Norm
ZPO §502 Abs2 Z3 DbRechtssatz
Wird ein Berufungsurteil, mit dem über mehrere Ansprüche entschieden wurde, mit einer Revision bekämpft, dann findet eine Zusammenrechnung von Anfechtungsgegenständen unter der Bagatellgrenze soweit statt, als die Entscheidungsgegenstände des Berufungsgerichtes in einem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042583Dokumentnummer
JJR_19770427_OGH0002_0010OB00540_7700000_001