Die klagende Partei, die Sparkasse N begehrte mit der vorliegenden Hypothekarklage von der Beklagten die Bezahlung eines Betrages von 643.000 S samt 12% Zinsen aus 614.000 S seit 13. März 1974, und 9 1/2% Zinsen aus 29.000 S seit 13. März 1974. Sie brachte zur Begründung: ihres Begehrens vor, sie habe der Beklagten gegen Einräumung einer Höchstbetragshypothek auf der ihr gehörigen Liegenschaft EZ 57 des Grundbuchs der KG A unter Mithaftung des Dipl.-Ing. Hermann O als Bürge und Zahler ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2c
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , daß eine in der Berufung nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge in dritter Instanz nicht nachgetragen werden darf, gilt nicht, wenn infolge Beweiswiederholung oder Beweisergänzung das Sachverhaltsbild eine mehr als unbedeutende Veränderung erfahren hat. Entscheidungstexte 1 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 08.10.1975 1 Ob 189/75 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §1 Abs4ZPO §503 C6
Rechtssatz: Wurde die Klärung der Vorfrage im Sinne des § 1 Abs 4 KFG 1967 der vom Gesetz vorgeschriebene Vorgang nicht eingehalten, dann begründet dies einen Verfahrensmangel, der zur Aufhebung des davon betroffenen Teiles der Entscheidung zwingt. Entscheidungstexte 2 Ob 193/75 Entscheidungstext OGH 02.10.1975 2 Ob 193/75 Veröff: RZ 1976/113 S... mehr lesen...
Norm: HGB §346 AZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Unüberprüfbare Tatsachenfeststellung, wenn das Untergericht feststellt, daß die in der Entgeltsordnung für das Baugewerbe angeführten Honorarsätze dem üblichen Entgelt entsprechen. Auch die damit zum Ausdruck kommende Eignung der EOB, als allgemein anerkannte Richtlinie für derartige Entgeltsansprüche zu dienen, ist eine Tatsachenfeststellung (ähnlich 5 Ob 81,141/75 hinsichtlich der Ö -... mehr lesen...
Norm: HGB §346 AZPO §503 Z4 E1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Unüberprüfbare Tatsachenfeststellung, wenn das Untergericht feststellt, daß die in der Entgeltsordnung für das Baugewerbe angeführten Honorarsätze dem üblichen Entgelt entsprechen. Auch die damit zum Ausdruck kommende Eignung der EOB, als allgemein anerkannte Richtlinie für derartige Entgeltsansprüche zu dienen, ist eine Tatsachenfeststellung (ähnlich 5 Ob 81,141/75 hinsichtlich der Ö -... mehr lesen...
Norm: B-VG Art139B-VG Art140ZPO §503 Z4 E4c1
Rechtssatz: Durch § 2 RÜG wurde auch eine formelle Transformation durch Einordnung der aufrecht erhaltenen Rechtsvorschriften je nach deren inhaltlicher Normierung in den Stufenbau der österreichischen Rechtssetzung im Sinn der österreichischen Bundesverfassung als Gesetz oder Verordnung bewirkt; Normen die nach österreichischen Recht nur durch gesetzliche Anordnungen getroffen werden können, haben d... mehr lesen...
Norm: B-VG Art139B-VG Art140ZPO §503 Z4 E4c1
Rechtssatz: Durch § 2 RÜG wurde auch eine formelle Transformation durch Einordnung der aufrecht erhaltenen Rechtsvorschriften je nach deren inhaltlicher Normierung in den Stufenbau der österreichischen Rechtssetzung im Sinn der österreichischen Bundesverfassung als Gesetz oder Verordnung bewirkt; Normen die nach österreichischen Recht nur durch gesetzliche Anordnungen getroffen werden können, haben d... mehr lesen...
Der Kläger hat am 6. Mai 1963 die Liegenschaft EZ 306 des Grundbuches über die Katastralgemeinde V an Johann K gegen Barzahlung von 500.000 S und Bezahlung einer monatlichen Leibrente von 3500 S, die nach dem Index: der Verbraucherpreise durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalte auf der Basis 1945 = 100, ausgehend von der Indexzahl für Mai 1963, wertgesichert sein sollte, verkauft. Auf Grund des Vergleiches, abgeschlossen vor dem Bezirksgericht Linz, vom 2. Oktober 1970, hat Elisabeth K... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte den Zuspruch von 11.500 S samt 7% Zinsen seit dem 16. Mai 1972. Sie brachte vor, die Beklagte habe ihr am 6. Mai 1969 den Alleinauftrag zur Vermittlung des Verkaufes ihrer Liegenschaft um einen Verkaufspreis von 2.300.000 S erteilt. Für den Erfolgsfall sei eine Vermittlungsgebühr von 3% des genannten Verkaufspreises vereinbart worden. Die Beklagte habe sich ferner verpflichtet, der Klägerin für ihre Bemühungen sowie für ihre Auslagen an Werbe- und Inseratskosten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1460ABGB §1477ZPO §266 BZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Der Ersitzungsbesitzer hat außer einer Besitzungsübung die nach Inhalt und Umfang dem zu erwerbenden Recht entspricht, nur noch die Vollendung der Ersitzungszeit zu beweisen, wobei es genügt, wenn der Bestand des Rechtsbesitzes am Beginn und Ende und der Ersitzungszeit feststeht, während der Gegner einen in deren Verlauf eingetretenen Verlust des Besitzes oder eine Unterbrechung der ... mehr lesen...
