Norm
ZPO §272 ARechtssatz
Unrichtige rechtliche Beurteilung liegt vor, wenn sich das Gericht bei Feststellung der entscheidungswesentlichen Umstände einer Verletzung von Denkgesetzen oder von Erfahrungssätzen schuldig macht, die zur Ergänzung von Rechtssätzen dienen und deshalb wie solche zu behandeln sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0040234Dokumentnummer
JJR_19720309_OGH0002_0020OB00279_7100000_001