Begründung: Der Erstkläger verpachtete im Jahre 1972 die ihm damals noch allein gehörige und nun im Miteigentum beider Kläger stehende Liegenschaft EZ 1 des Grundbuches über die Kat.Gem. Mühlbach dem Beklagten, seinem Bruder, "für alleweil", solange der Beklagte als Bauer arbeiten könne und wolle. Nachdem es wegen einer vom Beklagten ohne vorherige Zustimmung der Kläger vorgenommenen Abtragung zweier Hochsilos und deren Ersetzung durch einen Fahrsilo zu Unstimmigkeiten gekommen wa... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HV
Rechtssatz: Hat das Gericht zweiter Instanz zutreffend im
Spruch: seiner Entscheidung einen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rechtsmittels unterlassen, ist auf die überflüssige
Begründung: für den - in Wahrheit gar nicht vorhandenen - Ausspruch über die Unzulässigkeit des Rechtsmittels in den Gründen nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 396/87 E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 7./13. Jänner 1983 vermietete die beklagte Partei der klagenden Partei (damals "Grand Hotel de l Europe Bad Gastein AG") für gewerbliche Zwecke zwei Eigentumswohnungen der Liegenschaft EZ 98 Grundbuch Bad Gastein Top.Nr.216 und 217. Als Mietzins war jener Betrag vereinbart, welcher von der klagenden Partei als Mieterin im Hinblick auf die Finanzierung des Ankaufs und der Bauausführung als Annuität an die Bank für Oberösterreich und Salzbur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 9.4.1987 gegen die verpflichtete Partei einen Wechselzahlungsauftrag über 100.000,-- S sA. Mit Beschluß vom 27.4.1987 wies es den Antrag der betreibenden Partei, ihr auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages zur Sicherung der Forderung von 100.000,-- S sA. die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens zu bewilligen, ab. Über die Zustellung dieses Beschlusses befinden sich im Akt zwei Rückscheine. Na... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen bzw. vertreiben Zubehörteile für Autoradios. Der weitaus überwiegende Teil des von der Klägerin erzeugten Radiozubehörs wird seit Oktober 1982 unter der Bezeichnung "C***" vertrieben; die Klägerin verwendet diese Bezeichnung auch in ihren Katalogen und auf den von ihr vertriebenen Produkten. Seit 20.August 1982 enthält die Firma der Klägerin den Bestandteil "C***". Ferner ist für die Klägerin beim Österreichischen Patentamt die Wortmarke Nr. 10... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger besichtigte am 1. August 1985 die Wohnung Nr. 8 im Hause des Beklagten in Wien 18., Lazaristengasse 4, die der Beklagte in einem Inserat zur Miete angeboten hatte. Nach der Besichtigung erklärte der Kläger dem Beklagten, daß er die Wohnung nehmen wolle. Der Mietvertrag sollte am Morgen des 5. August 1985 unter gleichzeitiger Zahlung von 27.000 S (Entschädigung gemäß § 10 MRG) und 21.000 S (Mietzinssicherstellung) abgeschlossen werden. In der Folge gestattete... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint worden ist, können mit außerordentlicher Revision nicht geltend gemacht werden (Petrasch in ÖJZ 1985, 297; 6 Ob 539/84, 4 Ob 349/84, 5 Ob 578/87 u.v.a.). Anmerkung E12077 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:0050OB01543.87.1117.000 Dokumentnu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat als österreichische Handelsgesellschaft ihre Niederlassung in Wien, die Beklagte als italienische Handelsgesellschaft ihre in der Provinz Modena. Im Jahre 1982 kaufte die Klägerin von der Beklagten 18.079 Jeanshosen zum Stückpreis von 3.327,60 lit Der Kaufvertrag wurde mündlich abgeschlossen. Für eine einvernehmlich getroffene Rechtswahl fehlt jeder Anhaltspunkt. Zur Abdeckung des Kaufpreises eröffnete eine österreichische Bank im Auftrag der Käuferin ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter wies den Antrag des Klägers ab, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, (a) den Titel "Feuerwehrchronik" für die von ihr herausgegebenen Verlagswerke zu verwenden und (b) zu behaupten, daß ihr seinerzeitiger Mitarbeiter, der nunmehr den S***-V*** innehat, die Unterlagen für diese "Feuerwehrchronik", die nun der S***-V*** herausgibt, mitgenommen habe, oder gleichsinnige Äußerungen zu gebrauchen. Das Rekursgericht, das diesen Beschluß in s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist davon auszugehen, daß beide Parteien übereinstimmend vorbrachten, den strittigen Lieferungen sei eine Bestellung nicht zugrunde gelegen (ON 3 = AS 9 und ON 5 = 24). Nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes einigten sich aber der Prokurist der klagenden Partei und der geschäftsführende Gesellschafter der zweitbeklagten Partei am 15. März 1982 dahin, daß der erstbeklagten Partei für die strittigen Lieferungen ein ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HII
