Norm
ZPO §503 Z4 E4c9Rechtssatz
Ob jemand Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt hat, ist eine Tatfrage, die entsprechende Feststellung ist das Ergebnis der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0043606Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2021