Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kommt nur zum Tragen, wenn das Berufungsgericht zu einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt den Inhalt eines Aktenstückes unrichtig wiedergegeben hat. Wenn das Berufungsgericht im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung ausgeführt hat, der Mindestlohn für eine Heimhilfe beim Verein Wiener Sozialdienste betrage S 70,90 brutto - ohne hinzuzuf... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft genannt). Die klagende Partei verlangt von ihm mit der am 23. April 1986 eingebrachten Klage die Bezahlung von S 279.988,55 sA. Er habe als Geschäftsführer der Gesellschaft laufend Waren bestellt, die auch geliefert worden seien. Auf Grund dieser Bestellungen, die "de facto" von ihm gemacht worden seien, sei in der Zeit vom 5. April bis 1. August 1983 in mehreren Rechnungen der Betrag vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bisher nie in Zweifel gezogen, daß eine Servitutenklage im Sinn des § 523 ABGB nicht auf Feststellung der Dienstbarkeit gerichtet sein muß (vgl. etwa SZ 52/99; JBl 1984, 608); etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in der Revision zitierten Entscheidung SZ 39/21. Der Beklagte mißversteht die Bedeutung der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren. Es ist ihm damit nur die Errichtung von so... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Einwilligung in die Löschung eines Pfandrechtes von 350.000 S sA ab. Das Urteil wurde dem Klagsvertreter am 25.7.1988 zugestellt. Am 23.9.1988 (Freitag) gab die klagende Partei eine Berufung zur Post. Das Berufungsgericht führte eine mündliche Berufungsverhandlung durch und gab der Berufung teilweise dahin Folge, daß dem Klagebegehren in der Hauptsache stattgegeben wurde und nur das Begehren auf Einwilligung in die Löschung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 17.Juni 1986 erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Feststellung der unehelichen Vaterschaft des Beklagten ihr gegenüber und dessen Verurteilung zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 900 S ab Klagetag. Der Beklagte habe ihrer Mutter in der kritischen Zeit, das sei vom 29.Juni 1985 bis 29. Oktober 1985, geschlechtlich beigewohnt. Er sei Busfahrer, verheiratet und habe für eine Gattin und drei Kinder zu sorgen. Der Beklagte beantra... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Die Tatsache der Abgabe einer Sendung an die Post begründet nicht eine Wahrscheinlichkeit des Zuganges an den Adressaten in einem solchen Ausmaß, dass hiedurch eine Umkehr der Beweislast bewirkt werden müsste. Wird ein Brief eingeschrieben aufgegeben, so führt dies zu einer Art des Zustellvorganges, die eine weit größere Gewähr den Zugang bietet, als die gewöhnliche Beförderung einer Briefsendung. In einem solche... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist persönlich haftende Gesellschafterin der am 26.6.1984 gegründeten W***- UND G*** Gesellschaft mbH & Co KG. Der Beklagte war ebenfalls persönlich haftender Gesellschafter dieser Kommanditgesellschaft. Die übrigen Kläger sind Kommanditisten, wobei sie zum Teil ihre Anteile vom Beklagten erhalten haben. Dieser hatte, nachdem gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet worden war, am 30.9.1986 seinen Geschäftsanteil der Erstklägerin, zum Teil an den D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlangt den Zuspruch von S 1,500.000 samt Anhang mit der Behauptung, er habe bezüglich einer Liegenschaft eine Option gehabt. Mit dem Beklagten habe er vereinbart, daß ihm dieser S 1,500.000 für die Aufgabe der Option zahlen werde. Tatsächlich habe der Kläger die Option aufgegeben und der Beklagte habe seine Zahlungsverpflichtung anerkannt. Die Vorinstanzen haben das Klagebegehren abgewiesen, wobei sie davon ausgingen, daß weder die vom Kläger beha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte betreiben in verschiedenen Standorten in Österreich den Einzelhandel mit Waren aller Art in der Betriebsform sogenannter Verbrauchermärkte. Seit 1. Juli 1988 betreibt die Erstbeklagte den "D***-Markt" in Wels, Ginzkeystraße 27. In einem Rundschreiben an Lieferanten vom 3. Oktober 1988 teilte die F.M. Z*** GmbH die Rechnungsadressen der zur sogenannten "Z***-Gruppe" gehörenden Unternehmen mit; dabei gab sie für den "D... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Programmvorschau "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitag-Ausgabe der Tageszeitungen "Kurier" und "Neue Kronen-Zeitung" beigelegt wird. Einziger Gesellschafter der Klägerin ist die M*** Zeitungs- und Zeitschriftenverlagsgesellschaft mbH & Co KG; sie besorgt das Inseratengeschäft für die von der Klägerin herausgegebene Programmzeitschrift. Die K*** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG als Medieninhaberi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension ab 1.Jänner 1988 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest: Der 30jährige (richtig: 33jährige) Kläger erlernte keinen Beruf und war während der letzten 15 Jahre vor der Antragstellung als Abwäscher und Friedhofsarbeiter beschäftigt. Er ist aufgrund seines - im einzelnen beschriebenen - körperlichen und geistigen Zustandes imstande, alle Arbeiten ausschließli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17.12.1986 ereignete sich gegen 7,45 Uhr im Ortsgebiet von Wels auf der Negrellistraße auf Höhe des Hauses Nr 7 ein Verkehrsunfall, an dem der am 1.9.1980 geborene Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen O-596.695 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeugs. Der Kläger stürzte am Schulweg vom Gehsteig auf die Fahrbahn und wurde vom LKW überroll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger ab 1. Juli 1987 eine Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen, ab. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest: Der am 19. Februar 1938 geborene Kläger war während der letzten 15 Jahre vor Antragstellung als Lagerangestellter beschäftigt. Lagerangestellte sind in der Beschäftigungsgruppe 2 des Kollektivvertrages tätig. Der Kläger ist aufgrund sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht für gegeben erachtete, können auch in Sozialrechtssachen mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden (SSV-NF 1/32 uva). Die im angefochtenen Urteil enthaltene
Begründung: der rechtlichen Beurteilung der Sache ist richtig (§ 48 ASGG). Der Ausspruch über die Kosten des Revisionsverfahrens beruht auf § 77 Abs. 1 Z 2 lit. b ASGG. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Abs 1 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit; SSV-NF 1/32; SSV-NF 2/19 und 24). Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten, die die Vorinstanzen ihren Entscheidungen zugrunde legten, wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung ist nur insoweit möglich, als dabei gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdruckes verstoßen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht verneint hat, können mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden (SSV-NF 1/32). Eine Rechtsrüge wurde in der Berufung nicht erhoben. Auch in Sozialrechtssachen kann eine in der Berufung unterlassene Rechtsrüge in der Revision nicht nachgetragen werden (SSV-NF 1/28). Die Entscheidung über die Revisio... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei macht unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung inhaltlich nur den schon in der Berufung ausgeführten Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs.1 Z 3 ZPO, die Unzulässigkeit des Rechtsweges, geltend. Rechtliche Beurteilung § 510 Abs.2 ZPO ermöglicht dem Revisionsgericht zwar auch die Wahrnehmung von in erster Instanz unterlaufenen Nichtigkeiten, gestattet aber nicht die Durchbrechung der Rechtskraft einer schon ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Kläger bekämpft in seiner Revision im wesentlichen nur die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, bei allfälligen Widersprüchen zwischen einem Privatgutachten - auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist - und dem Gutachten eines vom Gericht in einer bestimmten Rechtssache herangezogenen Sachverständigen einen weiteren Sachverstän... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin unterzog sich am 23.3.1983 im Allgemeinen Öffentlichen Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Ried im Innkreis, dessen Träger die erstbeklagte Partei ist, einer Strumaoperation, welche der dort als Oberarzt für Chirurgie tätige Zweitbeklagte durchführte. Dabei kam es zu einer Entfernung bzw. Verletzung der Nebenschilddrüsen, als deren Folge die Klägerin Zeit ihres Lebens an Krampfanfällen, sogenannten "Tetanien", leiden wird, wenn sie nicht ständig ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden Kläger) begehrte die Scheidung der Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen der Beklagten und Widerklägerin (im folgenden Beklagte). Die Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens, weil ihr schwere Eheverfehlungen nicht zur Last fielen. In ihrer Widerklage begehrt sie die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Klägers. Sie begehrt weiters Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbetrages von S 1.874,- ab Rechtskraft des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO iVm § 503 Abs 1 Z 1 ZPO, den der Revisionswerber wegen mangelhafter Fassung des angefochtenen Urteils geltend macht, liegt nicht vor. Abgesehen davon, daß eine mangelhafte und lückenhafte
