Norm
ASGG §46 Abs2 Z1Rechtssatz
Da sich der OGH nur in einer einzigen, zehn Jahre zurückliegenden Entscheidung mit der Frage beschäftigt hat, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung Freizeit gemäß § 116 ArbVG zu gewähren ist, liegt eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der zitierten Gesetzesstelle vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042933Dokumentnummer
JJR_19870930_OGH0002_009OBA00073_8700000_001