Norm: ZPO §272 AZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Unrichtige rechtliche Beurteilung liegt vor, wenn sich das Gericht bei Feststellung der entscheidungswesentlichen Umstände einer Verletzung von Denkgesetzen oder von Erfahrungssätzen schuldig macht, die zur Ergänzung von Rechtssätzen dienen und deshalb wie solche zu behandeln sind. Entscheidungstexte 2 Ob 279/71 Entscheidungstext OGH 09.03... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 AZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Unrichtige rechtliche Beurteilung liegt vor, wenn sich das Gericht bei Feststellung der entscheidungswesentlichen Umstände einer Verletzung von Denkgesetzen oder von Erfahrungssätzen schuldig macht, die zur Ergänzung von Rechtssätzen dienen und deshalb wie solche zu behandeln sind. Entscheidungstexte 2 Ob 279/71 Entscheidungstext OGH 09.03... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf von Tatsachenfeststellungen, die das Erstgericht auf Grund von Urkunden getroffen hat, nur auf Grund eines ausdrücklichen Beweisbeschlusses abgehen (vgl Fasching IV, 309). Ein Verstoß gegen dieses Gebot könnte aber keinen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 503 Z 2 ZPO begründen, zumal damit keine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht vorliegt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf von Tatsachenfeststellungen, die das Erstgericht auf Grund von Urkunden getroffen hat, nur auf Grund eines ausdrücklichen Beweisbeschlusses abgehen (vgl Fasching IV, 309). Ein Verstoß gegen dieses Gebot könnte aber keinen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 503 Z 2 ZPO begründen, zumal damit keine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht vorliegt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 AZPO §510
Rechtssatz: Wird in einer Revision ausschließlich ein im Berufungsverfahren vom Berufungswerber nicht geltend gemachter Revisionsgrund angezogen, so ist der Revision "nicht Folge" zu geben (Kontravotum 32). Entscheidungstexte 3 Ob 17/72 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 3 Ob 17/72 3 Ob 57/75 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Die nicht mit der Aktenlage übereinstimmende Wiedergabe von Rechtsausführungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht, die das Berufungsgericht ohnedies als unrichtig seiner Entscheidung nicht zugrunde legte, betrifft erstens keine tatsächliche Voraussetzung und zweitens keinen wesentlichen Punkt. Entscheidungstexte 7 Ob 42/72 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Wurde ein Beweis nicht aufgenommen, der zwar nach der Rechtsansicht des Erstgerichtes unerheblich war, jedoch nach der davon abweichenden rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichtes erheblich ist, so kann dies einen Mangel des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO bilden (SZ 24/56). Entscheidungstexte 1 Ob 18/72 Entscheidungstext OGH 16.02.1972 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Die nicht mit der Aktenlage übereinstimmende Wiedergabe von Rechtsausführungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht, die das Berufungsgericht ohnedies als unrichtig seiner Entscheidung nicht zugrunde legte, betrifft erstens keine tatsächliche Voraussetzung und zweitens keinen wesentlichen Punkt. Entscheidungstexte 7 Ob 42/72 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Wurde ein Beweis nicht aufgenommen, der zwar nach der Rechtsansicht des Erstgerichtes unerheblich war, jedoch nach der davon abweichenden rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichtes erheblich ist, so kann dies einen Mangel des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO bilden (SZ 24/56). Entscheidungstexte 1 Ob 18/72 Entscheidungstext OGH 16.02.1972 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die von einem Sachverständigen (zum Beispiel bei der Ermittlung des Wertes enteigneter Grundstücke) zur Gewinnung von Tatsachenfeststellungen anzuwendenden Regeln der Wissenschaft, Sachkunde und Kunstfertigkeit sind Erfahrungsgrundsätze zur Gewinnung des Sachverhaltes; ihre Anfechtung betrifft die rechtliche Beurteilung nur insoweit, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgese... