Norm: ABGB §156 EbFamRAnglV §6 Abs1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die in § 6 Abs 1 FamRAnglV vorgeschriebene Amtswegigkeit des Verfahrens nimmt auch hohe Kosten einzelner Beweisaufnahmen in Kauf. Entscheidungstexte 7 Ob 606/76 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 7 Ob 606/76 Veröff: EFSlg 27882 5 Ob 508/82 Entscheidungstext OGH 23.02.... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 EbFamRAnglV §6 Abs1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die in § 6 Abs 1 FamRAnglV vorgeschriebene Amtswegigkeit des Verfahrens nimmt auch hohe Kosten einzelner Beweisaufnahmen in Kauf. Entscheidungstexte 7 Ob 606/76 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 7 Ob 606/76 Veröff: EFSlg 27882 5 Ob 508/82 Entscheidungstext OGH 23.02.... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Feststellung, der zwischen Ing. Walter R und der Beklagten abgeschlossene Bestandvertrag vom 1. August 1967 sei aufgehoben und die Verurteilung der Beklagten, die Grundstücke 21/31 und 8/33 sowie der im Hause K 108 auf Grundstück 21/22 Acker (sämtliche inneliegend in EZ 339 KG K) befindlichen Tankwartraum von allen ihren Fahrnissen zu räumen und der Klägerin geräumt zu übergeben. Sie brachte dazu vor, die Liegenschaft sei zum Betrieb einer Tankstelle verpacht... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 565/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 565/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: FamRAnglV §6 Abs1UeKindG ArtV Z5ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: 1.) Auch bei Anlegung des gebotenen strengen Maßstabes (arg ".... vollständig aufgeklärt werden") geht der Untersuchungsgrundsatz nicht soweit, dass sämtliche erdenkliche Beweise aufgenommen werden müssten; die Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes liegt vielmehr im pflichtgemäßen richterlichen Ermessen. 2.) Die Durchführung von Beweiserhebungen, denen der Charakter eines Erkund... mehr lesen...
Norm: UeKindG ArtV Z5ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Der Geltendmachung eines Verfahrensmangels steht im Hinblick auf den das Verfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatz nicht entgegen, daß die beklagte Partei einen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens in der Berufung nicht geltend machte. Entscheidungstexte 6 Ob 565/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 6 Ob 565/76 ... mehr lesen...
Norm: FamRAnglV §6 Abs1UeKindG ArtV Z5ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: 1.) Auch bei Anlegung des gebotenen strengen Maßstabes (arg ".... vollständig aufgeklärt werden") geht der Untersuchungsgrundsatz nicht soweit, dass sämtliche erdenkliche Beweise aufgenommen werden müssten; die Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes liegt vielmehr im pflichtgemäßen richterlichen Ermessen. 2.) Die Durchführung von Beweiserhebungen, denen der Charakter eines Erkund... mehr lesen...
Norm: UeKindG ArtV Z5ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Der Geltendmachung eines Verfahrensmangels steht im Hinblick auf den das Verfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatz nicht entgegen, daß die beklagte Partei einen Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens in der Berufung nicht geltend machte. Entscheidungstexte 6 Ob 565/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 6 Ob 565/76 ... mehr lesen...
Norm: JN §3ZPO §502 Abs4 EZPO §503 Z4 E2aZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Bestätigt das Berufungsgericht das Endurteil wegen mangelnder Akivlegitimation ohne sich mit dem Kündigungsgrund zu befassen, so kann der OGH nicht in der Sache selbst erkennen, weil sonst der gesetzliche Instanzenweg verschoben würde. Entscheidungstexte 1 Ob 638/76 Entscheidungstext OGH 16.06.1976 1 Ob 638/76 ... mehr lesen...
Norm: JN §3ZPO §502 Abs4 EZPO §503 Z4 E2aZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Bestätigt das Berufungsgericht das Endurteil wegen mangelnder Akivlegitimation ohne sich mit dem Kündigungsgrund zu befassen, so kann der OGH nicht in der Sache selbst erkennen, weil sonst der gesetzliche Instanzenweg verschoben würde. Entscheidungstexte 1 Ob 638/76 Entscheidungstext OGH 16.06.1976 1 Ob 638/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Die Auslegung von Urkunden, die dem Erstrichter vorlagen, in den von ihm nicht verwerteten Belangen ohne Beweisaufnahme durch Verlesung ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 600/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 1 Ob 600/76 7 Ob 60/09p Entscheidungstext OGH 29.04.2009 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Die Auslegung von Urkunden, die dem Erstrichter vorlagen, in den von ihm nicht verwerteten Belangen ohne Beweisaufnahme durch Verlesung ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 600/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 1 Ob 600/76 7 Ob 60/09p Entscheidungstext OGH 29.04.2009 ... mehr lesen...
