Norm: ZPO §503 E4c11
Rechtssatz: Das Revisionsgericht ist an die Feststellung gebunden, daß der Vertrag dem wahren Willen der Partei entsprochen habe, die nun Irrtum behauptet. Entscheidungstexte 1 Ob 59/75 Entscheidungstext OGH 21.05.1975 1 Ob 59/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0043428 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIcZPO §411 EZPO §477 B2aZPO §503 Z1 B1
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung durch das Rechtsmittelgericht begründet wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtskraft Nichtigkeit (EvBl 1957/339). Entscheidungstexte 8 Ob 100/75 Entscheidungstext OGH 07.05.1975 8 Ob 100/75 8 Ob 3/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIcZPO §411 EZPO §477 B2aZPO §503 Z1 B1
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung durch das Rechtsmittelgericht begründet wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtskraft Nichtigkeit (EvBl 1957/339). Entscheidungstexte 8 Ob 100/75 Entscheidungstext OGH 07.05.1975 8 Ob 100/75 8 Ob 3/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §235 FZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Das Verfahren erster Instanz ist mangelhaft, wenn das Erstgericht über die Zulässigkeit der Klageänderung trotz des Erledigungsanspruches des Beklagten nicht entschieden hat. Dem Beklagten ist es jedoch verwehrt, diesen Mangel noch im Revisionsverfahren aufzugreifen, wenn er ihn nicht im Berufungsverfahren gerügt hat. Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Zulassung und Durchführung der Parteienvernehmung ist ein Akt der Beweiswürdigung, wenn die Frage, ob der Beweis einer streitigen Tatsache schon durch andere Beweismittel hergestellt ist oder nicht, zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 2/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 2/75 Veröff: ZAS 1976,53 ... mehr lesen...
In seiner am 9. Mai 1974 beim Erstgericht überreichten Klage hatte der klagende Baumeister vom Beklagten zunächst die Zahlung von 41.776 S samt Anhang verlangt. Er habe den Beklagten im Feber 1973 zur Entlastung des Poliers aufgenommen und ihm unter anderem die Bedienung, Wartung und Versorgung des auf den Baustellen des Klägers verwendeten Traktors mit Kompressor und Heckbagger übertragen. Am Nachmittag des 31. Oktober 1973 habe es der Beklagte trotz ausdrücklicher Weisung des Polier... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §235 FZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Das Verfahren erster Instanz ist mangelhaft, wenn das Erstgericht über die Zulässigkeit der Klageänderung trotz des Erledigungsanspruches des Beklagten nicht entschieden hat. Dem Beklagten ist es jedoch verwehrt, diesen Mangel noch im Revisionsverfahren aufzugreifen, wenn er ihn nicht im Berufungsverfahren gerügt hat. Entscheidungstexte 5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Zulassung und Durchführung der Parteienvernehmung ist ein Akt der Beweiswürdigung, wenn die Frage, ob der Beweis einer streitigen Tatsache schon durch andere Beweismittel hergestellt ist oder nicht, zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 2/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 2/75 Veröff: ZAS 1976,53 ... mehr lesen...
Aus den untergerichtlichen Feststellungen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Zweitbeklagte ist auch derzeit noch im Grundbuch als Miteigentümer von 1190/16.700 Anteilen der Liegenschaft EZ 558, Haus L-straße 123. mit denen sich das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 5 verbindet, eingetragen, doch wurde er infolge einer von der Mehrheit der Miteigentümer gegen ihn eingebrachten Klage mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. April 1965, ge... mehr lesen...
Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehegatte Franz P verkauften den Beklagten im Jahre 1967 die Liegenschaft EZ X. Auf den Kaufpreis wurden bisher 90.000 S bezahlt. Die Klägerin behauptet, daß ein Kaufpreis von 180.000 S und dessen Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex 1966 vereinbart worden sei. Aus Gründen der Steuerersparnis sei in den notariellen Kaufvertrag vom 5. 6. 1967 nur ein Kaufpreis von 100.000 S aufgenommen worden. Der Kaufpreis sei seit 1. 6. 1968 fälli... mehr lesen...