Begründung: der Entscheidung keine Nichtigkeit bildet (ZAS 1987/19), ist auch ein solcher Mangel des Berufungsverfahrens nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Fassung des an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. Dezember 1983 ereignete sich gegen 11.00 Uhr vormittags im Werksgelände der Zuckerfabrik Hohenau ein Arbeitsunfall, bei dem der Kläger von einem vom Erstbeklagten gelenkten Radlader niedergestoßen und schwer verletzt wurde. Beide Beteiligten waren Arbeitnehmer der zweitbeklagten Partei, die zugleich Halter des auch zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Radladers war. Der Kläger beförderte lose Zuckerrübenschnitte (Pellets) mit einem Handwagen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete mit Beschluß vom 30. März 1989, SW 12/88-42, für Hans A*** eine Sachwalterschaft gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB mit folgendem Wirkungskreis des Sachwalters an: a) Vertretung bei Ämtern, Behörden und Gerichten einschließlich der eigenhändigen Empfangnahme deren amtlicher Zustellungen, b) Vertretung in außerordentlichen Rechtsgeschäften. Zum Sachwalter wurde Erwin C***, Kfz-Mechanikermeister in Schlag, Grünbach, bestellt. Hans A*** war bereits mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Abs 1 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit; SSV-NF 1/32 und 68; SSV-NF 2/19 und 24 uva). Die versuchte Bekämpfung der vom Berufungsgericht übernommenen erstgerichtlichen Feststellungen ist wegen der abschließenden Aufzählung der zulässigen Revisionsgründe im § 503 Abs 1 ZPO unzulässig (siehe auch SSV-NF 2/74). Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachver... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten aus dessen Verschulden, weil er durch andauernden übermäßigen Alkoholgenuß, ordinäre Beschimpfungen, grundlose Eifersucht und mangelnde Unterhaltsleistung die unheilbare Zerrüttung der Ehe herbeigeführt habe. Dagegen wendete der Beklagte ein, die Ehe sei noch nicht unheilbar zerrüttet, im Falle des Vorliegens einer unheilbaren Zerrüttung sei diese jedoch auf "Entgleisungen" der Klägerin zurückzuf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann G*** hatte mit der beklagten Partei für sein Wirtschaftsgebäude in Untertiefenbach eine Feuerversicherung abgeschlossen.nAm 10.Mai 1987 brach in dem Wirtschaftsgebäude ein Brand aus, bei dem erheblicher Sachschaden entstand und Johann G*** ums Leben kam. Der Kläger ist Rechtsnachfolger nach Johann G*** und begehrt die Versicherungsleistung. Die beklagte Partei macht Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles geltend. Das... mehr lesen...
Begründung: Heinz Z*** hatte mit Kaufvertrag vom 9. Oktober 1985 von Horst und Gerlinde P*** die Liegenschaft EZ 177 KG Mühltal im Stadtgebiet von Leoben erworben. Da er auf den Kaufpreis von S 3 Mill. nur die Anzahlung von S 150.000 aufbringen konnte, vermittelte er den Verkäufern die klagende Partei als Interessent. Am 11. September 1986 wurde der zwischen Heinz Z*** sowie Horst und Gerlinde P*** abgeschlossene Kaufvertrag, der noch nicht verbüchert worden war, einvernehmlich au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Mietvertrag, für den ein von der Landesinnung Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlenes Formular verwendet wurde, vermietete der Kläger, vertreten durch die Gebäudeverwaltung Brigitta G***, an die Rechtsvorgängerin des Beklagten die im Hause Wien 17., Hernalser Hauptstraße 56, Tür 3/4, gelegenen Geschäftsräume mit 59,46 m2 Nutzfläche zur Führung eines Gastronomiebetriebes. § 2 dieses Mietvertrages lautet unter Auslassung der im... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin forderte vom Beklagten ein Schmerzengeld von S 200.000,-- s.A., weil sie am 8.12.1983 zwischen 16,00 und 17,00 Uhr in Steyr, Enge Gasse 12, auf der vereisten und nicht gestreuten Fahrbahn, die eines besonderen Gehsteiges ermangle, zum Sturz gekommen sei und sich einen Oberschenkelbruch zugezogen habe. Der Beklagte habe es als Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Hauses Enge Gasse 12 unterlassen, die Straße vor diesem Objekt zu ... mehr lesen...