RS OGH 1987/10/21 1Ob46/87

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Veröffentlicht am 21.10.1987
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HII

Rechtssatz

Die Verletzung der Pflicht des Prozeßgerichtes, widersprüchlichen Sachverhalt mit den Parteien zu erörtern, die vom Berufungsgericht rechtlich unrichtig erledigt wurde, gefährdet die Rechtssicherheit und ist daher über eine außerordentliche Revision vom OGH wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042866

Dokumentnummer

JJR_19871021_OGH0002_0010OB00046_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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