Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 2. November 1964 bis 8. April 1983 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Seine mit vorliegender Klage geltend gemachten entlassungsabhängigen Ansprüche wurden bereits rechtskräftig abgewiesen. Im Revisionsverfahren ist nur mehr die vom Berufungsgericht zugesprochene "Urlaubsabfindung" strittig. Dazu brachte der Kläger in der Klage vor, daß ihm eine "Urlaubsentschädigung" für 44 Werktag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsurteil wurde dem Beklagten zu Handen des Beklagtenvertreters am Dienstag, dem 14. April 1987, zugestellt. Die vierwöchige Revisionsfrist endete daher am Dienstag, dem 12. Mai 1987. Nachdem die zunächst an das Oberlandesgericht Graz, also an das hiefür unzuständige Gericht, gerichtete Revision dort am 13. Mai 1987 eingelangt war, wurde sie noch am selben Tag, adressiert an das Landesgericht Klagenfurt, zur Post g... mehr lesen...
Begründung: Der vom Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht unter Rechtskraftvorbehalt gefaßte Beschluß vom 24. Juni 1986 (ON 34 dA), mit dem das im klagsabweisenden Sinn ergangene Urteil des Erstgerichtes (5 Cg 1793/84-28) des Landesgerichtes Feldkirch aufgehoben wurde, wurde dem Beklagtenvertreter am 29. Dezember 1986 zugestellt. Der dagegen von der Beklagten erhobene Rekurs wurde am 4. Februar 1987 beim Erstgericht überreicht. Das Oberlandesgericht Innsbruck wies diese... mehr lesen...
Begründung: Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt wurde dem Klagevertreter am 16.1.1987 zugestellt. Die am 13.2.1987 und somit am letzten Tage der Berufungsfrist beim Landesgericht für ZRS Graz eingebrachte, gegen den Zuspruch eines Betrages von S 75.122,75 s. A. gerichtete Berufung wurde von diesem Gerichte noch am gleichen Tag per Post an das Erstgericht weitergeleitet und traf dort am 16.2.1987 ein. Rechtliche Beurteilung Mit dem ang... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Linz gab dem Delegierungsantrag des Beklagten Folge und bestimmte nach § 31 Abs 1 JN zur Verhandlung und Entscheidung dieses Rechtsstreites an Stelle des vom Kläger angerufenen Kreisgerichtes Wels das Landesgerichtes Linz, das dem Auftrag nachkam, Ausfertigungen des Delegierungsbeschlusses an die Parteien zuzustellen. Dem Rechtsvertreter des Klägers wurde eine Ausfertigung am 18. Februar 1987 zugestellt. Am letzten Tag der vierzehntägigen Frist (4... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht die am Dienstag, dem 23.September 1986, zur Post gegebene, gegen das am 21. Juli 1986 zugestellte erstgerichtliche Urteil gerichtete Berufung der beklagten Partei wegen Verspätung zurückgewiesen. Im Sinne der Bestimmung des § 225 Abs.1 (unrichtig § 255) ZPO und der Entscheidung RZ 1985/4 habe die Berufungsfrist hinsichtlich des während der Gerichtsferien zugestellten, keine Ferialsache betreffenden erstgerichtlich... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben Geschäftsanteile an der Firma R*** Fels- und Grundbau GesmbH übernommen und sich nach der darüber errichteten Vertragsurkunde verpflichtet, binnen fünf Jahren jeweils zum 30. Juni (1983 bis 1988) die Kläger hinsichtlich ihrer persönlichen Kreditverbindlichkeiten gegenüber der R*** F*** zu entlasten. Das Begehren der Kläger war auf Feststellung dieser Pflicht zur Haftungsübernahme der Beklagten, nunmehr zumindest für den Zeitraum 30. Juni 1986, sowei... mehr lesen...
Begründung: Zum Nachlaß nach der am 12. März 1986 verstorbenen Anna B***, bestehend aus dem Realisat eines Einlagebuches in der Höhe von S 80.520,28 und einem Guthaben bei der Z*** und K*** W*** von S 577,47, meldete das Pflegeheim der Stadt Wien-Lainz eine Forderung für Pflegegebühren von S 363.687,89 an. Die Kosten des Begräbnisses wurden von der Nichte der Verstorbenen, Anneliese E***, getragen und mit S 66.369,40 geltend gemacht. Der Magistrat der Stadt Wien, Zentrale Verrechnun... mehr lesen...