Die am 28. Feber 1966 geschlossene Ehe der Streitteile wurde durch das seit 22. Juni 1972 rechtskräftige Scheidungsurteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. Juni 1972 aufgelöst. Sie erwarben nach Eheschließung die Liegenschaft EZ 115 der KG W je zur Hälfte und führten das auf dieser Liegenschaft befindliche gastgewerbliche Unternehmen "Waldhotel W" mit "Hotel- und Pensionsbetrieb" in der Zeit von Ende 1967 bis Ende April 1971 gemeinsam. Mit der am 4. Juni 1973 eingebrachten Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt den Zuspruch eines Betrages von S 345.496,-- s.A. mit der
Begründung: , sie habe mit der beklagten Partei im Juni 1973 einen Lizenzvertrag abgeschlossen, wonach sie der beklagten Partei die Generallizenz für Österreich für das von ihr entwickelte Stahlbetonskelettsystem (sogenannte T 6-Verbindungen) eingeräumt habe. Die beklagte Partei sei ihrer im Vertrag übernommenen Verpflichtung zur Bezahlung fälliger Lizenzgebühren nicht nachgekomm... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins einer bestimmten Absicht dessen, der eine Willenserklärung abgibt, ist eine im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbare Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 543/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 543/76 5 Ob 321/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Nachstehender Sachverhalt ist bescheinigt: Beide Parteien importieren und vertreiben Süßwaren. Für das Jahr 1976 hat jeder von ihnen ein Kindersüßwarensortiment zusammengestellt und an die Kunden verteilt. Schon im Dezember 1975 hatte der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) seinen Abnehmern in einem Rundschreiben mitgeteilt, daß er für anfang 1976 ein attraktives Kindersüßwarensortiment vorbereitet habe und seine Vertreter ab Jänner mit weiteren Verk... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins einer bestimmten Absicht dessen, der eine Willenserklärung abgibt, ist eine im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbare Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 543/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 543/76 5 Ob 321/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die Außerachtlassung erheblichen Verhandlungsstoffes kann nur dann, und zwar als Verfahrensmangel, bekämpft werden, wenn das Sachverständigen - Gutachten unter Verletzung wesentlicher prozeßrechtlicher Vorschriften zustande gekommen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 116/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 2 Ob 116/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die Außerachtlassung erheblichen Verhandlungsstoffes kann nur dann, und zwar als Verfahrensmangel, bekämpft werden, wenn das Sachverständigen - Gutachten unter Verletzung wesentlicher prozeßrechtlicher Vorschriften zustande gekommen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 116/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 2 Ob 116/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die Außerachtlassung erheblichen Verhandlungsstoffes kann nur dann, und zwar als Verfahrensmangel, bekämpft werden, wenn das Sachverständigen - Gutachten unter Verletzung wesentlicher prozeßrechtlicher Vorschriften zustande gekommen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 116/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 2 Ob 116/76 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Tatfrage, ob die als Marke eingetragene Form der Ware durch die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Art ihrer Erzeugung funktionell bedingt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 314/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 314/76 Beisatz: Schwedenbombe (T1) Veröff: ÖBl 1976,151 = SZ 49/65 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 3 000 Pfund Sterling als Entgelt für die Vermietung eines Rennwagens der Formel I Marke S, und von 9% Zinsen seit Fälligkeit der Kapitalforderung (11. August 1971) als Schadenersatz zufolge Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Bankkredit. Der Beklagte beantragte die Abweisung dieses Begehrens. Es sei von den Parteien vereinbart worden, daß ihm, dem Beklagten, für die Autorennveranstaltungen für Rennwagen der Forme... mehr lesen...
Der Kläger erzeugt und vertreibt Schaumzuckerware in zylindrischer Form mit abgerundetem Kopf: unter der Bezeichnung "Schwedenbombe". Diese Schwedenbomben sind zum Teil einheitlich dunkelbraun und zum Teil mit Kokosraspel bestreut. Sie werden in Kartons sowie in Klarsichtpackungen an Einzelhändler geliefert. Die Form dieser Ware gemäß der Abbildung Beilage A 1 ist zugunsten des Klägers durch Registrierung der österreichischen Marke Nr. 58.847 geschützt. Die geschützte Marke besteht in ... mehr lesen...
Norm: MSchG §1MSchG §4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Tatfrage, ob die als Marke eingetragene Form der Ware durch die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Art ihrer Erzeugung funktionell bedingt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 314/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 314/76 Beisatz: Schwedenbombe (T1) Veröff: ÖBl 1976,151 = SZ 49/65 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von schließlich (nach Klagseinschränkung S. 51) 9 000 S samt Anhang mit der Begründung: , er habe mit dem Beklagten am 21. Oktober 1972 einen Kaufvertrag hinsichtlich eines PKW der Marke Mazda Modell 616/DX zum Preis von 73 100 S abgeschlossen, beide Parteien seien sich darüber einig gewesen, daß der Beklagte ein fabriksneues Fahrzeug zu liefern habe. Der Beklagte habe dem Kläger am 24. Oktober 1972 einen PKW ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Ist erwiesen, daß auch bei richtigem Verhalten der Schadenseintritt nicht mit völliger Sicherheit hätte verhindert werden können, so gehört die Bewertung dieser Tatsachenfeststellung in der Richtung, ob damit ein erforderlicher Wahrscheinlichkeitsgrad hergestellt ist, welcher die Annahme rechtfertigt, daß es auch bei richtigem Verhalten des Beklagten zum Schadenseintritt gekommen wäre, der rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Macht der Beklagte geltend, daß der Schaden auch bei sachgerechtem Verhalten eingetreten wäre und damit nicht auch sein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen ist, so obliegt ihm der Beweis hiefür. Entscheidungstexte 1 Ob 573/76 Entscheidungstext OGH 14.04.1976 1 Ob 573/76 1 Ob 8/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Ist erwiesen, daß auch bei richtigem Verhalten der Schadenseintritt nicht mit völliger Sicherheit hätte verhindert werden können, so gehört die Bewertung dieser Tatsachenfeststellung in der Richtung, ob damit ein erforderlicher Wahrscheinlichkeitsgrad hergestellt ist, welcher die Annahme rechtfertigt, daß es auch bei richtigem Verhalten des Beklagten zum Schadenseintritt gekommen wäre, der rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Macht der Beklagte geltend, daß der Schaden auch bei sachgerechtem Verhalten eingetreten wäre und damit nicht auch sein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen ist, so obliegt ihm der Beweis hiefür. Entscheidungstexte 1 Ob 573/76 Entscheidungstext OGH 14.04.1976 1 Ob 573/76 1 Ob 8/... mehr lesen...