RS OGH 1971/11/11 1Ob296/71, 1Ob608/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1971
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Norm

RATG §2
ZPO §503 Z4 E4c25

Rechtssatz

Ob ein Mehranspruch eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Klienten durch besondere Umstände oder durch besondere Inanspruchnahme seitens des Klienten gerechtfertigt ist, ist keine auf Grund eines Sachverständigengutachtens zu beurteilende Tatsachenfrage, sondern eine auf Grund der Feststellungen zu beurteilende Rechtsfrage, die auch noch vom OGH überprüft werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0043700

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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