Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung des Betrages von Lit 7,102.000,-- s.A. Der Beklagte schulde den Klagebetrag als Restkaufpreis für die von ihm bei der Klägerin in Italien bestellte und am 22. April 1985 gelieferte Textilware. Der Beklagte verweigere die Zahlung wegen einer verspäteten und überdies unbegründeten Mängelrüge. Die Bestellung habe ausdrücklich auf sogenannte Stockware gelautet, der Beklagte habe von jede... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 16.953,-- s.A. für offene Mitgliedsbeiträge. Das Erstgericht wies die Klage nach Eintritt der Streitanhängigkeit (§ 521 a Abs.1 Z 3 ZPO) zurück. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund auf. Es unterließ einen Ausspruch darüber, ob der Rekurs gegen seine Entscheidung an den Oberste... mehr lesen...
Begründung: Mit am 18.9.1985 beim Erstgericht eingelangtem Schriftsatz begehrte der Antragsteller die Verlängerung der Dauer des Landpachtvertrages über das ihm vom Antragsgegner verpachtete Moosgut und die Herabsetzung des Pachtzinses auf den angemessenen Betrag (§§ 6 und 11 LPG). Am 16.1.1986 brachte der Antragsgegner beim Erstgericht zu 5 C 5/86 eine auf § 1118 ABGB gestützte Klage auf Räumung des Pachtgutes, das auch Gegenstand des Verfahrens nach dem Landpachtgesetz ist, ein.... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei bezog längere Zeit vom Kläger Fleischwaren. Diese Waren wurden jeweils am Freitag einer Woche von der beklagten Partei telefonisch bestellt und am darauffolgenden Montag von Anton P***, dem Ehegatten der Geschäftsführerin der beklagten Partei, beim Kläger abgeholt. Nach dem Verladen des Fleisches wurden Anton P*** jeweils die Rechnungen über die bezogenen Fleischwaren übergeben. Folgende Rechnungen sind noch unberichtigt offen: 27.7.1985 S 167.873; ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein Verein, dessen Zweck unter anderem die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist. Mitglieder dieses Vereines sind mehrere Landesgremien, darunter auch solche für den Handel mit Parfumeriewaren. Die beklagte Partei betreibt den Versandhandel mit Parfumeriewaren in Österreich. Eine der Aussendungen der beklagten Partei enthält auf der ersten Seite einen Warengutschein mit folgendem Text: "Waren-Gutschein. Mein Geschenk zu Ihrem Namenstag!"; danebe... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt an zwei Standorten in Kirchschlag den Einzelhandel mit Möbeln und Artikeln der Raumausstattung. Im Juli 1986 verteilte er im Wege einer Haushaltspostwurfsendung einen großformatigen vierseitigen Farbprospekt, in welchem er auf der ersten Seite unter der Überschrift "Der Einrichtungskönig 'R' präsentiert Räumungs-Hits '86" zugleich mit der Abbildung eines fünfflammigen "Maria-Theresien-Lusters" ankündigte: "Beim Kauf eines Schlafzimmers kostet der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger errichtete für eine Sporthalle in der Bundesrepublik Deutschland die Heizanlage. Hiefür bestellte er bei der Beklagten einen Wärmespeicher mit zwei Mehrfachwärmetauschern. An jedem Wärmetauscher befanden sich vier Anschlüsse für Kalt- und Warmwasser und zwei für die Aufheizung durch Sonnenkollektoren. Eine Beschriftung war nicht vorhanden, es wurde auch kein Schaltschema oder Montageplan mitgeliefert. Der Kläger forderte eine Montageanleitung an, erhielt abe... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HII
Rechtssatz: In Verstößen des Berufungsgerichtes gegen die Bestimmung des § 226 ZPO (Substantiierungstheorie) liegt die unrichtige Lösung einer Rechtsfrage, der zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung beizumessen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 6 Ob 516/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Partei seit 20. Jänner 1983 ein nicht als Gehalts- oder Rentenkonto geführtes Kontokorrentkonto unter der Bezeichnung Nr.313-221-541/00. In der Folge eröffnete die beklagte Partei für die Klägerin unter der Bezeichnung Nr.313-221-541/01 ein weiteres Girokonto, auf das noch vor dem 21.Jänner 1985 einige Überweisungen an die Klägerin gebucht wurden. Ein eigenes Kontoeröffnungsblatt wurde für dieses Konto septo nicht ange... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HII