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die von einem Sachverständigen (zum Beispiel bei der Ermittlung des Wertes enteigneter Grundstücke) zur Gewinnung von Tatsachenfeststellungen anzuwendenden Regeln der Wissenschaft, Sachkunde und Kunstfertigkeit sind Erfahrungsgrundsätze zur Gewinnung des Sachverhaltes; ihre Anfechtung betrifft die rechtliche Beurteilung nur insoweit, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgese... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die von einem Sachverständigen (zum Beispiel bei der Ermittlung des Wertes enteigneter Grundstücke) zur Gewinnung von Tatsachenfeststellungen anzuwendenden Regeln der Wissenschaft, Sachkunde und Kunstfertigkeit sind Erfahrungsgrundsätze zur Gewinnung des Sachverhaltes; ihre Anfechtung betrifft die rechtliche Beurteilung nur insoweit, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aABGB §1295 Ia3bZPO §503 E4c21
Rechtssatz: Die Schadenersatzhaftung des Beklagten darf nur als gegeben angenommen werden, wenn überwiegende
Gründe: dafür vorliegen, dass der Schaden durch das Verhalten des in Anspruch Genommenen herbeigeführt wurde, und er einen anderen Tatsachenzusammenhang nicht noch wahrscheinlicher macht. Die Frage, ob solche überwiegende
Gründe: vorliegen, gehört in der Regel in das Gebiet der Beweiswürdi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bZPO §503 E4c21
Rechtssatz: Der natürliche Kausalzusammenhang ist zu bejahen, wenn aus einer Tatsache (dem Verhalten des Beklagten) die andere Tatsache (der eingetretene Schadenserfolg) zu erschließen ist. Ob dieser natürliche Kausalzusammenhang gegeben ist, ist eine Tatsachenfeststellung. Nur wenn der natürliche Kausalzusammenhang durch die Tatsacheninstanzen bejaht wurde, kann die Frage des juristischen Kausalzusammenhange... mehr lesen...
Mit einstweiliger Verfügung des HG Wien vom 30. 7. 1971, wurde der Verpflichteten untersagt, im geschäftlichen Verkehr das Wort "M", es sei denn als Bestandteil ihres Firmenwortlauts und ohne blickfangartige graphische Hervorhebung innerhalb des Firmenwortlauts, zu gebrauchen. In dem am 10. 8. 1971 eingebrachten Exekutionsantrag behauptete die betreibende Gläubigerin, die Verpflichtete habe diesem Verbot durch näher bezeichnete Handlungen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung zu... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §226 IIA2ZPO §391 CZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Falls eine Forderung, sei es nun eine mit Klage geltend gemachte oder eine zur Kompensation eingewendete Gegenforderung, in Geld besteht, so kann sie nur bei Anführung eines ziffernmäßigen Betrages zur Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung genommen werden (ebenso Fasching III S 25, EvBl 1952/229 ua). An sich wäre nun zwar eine diesbezügliche Präzisierung vom Erstgericht gemäß... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §226 IIA2ZPO §391 CZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Falls eine Forderung, sei es nun eine mit Klage geltend gemachte oder eine zur Kompensation eingewendete Gegenforderung, in Geld besteht, so kann sie nur bei Anführung eines ziffernmäßigen Betrages zur Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung genommen werden (ebenso Fasching III S 25, EvBl 1952/229 ua). An sich wäre nun zwar eine diesbezügliche Präzisierung vom Erstgericht gemäß... mehr lesen...
Auf Grund eines für den 10. 12. 1965 fällig gestellten, keinen Protest oder Protesterlaß aufweisenden, auf den Betrag von S 30.000.- lautenden Wechsels, den der Beklagte als Aussteller unterfertigt und mit einem Blankoindossament versehen hatte, erwirkte der Kläger ua gegen den Beklagten am 19. 11. 1968 einen Wechselzahlungsauftrag, gegen den der Beklagte Einwendungen erhob. In diesen führte er aus, daß die Schuld aus dem Wechsel, den Gerda M als Bezogene und ihr Ehemann Spasoje M als... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E4aZPO §557
Rechtssatz: Unrichtige Anwendung der Eventualmaxime kann dann gemäß § 503 Z 4 ZPO geltend gemacht werden, wenn das Berufungsgericht deshalb eine materiellrechtliche Überprüfung des Urteiles erster Instanz nicht vorgenommen bzw geglaubt hat, sie nicht vornehmen zu dürfen (vgl hiezu auch ZBl 1927/158). Entscheidungstexte 1 Ob 340/71 Entschei... mehr lesen...