Rechtssatz: Die Verletzung der Pflicht des Prozeßgerichtes, widersprüchlichen Sachverhalt mit den Parteien zu erörtern, die vom Berufungsgericht rechtlich unrichtig erledigt wurde, gefährdet die Rechtssicherheit und ist daher über eine außerordentliche Revision vom OGH wahrzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 46/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HII
Rechtssatz: Die Verletzung der Pflicht des Prozeßgerichtes, widersprüchlichen Sachverhalt mit den Parteien zu erörtern, die vom Berufungsgericht rechtlich unrichtig erledigt wurde, gefährdet die Rechtssicherheit und ist daher über eine außerordentliche Revision vom OGH wahrzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 46/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 1 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit seiner Scheidungsklage stellte der Ehemann einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit. b EO. Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung im Sinne der Abweisung des Sicherungsantrages ab; dabei unterließ es in sinngemäßer Anwendung des § 502 Abs. 5 ZPO einen Ausspruch über den Wert des Beschwerdegegenstandes. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Revisionsrekurs des Ehemannes. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Jahre 1971 von der Gemeinde Wien beauftragt, die Konstruktionspläne für das Wiener Weststadion zu erstellen. Der Kläger kam diesem Auftrag nach. Der Bau wurde sodann von der Firma S*** & A*** ausgeführt. Als Ende 1977 an der Außenwand des Stadions Risse auftraten, befürchtete man eine Gefährdung von Zuschauern bei Benützung der Tribüne. Am 7. Oktober 1977 wurde bei einer Begehung eine "Abplatzung" am Träger Nr. 7 West der Nordtribüne fe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Repräsentantenhaftung wurde für den österreichischen Bereich einheitlich abgelehnt. Demnach kommt eine Haftung des Erstbeklagten nach dem festgestellten Sachverhalt nicht in Frage. Was die Zweitbeklagte anlangt, wird nicht einmal von der Revision behauptet, daß diese Verpflichtungen gegenüber der Klägerin aus Versicherungsbedingungen treffen. Daß die Zweitbeklagte nach den Allgemeinen Schadenersatzbestimmungen haftbar se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch für Beschlüsse nach § 237 EO sind gemäß § 78 EO die allgemeinen Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses anzuwenden (Heller-Berger-Stix 1613). Gemäß den §§ 526 Abs. 3 (iVm § 500 Abs. 3), 527 Abs. 1 und 528 Abs. 2 ZPO sind daher die erforderlichen Aussprüche über den Wert des Beschwerdegegenstandes und die Zulässigkeit des Revisionsrekurses zu treffen. Da es jetzt nur mehr um die Frage geht, ob ein Bestand... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Da sich der OGH nur in einer einzigen, zehn Jahre zurückliegenden Entscheidung mit der Frage beschäftigt hat, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung Freizeit gemäß § 116 ArbVG zu gewähren ist, liegt eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der zitierten Gesetzesstelle vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 14.Dezember 1983 Mitglied und seit 4. September 1984 Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates der Beklagten, deren Betriebsgegenstand die Branchen Handel mit Büromaschinen, graphisches Gewerbe und wirtschaftliches Werbewesen umfaßt. Der Kläger ist auch Mitglied des Fachgruppenausschusses Büromaschinenhandel in der Gewerkschaft der Privatangestellten. Er nahm an verschiedenen Veranstaltungen von kollektivvertragsfähigen Körperschaften teil... