Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Frage des Anspruchsgrundes ist es, ob bei der Beurteilung jenes Rahmens, innerhalb dessen das Ermessen des Richters entscheidet, gesetzliche Leitsätze des Unterhaltsrechtes verletzt wurden. Keine Bemessungsfrage ist es daher, ob bei der Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters die wahren Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten übergangen werden dürfen, weil das Verhalten der Mutter die Reihenfolge der Unterhaltsverpflichtungen verändert haben soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0104861Dokumentnummer
JJR_19751203_OGH0002_0010OB00309_7500000_002