Norm
AußStrG §14 B3Rechtssatz
Den Grund des Anspruches betrifft auch die Frage der Klagslegitimation, weil von deren Bestand die Unterhaltspflicht und der Unterhaltsanspruch an sich abhängen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0104810Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008