Norm
ZPO §503 Z3 DRechtssatz
Die nicht mit der Aktenlage übereinstimmende Wiedergabe von Rechtsausführungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht, die das Berufungsgericht ohnedies als unrichtig seiner Entscheidung nicht zugrunde legte, betrifft erstens keine tatsächliche Voraussetzung und zweitens keinen wesentlichen Punkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0043380Dokumentnummer
JJR_19720216_OGH0002_0070OB00042_7200000_001