Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3 EZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Es fällt in das Gebiet der Beweiswürdigung, ob das Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten dann, wenn gegen die Verlesung der Protokolle keine Einsprache erhoben wird, sich mit der Verlesung begnügt oder eine unmittelbare Beweiswiederholung für erforderlich hält. Daß in der Berufung die neuerliche Vernehmung der in erster Instanz vernommenen Zeugen und Parteien beantra... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3 EZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Es fällt in das Gebiet der Beweiswürdigung, ob das Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten dann, wenn gegen die Verlesung der Protokolle keine Einsprache erhoben wird, sich mit der Verlesung begnügt oder eine unmittelbare Beweiswiederholung für erforderlich hält. Daß in der Berufung die neuerliche Vernehmung der in erster Instanz vernommenen Zeugen und Parteien beantra... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2c
Rechtssatz: Wird eine Klage auf mehrere rechterhebliche Sachverhalte gestützt und haben sich die Untergerichte mit einem dieser Sachverhalte nicht befaßt, so kann der OGH darauf nur Rücksicht nehmen, wenn dies im Rechtsmittelverfahren nicht unangefochten geblieben ist (6 Ob 150/62, 5 Ob 237/69, 6 Ob 249/65, 6 Ob 132/68 MietSlg 20709). Hier wurde nur über einen von mehreren Oppositionsgründen abweislich in erster und zweite... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2c
Rechtssatz: Wird eine Klage auf mehrere rechterhebliche Sachverhalte gestützt und haben sich die Untergerichte mit einem dieser Sachverhalte nicht befaßt, so kann der OGH darauf nur Rücksicht nehmen, wenn dies im Rechtsmittelverfahren nicht unangefochten geblieben ist (6 Ob 150/62, 5 Ob 237/69, 6 Ob 249/65, 6 Ob 132/68 MietSlg 20709). Hier wurde nur über einen von mehreren Oppositionsgründen abweislich in erster und zweite... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §503 B2ZPO §519 Z3 E4
Rechtssatz: Zulässigkeit der Revision nur, wenn sie behauptet, daß die Prozeßunfähigkeit erst nach Entscheidung der zweiten Instanz eingetreten sei. (Vorinstanzen hatten Prozeßfähigkeit in den Entscheidungsgründen bejaht). Entscheidungstexte 1 Ob 256/72 Entscheidungstext OGH 06.12.1972 1 Ob 256/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die Prüfung der Frage, ob ein international - privatrechtlicher Sachverhalt vorliegt und nach welcher der in Frage kommenden materiellen Rechtsordnungen der Sachverhalt zu beurteilen ist, bildet den Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ( 2Ob 194/71 ). Entscheidungstexte 8 Ob 235/72 Entscheidungstext OGH 28.11.1972 8 Ob 235/72 ZfRV 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Die Prüfung der Frage, ob ein international - privatrechtlicher Sachverhalt vorliegt und nach welcher der in Frage kommenden materiellen Rechtsordnungen der Sachverhalt zu beurteilen ist, bildet den Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ( 2Ob 194/71 ). Entscheidungstexte 8 Ob 235/72 Entscheidungstext OGH 28.11.1972 8 Ob 235/72 ZfRV 19... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Verlesung eines vom Berichterstatter gemachten Aktenvermerkes über ein von ihm mit einem Gendarmeriebeamten geführtes Gespräch als Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes. Entscheidungstexte 2 Ob 154/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 154/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Unbestimmten Rechtsbegriffen wohnt stillschweigend die Verweisung auf andere Begriffe und Wertvorstellungen inne. Sie werden damit zu Rechtsbegriffen und damit wieder zum Gegenstand rechtlicher Beurteilung. Entscheidungstexte 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72 7 Ob 281/74 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Die Annahme und Feststellung der konkreten Tatsachen, aus denen das den unbestimmten Rechtsbegriff ergänzende Werturteil abgeleitet wird, ist Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72 7 Ob 281/74 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Tüchtigkeit und Untüchtigkeit im Sinne des § 1315 ABGB sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Entscheidungstexte 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72 7 Ob 281/74 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob 281/74 European Ca... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Verlesung eines vom Berichterstatter gemachten Aktenvermerkes über ein von ihm mit einem Gendarmeriebeamten geführtes Gespräch als Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes. Entscheidungstexte 2 Ob 154/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 154/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Unbestimmten Rechtsbegriffen wohnt stillschweigend die Verweisung auf andere Begriffe und Wertvorstellungen inne. Sie werden damit zu Rechtsbegriffen und damit wieder zum Gegenstand rechtlicher Beurteilung. Entscheidungstexte 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72 7 Ob 281/74 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Die Annahme und Feststellung der konkreten Tatsachen, aus denen das den unbestimmten Rechtsbegriff ergänzende Werturteil abgeleitet wird, ist Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72 7 Ob 281/74 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Tüchtigkeit und Untüchtigkeit im Sinne des § 1315 ABGB sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Entscheidungstexte 2 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 2 Ob 173/72 7 Ob 281/74 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob 281/74 European Ca... mehr lesen...
