Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob das Bundesgesetz über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, BGBl 412/1975, eine solche Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Unterhaltsanspruches der Ehegattin bewirkte, daß allein hierauf ein Begehren auf Herabsetzung eines rechtskräftig zuerkannten Unterhaltsanspruches gegründet werden kann, stellt keine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhalts dar. Ob die angemessene Berücksichtigung der eigenen Einkünfte der Ehegattin dazu führt, daß ihr Unterhaltsanspruch ruht, betrifft dagegen ausschließlich eine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhalts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009732Dokumentnummer
JJR_19770216_OGH0002_0010OB00816_7600000_001