Norm
JN §3Rechtssatz
Bestätigt das Berufungsgericht das Endurteil wegen mangelnder Akivlegitimation ohne sich mit dem Kündigungsgrund zu befassen, so kann der OGH nicht in der Sache selbst erkennen, weil sonst der gesetzliche Instanzenweg verschoben würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0042851Dokumentnummer
JJR_19760616_OGH0002_0010OB00638_7600000_002