Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Verfahrens des eine Klagseinschränkung zu Unrecht annehmenden Berufungsgerichtes durch unvollständige Erledigung der Berufungsanträge des Beklagten und des Gegenantrages des Klägers, der Berufung nicht Folge zu gehen. Entscheidungstexte 3 Ob 2/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 3 Ob 2/77 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C1ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil ist, handelt es sich nicht um eine Tatsachenfeststellung, sondern um eine rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 4 Ob 354/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 354/77 European Case Law Ident... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Scheidung der am 24. März mit dem Beklagten geschlossene Ehe aus dessen Verschulden, wogegen der Beklagte die Abweisung des Klagebegehrens bzw. die Feststellung des (überwiegenden) Mitverschuldens der Klägerin beantragte. Im Verfahren wurden zwei Zeuginnen sowie die Klägerin als Partei vernommen. Der Beklagte hatte sich zur Richtigkeit seines Prozeßstandpunktes auf eine der Zeuginnen, überwiegend aber nur auf seine Aussage als Partei berufen. Der Beklagte wurd... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §655ABGB §914 IIIeZPO §503 E4c18
Rechtssatz: Ist ein wirklicher Wille des Erblassers nicht zu ermitteln, weil der eingetretene Fall von ihm nicht bedacht wurde, so greift die hypothetische Auslegung Platz. Ihre Aufgabe ist es zu ermitteln, was der Erblasser gewollt hätte, wenn er zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Erklärung vorausschauend die Lage bedacht hätte, wie sie sich in der Folge darstellte. Der in der Folge e... mehr lesen...
Norm: JMV RGBl 1897/283 §10ZPO §182ZPO §376ZPO §377ZPO §381ZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C3e
Rechtssatz: Im Eheverfahren besteht eine besonders weitgehende Anleitungspflicht des Richters zur Erforschung der materiellen Wahrheit und der Hintanhaltung ungerechter Prozeßergebnisse, auch wenn die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind. Bestehen bei einer Partei Zweifel, ist sie ohne Rücksicht auf vorherige schriftliche Belehrung auch nochmals auf... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Scheidung der am 24. März mit dem Beklagten geschlossene Ehe aus dessen Verschulden, wogegen der Beklagte die Abweisung des Klagebegehrens bzw. die Feststellung des (überwiegenden) Mitverschuldens der Klägerin beantragte. Im Verfahren wurden zwei Zeuginnen sowie die Klägerin als Partei vernommen. Der Beklagte hatte sich zur Richtigkeit seines Prozeßstandpunktes auf eine der Zeuginnen, überwiegend aber nur auf seine Aussage als Partei berufen. Der Beklagte wurd... mehr lesen...
Norm: JMV RGBl 1897/283 §10ZPO §182ZPO §376ZPO §377ZPO §381ZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C3e
Rechtssatz: Im Eheverfahren besteht eine besonders weitgehende Anleitungspflicht des Richters zur Erforschung der materiellen Wahrheit und der Hintanhaltung ungerechter Prozeßergebnisse, auch wenn die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind. Bestehen bei einer Partei Zweifel, ist sie ohne Rücksicht auf vorherige schriftliche Belehrung auch nochmals auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §862AKHB Art5 Abs5VersVG §3ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des Erlöschens der vorläufigen Deckung nach Art 5 Abs 5 AKHB sind als anspruchsvernichtende Umstände vom Versicherer zu beweisen. Dazu gehört die unveränderte Annahme des Versicherungsantrages. Entscheidungstexte 7 Ob 19/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 7 Ob 19/77 Veröff: SZ 50/69 ... mehr lesen...
Der Beklagte stellte am 21. Dezember 1973 beim Versicherungsmaklerbüro J im Wege des V-Versicherungsdienstes an die Klägerin den Antrag auf Haftpflichtversicherung eines PKW. Er bezeichnete darin seine Anschrift mit dem Beisatz "per Adresse Büro J ...." Als Versicherungsbeginn ist der 21. Dezember 1973, 0.00 Uhr angeführt. Die Klägerin erklärte schon im Antragsformular, daß sie im Rahmen des Antrags vom Versicherungsbeginn an, jedoch nicht vor Aushändigung des Antrages an den zuständi... mehr lesen...
