Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIIRechtssatz
Die Verletzung der Pflicht des Prozeßgerichtes, widersprüchlichen Sachverhalt mit den Parteien zu erörtern, die vom Berufungsgericht rechtlich unrichtig erledigt wurde, gefährdet die Rechtssicherheit und ist daher über eine außerordentliche Revision vom OGH wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042866Dokumentnummer
JJR_19871021_OGH0002_0010OB00046_8700000_001