Die am 3. Juli 1972 verstorbene Rosa G hinterließ folgende eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung vom 19. Mai 1972: "Sollte ich einmal unerwartet vom irdischen Leben abberufen werden, so gebe ich hiemit meinen letzten Willen kund. Das Enkelkind Karin Josefin Maria W soll auf den Namen G nach ihrem Vater Josef Georg G adoptiert werden. Das Vaterhaus I, Kugelgasse Nr. 20, soll nach Erreichung ihrer Großjährigkeit mit allem inneren Inventar (Wäsche, Wertgegenstände usw.), au... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob zur Kontrolle einer Sachverhaltsfeststellung auf Grund eines Sachverständigenbeweises ein Kontrollbeweis erforderlich ist, gehört zur irrevisiblen Beweiswürdigung (vgl EvBl 1962/133; EFSlg 8966). Entscheidungstexte 8 Ob 160/75 Entscheidungstext OGH 03.09.1975 8 Ob 160/75 1 ... mehr lesen...
Norm: AO §47ZPO §503 Z4 E2aKO §150 Abs5
Rechtssatz: Die Ungültigkeit einer Sonderbegünstigung gemäß § 47 AO ist unheilbar und stets von Amts wegen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 129/75 Entscheidungstext OGH 03.09.1975 1 Ob 129/75 Veröff: EvBl 1976/96 S 184 = SZ 48/84 1 Ob 709/83 Entscheidungstext OGH 31.08.1983... mehr lesen...
Am 21. Juli 1966 nahmen die Ehegatten Herbert und Johanna S, die u. a. mit dem Standort A, den Hotelbetrieb A-Hof führten, von der klagenden Partei der Raiffeisenkasse M ein Darlehen von 100.000 S unter Vereinbarung von 8% Zinsen, 11% Verzugszinsen und einer Nebengebührenkaution von 20.000 S auf, das auf der Liegenschaft der Johanna S EZ 191 KG N, dessen Eigentümer auf Grund eines Kaufvertrages vom 9. September 1969 je zur Hälfte die Beklagten sind, grundbücherlich sichergestellt wurd... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob zur Kontrolle einer Sachverhaltsfeststellung auf Grund eines Sachverständigenbeweises ein Kontrollbeweis erforderlich ist, gehört zur irrevisiblen Beweiswürdigung (vgl EvBl 1962/133; EFSlg 8966). Entscheidungstexte 8 Ob 160/75 Entscheidungstext OGH 03.09.1975 8 Ob 160/75 1 ... mehr lesen...
Norm: AO §47ZPO §503 Z4 E2aKO §150 Abs5
Rechtssatz: Die Ungültigkeit einer Sonderbegünstigung gemäß § 47 AO ist unheilbar und stets von Amts wegen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 129/75 Entscheidungstext OGH 03.09.1975 1 Ob 129/75 Veröff: EvBl 1976/96 S 184 = SZ 48/84 1 Ob 709/83 Entscheidungstext OGH 31.08.1983... mehr lesen...
Norm: UeKindG ArtV Z5ZPO §328ZPO §503 C2c
Rechtssatz: Der Untersuchungsgrundsatz im Verfahren gemäß UeKindG besagt nicht, daß alle Zeugen vor dem erkennenden Gericht vernommen werden müßten. Entscheidungstexte 3 Ob 175/75 Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 175/75 7 Ob 631/89 Entscheidungstext OGH 20.07.1989 7 Ob 631/89 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B1ZPO §519 E4
Rechtssatz: Die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Berufungsgericht ist auch dann unanfechtbar, wenn sie nur in den Entscheidungsgründen erfolgt, zumal wenn mangels Geltendmachung keine Möglichkeit einer spruchgemäßen Entscheidung besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 149/75 Entscheidungstext OGH 28.08.1975 2 Ob 149/75 Veröff: RZ 1976/110 S 220 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B1ZPO §519 E4
Rechtssatz: Die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Berufungsgericht ist auch dann unanfechtbar, wenn sie nur in den Entscheidungsgründen erfolgt, zumal wenn mangels Geltendmachung keine Möglichkeit einer spruchgemäßen Entscheidung besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 149/75 Entscheidungstext OGH 28.08.1975 2 Ob 149/75 Veröff: RZ 1976/110 S 220 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Der Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern. Entscheidungstexte 1 Ob 82/75 Entscheidungstext OGH 27.08.1975 1 Ob 82/75 5 Ob 256... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 5. 1973 um ca. 13 Uhr 30 verschuldete der Erstbeklagte ca. 7 km vor Nymwegen in Holland auf der Autobahn dadurch einen Unfall, dass er mit einem Autobus, dessen Eigentümer und Halter der Zweitbeklagte ist, auf einen vor ihm fahrenden Kühlwagen mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h auffuhr. Das vom Erstbeklagten gelenkte Fahrzeug ist bei der Drittbeklagten haftpflichtversichert. Die Klägerin als Fahrgast des Autobusses erlitt bei diesem Unfall schwere Verletzungen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Der Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern. Entscheidungstexte 1 Ob 82/75 Entscheidungstext OGH 27.08.1975 1 Ob 82/75 5 Ob 256... mehr lesen...