Rechtssatz: In Verstößen des Berufungsgerichtes gegen die Bestimmung des § 226 ZPO (Substantiierungstheorie) liegt die unrichtige Lösung einer Rechtsfrage, der zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung beizumessen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 6 Ob 516/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 23. März bzw. 8. Mai 1981 einen "Miet- und Schutzvertrag". Die klagende Partei vermietete an den Beklagten einen vollelektronischen Fernschreiber T 1000 und Lochstreifengeräte gegen einen monatlichen Mietzins von S 1.479 zuzüglich Umsatzsteuer sowie gegen eine jährliche Versicherungsgebühr von S 74,70. Der Beklagte verzichtete auf eine Kündigung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrages für das bei Betriebsbereitschaft der... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen als Erben den Ersatz von Schäden geltend, die der Erblasser bei einem Verkehrsunfall erlitten hat, und zwar die Erstklägerin zu einem Drittel und die Zweit- bis Viertkläger zu je zwei Neuntel. Sie begehren die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, insgesamt S 245.000 zu bezahlen. Das Erstgericht gab der Klage mit einem Teilbetrag von insgesamt S 75.000 s.A. statt und wies das Mehrbegehren von S 170.000 s.A. ab. Das Berufungsgericht gab ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Alleininhaber einer Drogerie in Lambach, in der er auch den Einzelhandel mit Artikeln des fotografischen Bedarfes betreibt. Am linken Schaufenster seines Geschäftes war am 10. September 1986 ein Plakat mit folgender Aufschrift angebracht: "Urlaubssonderpreis 24 Aufnahmen a 7.90 = 189,60 + Entwickeln 33,-- 222.60 ======= = FILM GRATIS"... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Abs1 Z4 E4b
Rechtssatz: Widersprüchliche Feststellungen, die eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht ermöglichen, sind Feststellungsmängel, deren Vermeidung zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 18.02.1987 1 Ob 516/87 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte ursprünglich die Verurteilung des Helmut Z*** und der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 120.534,76 s.A. Dieser Betrag hafte auf Grund eines Kreditvertrages noch unberichtigt aus. Das gegen Helmut Z*** nach dem Klagebegehren erlassene Versäumungsurteil erwuchs in Rechtskraft. Die Beklagte wendete ein, der Kreditreferent der klagenden Partei habe ihr auf ihren Hinweis, sie sei zu Rückzahlungen nicht imstande, bedeutet, sie werd... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Abs1 Z4 E4b
Rechtssatz: Widersprüchliche Feststellungen, die eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht ermöglichen, sind Feststellungsmängel, deren Vermeidung zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 516/87 Entscheidungstext OGH 18.02.1987 1 Ob 516/87 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die klagende Partei meint, ihr Begehren, sie zu ermächtigen, das Urteil auf Kosten der beklagten Partei in verschiedenen Zeitungen zu veröffentlichen, stelle sich als solches auf öffentlichen Widerruf dar, kann ihr nicht beigepflichtet werden. Wird die Veröffentlichung des Widerrufes gemäß § 7 UWG verlangt, dann ist sie von der beklagten Partei in der Form vorzunehmen, wie sie das Gericht auf Antrag der klagenden Part... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes nach einem Verkehrsunfall nach einer Klagsausdehnung und einer Klagseinschränkung S 85.756,15 s.A. (AS 93), eine monatliche Rente von S 4.000,-- ab 1.12.1982 und die Feststellung der Solidarhaftung der beklagten Parteien für künftige Schäden. Im ersten Rechtsgang sprach das Erstgericht dem Kläger S 42.878,07 s. A. und eine monatliche Rente von S 1.100,-- ab 1.12.1982 zu. Es stellte die Solidarhaftung der beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 499 KG Stadt Salzburg, Abteilung Lehen, mit dem Haus Ignaz Harrer-Straße 50. Dieses Haus besteht aus dem Erdgeschoß und 6 weiteren Geschoßen und weist eine Liftanlage auf. Der Antragsteller verfügt über 161/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum an dem Objekt top.Nr.2 im Erdgeschoß, 34 und 51/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Ausstellerin auf der Internationalen Eisenwarenmesse, Werkzeug und Beschlag, die vom 29. Februar bis 3. März 1984 in Köln stattfand. Sie hat der Beklagten am 15. Februar 1984 den Auftrag erteilt, Ausstellungsgüter und Vorführmaterialien zu dieser Messe im Wege einer Sammelladung zu transportieren. Die Klägerin begehrt die Zahlung von S 113.882,30 s.A. als Wertersatz für 7 gestohlene Maschinen und Ersatz für ihr durch die Nachsendung von Maschinen ents... mehr lesen...