Norm: ZPO §357ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Ob das Gericht die schriftliche oder die mündliche Begutachtung durch einen Sachverständigen anordnet, ist allein in sein pflichtgemäßes Ermessen gelegt (§357 ZPO, Fasching II 491). Die Unterlassung der mündlichen Erörterung des schriftlichen Gutachtens kann keinen Verfahrensmangel begründen. Entscheidungstexte 4 Ob 601/72 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §357ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Ob das Gericht die schriftliche oder die mündliche Begutachtung durch einen Sachverständigen anordnet, ist allein in sein pflichtgemäßes Ermessen gelegt (§357 ZPO, Fasching II 491). Die Unterlassung der mündlichen Erörterung des schriftlichen Gutachtens kann keinen Verfahrensmangel begründen. Entscheidungstexte 4 Ob 601/72 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AKHB 1967 Art8 Abs1 Z1AKIB Art6 Abs2 Z2ZPO §226 IIIBZPO §243 Abs2ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Ist in der Klagebeantwortung als "Rechtsgrund" des Antrages des beklagten Versicherers auf Klagsabweisung (neben der behaupteten Alkoholbeeinträchtigung) die Behauptung der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Unterlassung der Unfallsmeldung angeführt, so vermag der Umstand, daß der beklagte Versicherer für diesen inhaltlich völlig eindeutigen, d... mehr lesen...
Norm: AKHB 1967 Art8 Abs1 Z1AKIB Art6 Abs2 Z2ZPO §226 IIIBZPO §243 Abs2ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Ist in der Klagebeantwortung als "Rechtsgrund" des Antrages des beklagten Versicherers auf Klagsabweisung (neben der behaupteten Alkoholbeeinträchtigung) die Behauptung der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Unterlassung der Unfallsmeldung angeführt, so vermag der Umstand, daß der beklagte Versicherer für diesen inhaltlich völlig eindeutigen, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Bemessung des Schmerzengeldes ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Es ist daher nicht Sache des Sachverständigen, ein Gutachten über die Angemessenheit des Schmerzengeldes oder auch nur über das Verhältnis des Anteils der seelischen Schmerzen zu den rein körperlichen Schmerzen abzugeben. Entscheidungstexte 2 Ob 157/72 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Bemessung des Schmerzengeldes ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Es ist daher nicht Sache des Sachverständigen, ein Gutachten über die Angemessenheit des Schmerzengeldes oder auch nur über das Verhältnis des Anteils der seelischen Schmerzen zu den rein körperlichen Schmerzen abzugeben. Entscheidungstexte 2 Ob 157/72 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 A
Rechtssatz: Das Revisionsgericht hat einen geltend gemachten Revisionsgrund nur dann sachlich zu überprüfen, wenn der den Revisionsgrund bildende Tatbestand hinreichend klar ausgeführt ist (vgl Fasching IV, 197 Anmerkung 2). Entscheidungstexte 8 Ob 197/72 Entscheidungstext OGH 24.10.1972 8 Ob 197/72 European Case Law... mehr lesen...
Norm: EO §35 BZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Wer einen Verstoß des ErstG gegen § 35 Abs 3 EO in der Berufung nicht geltend gemacht hat, kann diesen Verfahrensmangel in der Revision nicht mehr rügen (ÖRZ 1967,105). Entscheidungstexte 3 Ob 103/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 103/72 3 Ob 3/91 Entscheidungstext OGH 20.03.1... mehr lesen...
Norm: EO §35 BZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Wer einen Verstoß des ErstG gegen § 35 Abs 3 EO in der Berufung nicht geltend gemacht hat, kann diesen Verfahrensmangel in der Revision nicht mehr rügen (ÖRZ 1967,105). Entscheidungstexte 3 Ob 103/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 103/72 3 Ob 3/91 Entscheidungstext OGH 20.03.1... mehr lesen...
Am 28. 11. 1966 wurde um etwa 23.20 Uhr der bei der Klägerin sozialversicherte Michael P als Beifahrer in dem von Franz St gelenkten LKW schwer verletzt, als Franz St auf den am ersten Fahrstreifen der Südautobahn Richtung Wien im Gebiet der Gemeinde B zum Stillstand gekommenen LKW-Zug auffuhr, dessen Lenker Josef W und dessen Halter der Beklagte Franz Sch war. Die Klägerin begehrte als Legalzessionarin nach § 332 ASVG vom Lenker und Halter den Ersatz der von ihr für Michael P auf G... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AABGB §1116 CZPO §502 Abs4 EZPO §503 Z4 E4aZPO §503 Z4 E4c19ZPO §560 B
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist des § 560 Abs 1 ZPO hat auch die materiellrechtliche Wirkung, daß das Bestandverhältnis als nicht aufgelöst gilt. Die Frage der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist daher eine der materiellrechtlichen Beurteilung im Sinne des § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AABGB §1116 CZPO §502 Abs4 EZPO §503 Z4 E4aZPO §503 Z4 E4c19ZPO §560 B
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist des § 560 Abs 1 ZPO hat auch die materiellrechtliche Wirkung, daß das Bestandverhältnis als nicht aufgelöst gilt. Die Frage der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist daher eine der materiellrechtlichen Beurteilung im Sinne des § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIZPO §503 C2c
Rechtssatz: Keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn der vom Kläger gerügte Verstoß des Berufungsgerichts gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz keine für die Beurteilung der Schadensaufteilung entscheidende Umstände betrifft. Entscheidungstexte 8 Ob 115/72 Entscheidungstext OGH 19.09.1972 8 Ob 115/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Ob eine Prozeßpartei ihrer Beweispflicht nachgekommen ist, gehört - anders als die Frage, ob und in welchem Umfang sie die Beweislast trifft - in das Gebiet der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 4 Ob 68/72 Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 68/72 6 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 15.03.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Ob eine Prozeßpartei ihrer Beweispflicht nachgekommen ist, gehört - anders als die Frage, ob und in welchem Umfang sie die Beweislast trifft - in das Gebiet der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 4 Ob 68/72 Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 68/72 6 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 15.03.1... mehr lesen...