Norm
ABGB §1295 Ia3aRechtssatz
Macht der Beklagte geltend, daß der Schaden auch bei sachgerechtem Verhalten eingetreten wäre und damit nicht auch sein pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen ist, so obliegt ihm der Beweis hiefür.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0022805Dokumentnummer
JJR_19760414_OGH0002_0010OB00573_7600000_002