Norm: HGB §346 ANormenG §1NormenG §4ZPO §503 Z4 E4c1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Abgrenzung von Tatfragen und Rechtsfragen bei ÖNormen = 1.) Bei der auf Grund konkreter Rechtsvorschriften oder Parteienvereinbarung verbindlichen Wirkung der ÖNormen für den Leistungsinhalt handelt es sich um eine Rechtsfrage. 2.) Bei dem möglichen deklaratorischen Wert von ÖNormen für allgemein anerkannte technische Erfahrungswerte und Richtlinien liegt eine ... mehr lesen...
Norm: HGB §346 ANormenG §1NormenG §4ZPO §503 Z4 E4c1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Abgrenzung von Tatfragen und Rechtsfragen bei ÖNormen = 1.) Bei der auf Grund konkreter Rechtsvorschriften oder Parteienvereinbarung verbindlichen Wirkung der ÖNormen für den Leistungsinhalt handelt es sich um eine Rechtsfrage. 2.) Bei dem möglichen deklaratorischen Wert von ÖNormen für allgemein anerkannte technische Erfahrungswerte und Richtlinien liegt eine ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Für den die Wirksamkeit des Anspruchsverzichtes des Klägers bedingenden Umstand trifft die Beklagte die Beweislast. Entscheidungstexte 2 Ob 356/74 Entscheidungstext OGH 03.07.1975 2 Ob 356/74 Veröff: SZ 48/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0043488 ... mehr lesen...
Die klagende Partei, die sich ohne nähere Darlegung ihrer Organisationsform "Wasserinteressentschaft Wasserleitung M" bezeichnet und durch den Obmann Peter B vertreten auftritt, behauptet, im Gemeindegebiet S eine Wasserleitung zu betreiben, an die die beklagte Partei, die Gemeinde S, das Schulhaus angeschlossen habe; sie begehrte von der beklagten Partei die ihr geschuldete Anschlußgebühr von 30.000 S samt Anhang. Die beklagte Partei bestritt die Parteifähigkeit der klagenden Partei ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §103EisbEG §4ZPO §503 E4c/5
Rechtssatz: Ob eine Liegenschaft als landwirtschaftlich genutztes Grünland, als Bauerwartungs- (Bauhoffnungs-)land oder als Bauland anzusehen und dementsprechend zu bewerten ist, ist eine nicht vom Sachverständigen, sondern auf Grund der gesamten Verfahrensergebnisse vom Gericht zu beantwortende Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 545/75 Entschei... mehr lesen...
Norm: MSchG §11UWG §9 F3ZPO §503 Z4 E4c3ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei hat den Gegenbeweis zu erbringen, daß der gefährdeten Partei die für die Markeneintragung erforderliche Unternehmereigenschaft fehlt ("k die Küche"). Entscheidungstexte 4 Ob 326/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 326/75 European Ca... mehr lesen...
Die Beklagte ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung" (früher: "Unabhängige Kronen-Zeitung"), der auflagenstärksten Zeitung Österreichs. In der für Oberösterreich bestimmten, in Linz redigierten Lokalausgabe dieses Blattes - nicht aber auch in den übrigen Ausgaben - wurde am 21. Oktober 1971 auf Seite 5 im Zusammenhang mit einem Artikel unter der Schlagzeile: " 'Perle' packte aus: Chefin bezahlte die EngelmacherinÜ" ein Lichtbild der Klägerin veröffent... mehr lesen...
Norm: MSchG §11UWG §9 F3ZPO §503 Z4 E4c3ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei hat den Gegenbeweis zu erbringen, daß der gefährdeten Partei die für die Markeneintragung erforderliche Unternehmereigenschaft fehlt ("k die Küche"). Entscheidungstexte 4 Ob 326/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 326/75 European Ca... mehr lesen...