Die klagende Partei erzeugt und verkauft Heizkessel, Boiler und Zubehör, in den meisten Fällen an Installationsfirmen. Der Beklagte ist Baumeister, der in seinem Haus durch die Installationsfirma Richard T Installationsarbeiten durchführen ließ. Diese holte ein Anbot der klagenden Partei für einen H-Kessel ST 325, einen Modul-Boiler F 32 und ein Ausdehnungsgefäß, Type 320, ein; in diesem Anbot waren die Preise mit dem Nachsatz "zuzüglich der Mehrwertsteuer" ausgewiesen. Die Firma Rich... mehr lesen...
Die Zweitbeklagte ist Verlegerin der periodischen Druckschrift "Sch. I", in deren Nr. 21 vom 20. Mai 1968 auf S. 47 ein Artikel über E L Tod aufgenommen wurde. Dieser enthielt den Satz: "Für Baron H P, einen millionenschweren Hotelier aus Amerika und leidenschaftlichen Amateurmaler, war E das Lieblingsmodell". Diesen Artikel druckte die Zweitbeklagte der Zeitung "B am S" vom 28. April 1968, deren Verlegerin die Erstbeklagte ist, nach. Mit der am 25. Juli 1968 eingebrachten Klage beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H4cABGB §163 KFamRAnglV §7 Abs2UeKindG ArtV Z5ZPO §351ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: 1) Das Vaterschaftsverfahren erster Instanz ist mangelfrei, wenn die serologische Untersuchung infolge Verzichtes und auf Krankheit gegründete Verweigerung der Blutabnahme unterbleibt. 2) Das Vaterschaftsverfahren zweiter Instanz ist jedoch mangelhaft, wenn sich der in Anspruch genommene Mann nunmehr der Blutuntersuchung unterziehen will, das Ber... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H5ABGB §163 KUeKindG ArtV Z5ZPO §351ZPO §503 A
Rechtssatz: 1) Im Revisionsverfahren nach dem UekindG herrscht Neuerungsverbot. 2) Daher ist der in der Revision erstmals gestellte Antrag auf ein weiteres Sachverständigengutachten (hier: anthropologisch - erbbiologisches Gutachten) verfehlt. 3) Ein solcher Antrag könnte jedoch im fortgesetzten Berufungsverfahren gestellt werden (6 Ob 244/73 = EvBl 1974/136). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170aZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Im Geschäftsleben ist im Zweifel nur ein Kostenvoranschlag ohne Garantie anzunehmen. Wann ein Kostenvoranschlag als beträchtlich überschritten anzusehen ist, ist, falls die Parteien hierüber keine Vereinbarung trafen, eine unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilende Rechtsfrage (Im konkreten Fall - Ende 1973, Anfang 1974 - wird Überschreitung um 12,7 Proz... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H4cABGB §163 KFamRAnglV §7 Abs2UeKindG ArtV Z5ZPO §351ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: 1) Das Vaterschaftsverfahren erster Instanz ist mangelfrei, wenn die serologische Untersuchung infolge Verzichtes und auf Krankheit gegründete Verweigerung der Blutabnahme unterbleibt. 2) Das Vaterschaftsverfahren zweiter Instanz ist jedoch mangelhaft, wenn sich der in Anspruch genommene Mann nunmehr der Blutuntersuchung unterziehen will, das Ber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170aZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Im Geschäftsleben ist im Zweifel nur ein Kostenvoranschlag ohne Garantie anzunehmen. Wann ein Kostenvoranschlag als beträchtlich überschritten anzusehen ist, ist, falls die Parteien hierüber keine Vereinbarung trafen, eine unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilende Rechtsfrage (Im konkreten Fall - Ende 1973, Anfang 1974 - wird Überschreitung um 12,7 Proz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 dZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Ermittlung des Zeitpunktes, in welchem der Getötete ohne den Unfall gestorben wäre, ist der Feststellungsgrundlage zuzuordnen (so schon 2 Ob 82,83/72). Entscheidungstexte 8 Ob 18/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 18/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c7
Rechtssatz: Die Annahme eines fiktiven Tatumstands fällt grundsätzlich in das Gebiet der Tatsachenfeststellungen (vgl 2 Ob 42/56, 6 Ob 312/62, 2 Ob 57/66). Entscheidungstexte 8 Ob 18/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 18/75 8 Ob 194/79 Entscheidungstext OGH 20.12.1979 8 Ob 194/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 dZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Ermittlung des Zeitpunktes, in welchem der Getötete ohne den Unfall gestorben wäre, ist der Feststellungsgrundlage zuzuordnen (so schon 2 Ob 82,83/72). Entscheidungstexte 8 Ob 18/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 18/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c7