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Da sich der OGH nur in einer einzigen, zehn Jahre zurückliegenden Entscheidung mit der Frage beschäftigt hat, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung Freizeit gemäß § 116 ArbVG zu gewähren ist, liegt eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der zitierten Gesetzesstelle vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war Medieninhaberin der "Süd-Ost-Tagespost", die mit Ablauf des 31. März 1987 ihr Erscheinen eingestellt hat. Sie ist weiterhin Medieninhaber der "Wochenpost", die in vier Ausgaben, und zwar als "Grazer Wochenpost", als "Oststeirische Wochenpost", als "Obersteirische Wochenpost" und als "Südweststeirische Wochenpost", erscheint. Am 22. Oktober 1985 schlossen die Parteien einen Vertrag über die Bildberichterstattung für die "Wochenpost". Danach hat die Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm am 12.Oktober 1983 als Mitglied der Fußballmannschaft "Juristenvereinigung" an einem Fußballfreundschaftsspiel gegen die Fußballmannschaft "FC Kripo", der der Beklagte angehört hat, teil. Der Kläger war Rechtsaußen, der Beklagte linker Außendecker. Der Kläger wurde bei diesem Spiel erheblich verletzt. Mit der am 14.Dezember 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger die Zahlung eines Schmerzengeldes von S 150.000,-- samt Anhan... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3UWG §2 A2UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung nach ihrem Eindruck auf die angesprochenen Verkehrskreise hat (hier: ob die Werbeaussage auf sämtliche angebotenen Normalpapierkopierer oder nur auf solche bestimmter Typen zu beziehen ist) muss keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes. Die Beklagte ist die Ö*** V*** FÜR C***-Produkte; sie vertreibt unter anderem Kopiergeräte, die Fotokopien auf Normalpapier herstellen. Die Beklagte warb seit November 1983 in Großanzeigen in österreichischen Tageszeitungen, mit Prospekten und Plakaten wie folgt: Ein Faltprospekt (Beilage E), der die Abbildung des Gerätes PC 20 zeigt, enthält ua. folgende Werbeaussage: "... Der meistgekaufte No... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3UWG §2 A2UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung nach ihrem Eindruck auf die angesprochenen Verkehrskreise hat (hier: ob die Werbeaussage auf sämtliche angebotenen Normalpapierkopierer oder nur auf solche bestimmter Typen zu beziehen ist) muss keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 8. August 1970 als Fußgänger beim Überqueren einer Straße in Jardenbarko in Jugoslawien von dem von Georg O*** gelenkten bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen O 306.461 niedergestoßen und verletzt. Es ist nicht mehr strittig, daß die Beklagte dem Grunde nach dem Kläger für die beim Unfall erlittenen Schäden zur Hälfte haftet. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger in seiner am 17. Oktober 1974 eingebrachten Klag... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte über Rekurs des Beklagten den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß es die erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Versäumungsurteiles vom 18. November 1986, C 444/86-5, womit der Beklagte zur Zahlung von S 78.088,90 an den Kläger verhalten wurde, nach § 7 Abs. 3 EO aufhob. Rechtliche Beurteilung Nach § 526 Abs. 3 ZPO gilt für die Ausfertigung der Entscheidung des Rekursgerichtes der § 500 ZPO sinngemäß. Das R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte einen Teilbetrag des Meistbots für den um S 260.000,-- zugeschlagenen Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 5018 KG Lustenau, nachdem auf den Anspruch des Verpflichteten auf Herausgabe von der betreibenden Partei und weiteren Gläubigern zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen die Exekution nach § 328 EO bewilligt worden war, und wies aus dieser Masse unter Abweisung dagegen erhobener Widersprüche dem Gläubiger Dr.Albert H*** den Betrag v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte dem Beklagten das ihm im Jahre 1976 vermietete Einfamilienhaus in Jenbach, Sportplatz 6, wegen dringenden Eigenbedarfes gemäß § 30 Abs 2 Z 8 MRG am 8.5.1985 mit der
Begründung: auf, sie befinde sich zufolge des Scheiterns ihrer Ehe und der Unmöglichkeit, mittels der von ihr bezogenen Arbeitslosenunterstützung die bisherige teure Wohnung in München behalten zu können, in einer Notlage, sodaß sie unbedingt auf die Wohnungnahme in ihrem Einfamilienhau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist aufgrund eines Vermächtnisses des Voreigentümers Karl W*** Eigentümerin des Hauses Wien 18., Sternwartestraße 11. Der am 18. März 1985 verstorbene Johann W*** und dessen vorverstorbene Lebensgefährtin Hermine G*** waren Mieter einer Wohnung in diesem Haus. Der Beklagte ist Erbe nach Johann W***. Die Klägerin kündigte die Wohnung aus den Gründen des § 30 Abs. 2 Z 5 und 6 MRG auf und begehrte die Räumung des Bestandobjektes. Der Beklagte wendete... mehr lesen...