs 2 ZPO nur in Bezug auf die rechtliche Beurteilung besteht, die rechtliche Beurteilung aber letztlich dem Revisionsgericht z... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Wien 13, Tgasse 21, das an das im Eigentum der Beklagten stehende, von Paul E verwaltete Haus Tgasse 19 unmittelbar anschließt. Die Hofhauptmauer des Hauses der Beklagten springt gegenüber der Hofhauptmauer des Klägers um etwa 1.13 m zurück. Die Feuermauer des Hauses des Klägers an der Hofseite im Anschluß an die Dachdecke des Hauses der Beklagten ist um 2.20 m höher. Die Dachrinne des Hauses der Beklagten stößt direkt an die Feuermauer des Hauses ... mehr lesen...
Norm: ZPO §499ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht ist zwar an seine in einem Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden, jedoch kann eine Abweichung von einer in einem Aufhebungsbeschluss ausgesprochenen Rechtsansicht niemals einen Revisionsgrund bilden, weil die Bindungsvorschrift des § 499 Abs 2 ZPO nur in Bezug auf die rechtliche Beurteilung besteht, die rechtliche Beurteilung aber letztlich dem Revisionsgericht z... mehr lesen...
Norm: UrhG §78ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Es handelt sich dabei um die Lösung einer Rechtsfrage, die auf Grund des gegebenen Sachverhaltes, nämlich der Veröffentlichung des Bildes im Zusammenhang mit dem beigefügten Text, zu beantworten ist (SZ 28/77). Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: UrhG §78ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Es handelt sich dabei um die Lösung einer Rechtsfrage, die auf Grund des gegebenen Sachverhaltes, nämlich der Veröffentlichung des Bildes im Zusammenhang mit dem beigefügten Text, zu beantworten ist (SZ 28/77). Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die Auseinandersetzung des Berufungsgerichtes mit der vom Erstgericht übergangenen Aussage eines im Rechtshilfeweg vernommenen Zeugen ohne Beweisbeschluß und ohne Verlesung dieser Aussage in der Berufungsverhandlung stellt zwar einen Verfahrensverstoß aber nicht den Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO dar (ZBl 1922/344). Entscheidungstexte 5 Ob 128/71 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die Auseinandersetzung des Berufungsgerichtes mit der vom Erstgericht übergangenen Aussage eines im Rechtshilfeweg vernommenen Zeugen ohne Beweisbeschluß und ohne Verlesung dieser Aussage in der Berufungsverhandlung stellt zwar einen Verfahrensverstoß aber nicht den Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO dar (ZBl 1922/344). Entscheidungstexte 5 Ob 128/71 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 Abs2 B1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Ablehnung einer Verfahrensunterbrechung kann unter dem Gesichtspunkt einer Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nur dann angefochten werden, wenn die Unterbrechung im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Entscheidungstexte 2 Ob 314/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1971 2 Ob 314/70 Veröff: SZ 44/113 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 C1ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Ob schon durch die bloße Ingebrauchnahme einer Sache eine Minderung ihres Preises eintritt, ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 2 Ob 392/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1971 2 Ob 392/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030350 Dokument... mehr lesen...