Norm: ABGB §862AKHB Art5 Abs5VersVG §3ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des Erlöschens der vorläufigen Deckung nach Art 5 Abs 5 AKHB sind als anspruchsvernichtende Umstände vom Versicherer zu beweisen. Dazu gehört die unveränderte Annahme des Versicherungsantrages. Entscheidungstexte 7 Ob 19/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 7 Ob 19/77 Veröff: SZ 50/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Die Rüge der Klägerin, das Berufungsgericht sei über den in erster Instanz unbekämpft gebliebenen Sachverhalt hinausgegangen, kann auf sich beruhen, wenn das Revisionsgericht nicht zu einer für die Klägerin ungünstigen Beurteilung gelangt. Entscheidungstexte 2 Ob 77/77 Entscheidungstext OGH 05.05.1977 2 Ob 77/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Die Rüge der Klägerin, das Berufungsgericht sei über den in erster Instanz unbekämpft gebliebenen Sachverhalt hinausgegangen, kann auf sich beruhen, wenn das Revisionsgericht nicht zu einer für die Klägerin ungünstigen Beurteilung gelangt. Entscheidungstexte 2 Ob 77/77 Entscheidungstext OGH 05.05.1977 2 Ob 77/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung vorsätzlich oder bloß fahrlässig begangen wurde, gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 7 Ob 32/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 7 Ob 32/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0043506 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung vorsätzlich oder bloß fahrlässig begangen wurde, gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 7 Ob 32/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 7 Ob 32/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0043506 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §565ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Da die Testierfähigkeit erfahrungsgemäß die Regel bildet, muss, wer ihr Fehlen behauptet, dies beweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 590/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 6 Ob 590/77 7 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 7 Ob 597/77 7 Ob 733/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 c1ZPO §273ZPO §503 Z4 E4c3ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Ermittlung des Wertes der einem Ehemann durch den Tod der Ehefrau entgangenen, von dieser im Haushalt geleisteten Arbeit betrifft die Feststellung von Tatsachen, kann allerdings bei Unmöglichkeit einer exakten Beweisführung unter dem Gesichtspunkt des § 273 ZPO Gegenstand einer Rechtsrüge sein. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §565ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Da die Testierfähigkeit erfahrungsgemäß die Regel bildet, muss, wer ihr Fehlen behauptet, dies beweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 590/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 6 Ob 590/77 7 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 7 Ob 597/77 7 Ob 733/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 c1ZPO §273ZPO §503 Z4 E4c3ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Ermittlung des Wertes der einem Ehemann durch den Tod der Ehefrau entgangenen, von dieser im Haushalt geleisteten Arbeit betrifft die Feststellung von Tatsachen, kann allerdings bei Unmöglichkeit einer exakten Beweisführung unter dem Gesichtspunkt des § 273 ZPO Gegenstand einer Rechtsrüge sein. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Unfallskausalität ist Voraussetzung für die Anlastbarkeit, nicht aber Gradmesser des Verschuldens. Entscheidungstexte 8 Ob 7/77 Entscheidungstext OGH 09.03.1977 8 Ob 7/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027299 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Unfallskausalität ist Voraussetzung für die Anlastbarkeit, nicht aber Gradmesser des Verschuldens. Entscheidungstexte 8 Ob 7/77 Entscheidungstext OGH 09.03.1977 8 Ob 7/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027299 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §266 BZPO §272 CZPO §503 E4c/3
Rechtssatz: Grundsätzlich hat jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu beweisen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Geht der OGH von einer veröffentlichen Judikatur ab, darf er, wenn bei Bedachtnahme auf die neue Rechtsprechung anderes oder zusätzliches Vorbringen in Betracht gekommen wäre, die Parteien nicht mit der neuen Auffassung überraschen, sondern hat ihnen Gelegenheit zu geben, Vorbringen unter Bedachtnahme auf die neu vertretene Rechtsauffassung zu erstatten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Geht der OGH von einer veröffentlichen Judikatur ab, darf er, wenn bei Bedachtnahme auf die neue Rechtsprechung anderes oder zusätzliches Vorbringen in Betracht gekommen wäre, die Parteien nicht mit der neuen Auffassung überraschen, sondern hat ihnen Gelegenheit zu geben, Vorbringen unter Bedachtnahme auf die neu vertretene Rechtsauffassung zu erstatten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AnfO §1ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Einstellung der Fahrnisexekution wegen voraussichtlicher Erfolgslosigkeit = Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 5 Ob 895/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 5 Ob 895/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0043698 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: AnfO §1ZPO §503 Z4 E4c24
Rechtssatz: Einstellung der Fahrnisexekution wegen voraussichtlicher Erfolgslosigkeit = Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 5 Ob 895/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 5 Ob 895/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0043698 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, betreibt ein Fernlehrinstitut mit dem Standort Wien 4, F-Gasse 3. Das von ihr zumindest bis Ende 1973 an Interessenten versendete "Unterrichtsprogramm" enthält auf S. 10 zwei Photographien, deren eine eine Schülerin mit einer Kursunterlage zeigt, welche offenbar den Schnitt durch ein Herz darstellt und auch einen Text enthält; auf dem zweiten Bild ist eine Gruppe von Schülern zu sehen, denen ein Tierpräparat vorgezeigt w... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C3cZPO §503 E4c4
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob bei bestimmten Beweisergebnissen einer von mehreren logisch denkbaren Sachverhalten wahrscheinlicher ist als die anderen, ist eine Angelegenheit der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 7 Ob 506/77 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 506/77 8 Ob 554/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c4
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich und widerspricht auch nicht den Gesetzen der Logik, daß eine Mehrzahl von Personen die Unwahrheit sagt, während eine einzige Person einen Sachverhalt wahrheitsgemäß bezeugt. Entscheidungstexte 7 Ob 9/77 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 9/77 European Case Law Identifi... mehr lesen...