Norm
ZPO §502 Abs1 HIII3Rechtssatz
Die Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung nach ihrem Eindruck auf die angesprochenen Verkehrskreise hat (hier: ob die Werbeaussage auf sämtliche angebotenen Normalpapierkopierer oder nur auf solche bestimmter Typen zu beziehen ist) muss keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0043000Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2022