Rechtssatz: Die Annahme eines fiktiven Tatumstands fällt grundsätzlich in das Gebiet der Tatsachenfeststellungen (vgl 2 Ob 42/56, 6 Ob 312/62, 2 Ob 57/66). Entscheidungstexte 8 Ob 18/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 18/75 8 Ob 194/79 Entscheidungstext OGH 20.12.1979 8 Ob 194/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472ZPO §503 C2aZPO §513
Rechtssatz: Ein Verzicht auf Zustellung eines Beschlusses kann vor Fällung der Entscheidung rechtswirksam erklärt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 28/75 Entscheidungstext OGH 05.03.1975 1 Ob 28/75 3 Ob 624/78 Entscheidungstext OGH 20.06.1979 3 Ob 624/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Das Berufungsverfahren bleibt mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht auseinandersetzt, weil ein Sachverständigen - Kostenvorschuss nicht rechtzeitig erlegt wird. Das Berufungsgericht hat sich vielmehr im Einzelnen mit den Ausführungen des Berufungswerbers zur Beweiswürdigung des Erstgerichtes soweit zu befassen, als dies ohne Beiziehung eines Sachverständigen möglich ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Ob das vom Erstgericht eingeholte Sachverständigengutachten richtig ist und tatsächlich die serogenetische Beweisführung infolge der Unmöglichkeit, auch den verstorbenen Vater des vermuteten Erzeugers des klagenden Kindes in die Untersuchung einzubeziehen, nicht erfolgreich sein kann, ist eine Frage des Beweises, weil es sich dabei um ein naturwissenschaftliches und nicht um ein rechtliches Problem... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Das Berufungsverfahren bleibt mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht auseinandersetzt, weil ein Sachverständigen - Kostenvorschuss nicht rechtzeitig erlegt wird. Das Berufungsgericht hat sich vielmehr im Einzelnen mit den Ausführungen des Berufungswerbers zur Beweiswürdigung des Erstgerichtes soweit zu befassen, als dies ohne Beiziehung eines Sachverständigen möglich ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H1ZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Ob das vom Erstgericht eingeholte Sachverständigengutachten richtig ist und tatsächlich die serogenetische Beweisführung infolge der Unmöglichkeit, auch den verstorbenen Vater des vermuteten Erzeugers des klagenden Kindes in die Untersuchung einzubeziehen, nicht erfolgreich sein kann, ist eine Frage des Beweises, weil es sich dabei um ein naturwissenschaftliches und nicht um ein rechtliches Problem... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache, wenn das Berufungsgericht mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Unfall die Verhältnisse an der Unfallstelle feststellt, wie sie zur Zeit des Lokalaugenscheines waren, und nicht wie sie zur Zeit des Unfalles bestanden, denn nur danach kann das Fahrverhalten der Beteiligten beurteilt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache, wenn das Berufungsgericht mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Unfall die Verhältnisse an der Unfallstelle feststellt, wie sie zur Zeit des Lokalaugenscheines waren, und nicht wie sie zur Zeit des Unfalles bestanden, denn nur danach kann das Fahrverhalten der Beteiligten beurteilt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 3... mehr lesen...
Norm: EO §36 AaEO §36 EEO §355 IIZPO §503 E4c/3
Rechtssatz: Die Beweislast für das Zuwiderhandeln gegen die Unterlassungspflicht im engeren Sinn trifft den betreibenden Gläubiger (RZ 1959,16). Dieser trägt aber nicht auch die Last des Beweises dafür, dass der Verpflichtete nichts zur Beseitigung eines dem Unterlassungsanspruch widerstreitenden Zustandes unternommen hat. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
In der gegenständlichen Rechtssache entschied der Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz als Erstrichter ausdrücklich "in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen". Weder in der Berufung noch in der Berufungsmitteilung wurde ein Antrag im Sinne des § 479a Abs. 1 ZPO gestellt. Gleichwohl entschied das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Urteil über die von den Beklagten erhobene Berufung durch drei Berufsrichter. Der Oberste Gerichtshof hob aus Anlaß der ... mehr lesen...