Begründung: Mit unter Benützung des ZPForm 25 (Auftrag zur Klagebeantwortung, § 243 ZPO) ausgefertigtem Beschluß vom 29.3.1984 trug der Einzelrichter, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, die Beantwortung der auf Zahlung von 102.439,16 S samt Nebenforderungen gerichteten Schadenersatzklage binnen 4 Wochen auf. Dieser Beschluß wurde dem Beklagten, der damals Strafgefangener im Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Steyr war, mit der Klage am 30. März 1984 eigenhändig zugestellt. In... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs4 Z1 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Die Anwendung der vom Berufungsgericht richtig dargestellten Rechtsgrundsätze auf einen konkreten Einzelfall, bezüglich dessen kaum anzunehmen ist, dass er in dieser Form auch weiteren Rechtsstreitigkeiten zugrundeliegen wird, ist nicht revisibel. Entscheidungstexte 7 Ob 701/86 Entscheidungstext OGH 26.11.1986 7 Ob 701/... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der E*** Maschinenbau Gesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz E***) wurde am 27. April 1982 der Konkurs eröffnet. Der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin hat der E*** einen Kontokorrentkredit gewährt, wobei vereinbart war, daß dieser Kredit durch Zessionen gesichert werden soll. Tatsächlich hat die E*** der Klägerin eine Reihe von Forderungen zediert, darunter in der Zeit zwischen dem 1. März und 15. April 1982 gegen die I*** Gesel... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs4 Z1 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Die Anwendung der vom Berufungsgericht richtig dargestellten Rechtsgrundsätze auf einen konkreten Einzelfall, bezüglich dessen kaum anzunehmen ist, dass er in dieser Form auch weiteren Rechtsstreitigkeiten zugrundeliegen wird, ist nicht revisibel. Entscheidungstexte 7 Ob 701/86 Entscheidungstext OGH 26.11.1986 7 Ob 701/... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Nicht revisible Verfahrensmängel wie behauptete Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht als solche verneint worden sind, können auch nicht mit einer Grundsatzrevision geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 314/86 Entscheidungstext OGH 25.11.1986 5 Ob 314/86 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei nach der Einschränkung des Klagebegehrens (AS 46) die Zahlung eines Betrages von 243.823,69 S samt 4 % Zinsen seit 21.3.1983. Sie brachte vor, die beklagte Partei verwende vertraglich der Klägerin gehörende Liegenschaften zum Abbau von Magnesit. Der dafür zu zahlende Bruchzins bestehe aus einer "fixen Rente", die quartalsmäßig abgerechnet werde, und einer "Tonnenabgabe", deren Abrechnung monatlich erfolge. Die Berechnung g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter im Malereibetrieb des Ewald R*** beschäftigt und nahm die Funktion eines Betriebsrates ein. Über das Vermögen des Ewald R*** wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 21. Mai 1984 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 25. September 1984 der Anschlußkonkurs eröffnet (S 59/84). Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Ewald R***. Am 9. Juli 1984 stellte Ewald R*** beim Einigungsamt Salzburg den An... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Nicht revisible Verfahrensmängel wie behauptete Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht als solche verneint worden sind, können auch nicht mit einer Grundsatzrevision geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 314/86 Entscheidungstext OGH 25.11.1986 5 Ob 314/86 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei kaufte am 12.April 1983 von der Karl S*** GesmbH & Co Maschinenfabrik in Rothenburg ob der Tauber (im folgenden Firma S***) u.a. einen Schaeff-Schreitbagger HS 40 A. Dabei wurde vereinbart, daß das Gerät direkt von der Baumesse in München abgeholt und zur klagenden Partei nach Eugendorf bei Salzburg gebracht werde. Am 14.April 1983 beauftragte die Fa. S*** die beklagte Partei fernschriftlich mit dem Transport. Am folgenden Tag wurde ein CMR-Frac... mehr lesen...