Auf Grund eines für den 10. 12. 1965 fällig gestellten, keinen Protest oder Protesterlaß aufweisenden, auf den Betrag von S 30.000.- lautenden Wechsels, den der Beklagte als Aussteller unterfertigt und mit einem Blankoindossament versehen hatte, erwirkte der Kläger ua gegen den Beklagten am 19. 11. 1968 einen Wechselzahlungsauftrag, gegen den der Beklagte Einwendungen erhob. In diesen führte er aus, daß die Schuld aus dem Wechsel, den Gerda M als Bezogene und ihr Ehemann Spasoje M als... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E4aZPO §557
Rechtssatz: Unrichtige Anwendung der Eventualmaxime kann dann gemäß § 503 Z 4 ZPO geltend gemacht werden, wenn das Berufungsgericht deshalb eine materiellrechtliche Überprüfung des Urteiles erster Instanz nicht vorgenommen bzw geglaubt hat, sie nicht vornehmen zu dürfen (vgl hiezu auch ZBl 1927/158). Entscheidungstexte 1 Ob 340/71 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E4aZPO §557
Rechtssatz: Unrichtige Anwendung der Eventualmaxime kann dann gemäß § 503 Z 4 ZPO geltend gemacht werden, wenn das Berufungsgericht deshalb eine materiellrechtliche Überprüfung des Urteiles erster Instanz nicht vorgenommen bzw geglaubt hat, sie nicht vornehmen zu dürfen (vgl hiezu auch ZBl 1927/158). Entscheidungstexte 1 Ob 340/71 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Der ernstliche Wille des Mannes, die Aufnahme der Frau in die Ehewohnung zur Fortsetzung der Ehegemeinschaft zur erreichen, ist eine bestimmte seelische Einstellung, deren Vorhandensein oder Fehlen nur durch Schlußfolgerungen tatsächlicher Art aus den gesamten Umständen ermittelt werden kann. Sie fällt daher in das Gebiet der Beweiswürdigung und kann nur dann mit Erfolg bekämpft werden, wenn der aus den Tatsa... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Der ernstliche Wille des Mannes, die Aufnahme der Frau in die Ehewohnung zur Fortsetzung der Ehegemeinschaft zur erreichen, ist eine bestimmte seelische Einstellung, deren Vorhandensein oder Fehlen nur durch Schlußfolgerungen tatsächlicher Art aus den gesamten Umständen ermittelt werden kann. Sie fällt daher in das Gebiet der Beweiswürdigung und kann nur dann mit Erfolg bekämpft werden, wenn der aus den Tatsa... mehr lesen...
Norm: ZPO §468ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Nur eine Partei, die in erster Instanz zur Gänze obsiegt und daher kein Rechtsmittelinteresse hatte, kann ihre ungünstige Tatsachenfeststellungen im Revisionsverfahren bekämpfen, wenn das Berufungsgericht - von einer anderen Rechtsansicht ausgehend - eine für sie ungünstigere Entscheidung gefällt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 230/71 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §468ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Nur eine Partei, die in erster Instanz zur Gänze obsiegt und daher kein Rechtsmittelinteresse hatte, kann ihre ungünstige Tatsachenfeststellungen im Revisionsverfahren bekämpfen, wenn das Berufungsgericht - von einer anderen Rechtsansicht ausgehend - eine für sie ungünstigere Entscheidung gefällt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 230/71 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht über ein unverständliches Ersturteil sachlich entscheidet, anstatt es als nichtig aufzuheben. Entscheidungstexte 2 Ob 176/71 Entscheidungstext OGH 25.11.1971 2 Ob 176/71 8 Ob 134/76 Entscheidungste... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei Zahlung des Schilling-Gegenwertes von 6000 US-Dollar, berechnet nach dem amtlichen Mittelkurs der Oesterreichischen Nationalbank am Zahlungstag, samt 5% Zinsen seit 8. 1. 1970, Zug um Zug gegen Ausfolgung von 24 Reiseschecks der beklagten Partei zum Nennwert von je 250 US-Dollar. Sie brachte dazu vor, daß sie in K ein von zahlreichen, gutsituierten Ausländern frequentiertes Spielkasino betreibe. Besonders während der Wintersaison w... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z9 D9ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht über ein unverständliches Ersturteil sachlich entscheidet, anstatt es als nichtig aufzuheben. Entscheidungstexte 2 Ob 176/71 Entscheidungstext OGH 25.11.1971 2 Ob 176/71 8 Ob 134/76 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: RATG §2ZPO §503 Z4 E4c25
Rechtssatz: Ob ein Mehranspruch eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Klienten durch besondere Umstände oder durch besondere Inanspruchnahme seitens des Klienten gerechtfertigt ist, ist keine auf Grund eines Sachverständigengutachtens zu beurteilende Tatsachenfrage, sondern eine auf Grund der Feststellungen zu beurteilende Rechtsfrage, die auch noch vom OGH überprüft werden kann. Entscheidungst... mehr lesen...