Norm
ZPO §503 Z2 C1aRechtssatz
Die Auslegung von Urkunden, die dem Erstrichter vorlagen, in den von ihm nicht verwerteten Belangen ohne Beweisaufnahme durch Verlesung ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0042962Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009