Begründung: Der Klagevertreter gab die Berufung gegen das Ersturteil, das ihm am 13.August 1986 zugestellt worden war, am 23.September 1986 zur Post. Das Berufungsgericht wies die Berufung mit der
Begründung: zurück, die Berufungsfrist habe nach Ablauf der Gerichtsferien um 0 Uhr des 26.August 1986 begonnen und habe mit Ablauf des 28.Tages, also des 22.September 1986, geendet. Die am 23.September 1986 zur Post gegebene Berufung sei daher verspätet. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Auf Grund des Rekurses des Präsidenten des... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagtenvertreter gab die Berufung gegen das Ersturteil, das ihm am 15. Juli 1986 zugestellt worden war, am 23. September 1986 zur Post. Das Berufungsgericht wies die Berufung mit der
Begründung: zurück, die Berufungsfrist habe nach Ablauf der Gerichtsferien um 0,00 Uhr des 26. August 1986 begonnen und habe mit Ablauf des 28. Tages, also des 22. September 1986, geendet. Die am 23. September 1986 zur Post gegebene Berufung sei daher verspätet. Rechtl... mehr lesen...
Begründung: Am 23.8.1982 ereignete sich in Steyr im Bereich der Kreuzung Bahnhofstraße-Kompaßgasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker seines PKWs Marke Renault 18 und der Erstbeklagte als Lenker und Halter seines PKWs Mazda 626 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges des Erstbeklagten. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt, der Erstbeklagte wurde leicht verletzt. Das gegen den Kläger eingeleitete Strafverfahren wurde ei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. März 1977 wurde Gertrude M*** beschränkt entmündigt. Mit Beschluß vom 26.Juli 1977 wurde Rechtsanwalt Dr. Ingrid R*** zum Beistand bestellt, mit Beschluß vom 2. Jänner 1984 Rechtsanwalt Dr. Michael S***. Am 7.Mai 1979 legte der Beistand Rechtsanwalt Dr. R*** eine Pflegschaftsrechnung für die Zeit vom 11.Oktober 1978 bis zum 26.April 1979 und begehrte eine Entlohnung in der Höhe von 40.000 S zuzüglich 8 % Umsatzsteuer. Am 21.Mai 1979 erklärte die Kura... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes vom 3.3.1986, mit welchem der zwischen dem Masseverwalter Rechtsanwalt DDr. Manfred E*** und den Eheleuten Johann und Maria F*** über Liegenschaften des Gemeinschuldners abgeschlossene Kaufvertrag genehmigt sowie der Masseverwalter zur Unterzeichnung dieses Kaufvertrages nach Rechtskraft des Beschlusses ermächtigt worden war, wurde dem Gemeinschuldner am 13.3.1986 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt. Am 27.3.1986 überreichte der Ge... mehr lesen...
Begründung: Die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung vom 12. Juni 1985, ON 4, wurde dem Beklagten am 18. Juni 1985 zugestellt. Der Beklagtenvertreter gab am 2. Juli 1985 einen Rekurs zur Post, der an das Oberlandesgericht Wien adressiert war und bei diesem am 3. Juli 1985 einlangte. Der vom Oberlandesgericht Wien sofort weitergeleitete Rekurs langte beim Erstgericht noch am 3. Juli 1985 ein (ON 9). Das Rekursgericht wies diesen Rekurs mit der
Begründung: zurück, gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erteilte anläßlich der Erhebung der Berufung Rechtsanwalt Dr. Karl Mathias Weber Prozeßvollmacht. Am 25. Februar 1985 trat Ruhen des Verfahrens ein. Am 21. Juni 1985 gab der Kläger ohne einen Hinweis auf die Aufhebung des Vollmachtsverhältnisses zu Rechtsanwalt Dr. Karl Mathias Weber bekannt, daß er Rechtsanwalt Dr. Helmut Grubmüller mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt und diesem Vollmacht erteilt habe, und stellte den Antrag, das ruhende Ber... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Abschluß des Kaufvertrages gemäß den Bedingungen wie im Punkt II des in Beilage B beurkundeten Vorvertrages statt. Der gegen diese Entscheidung gerichteten Berufung der Beklagten gab das Berufungsgericht Folge und änderte das erstgerichtliche Urteil dahin ab, daß es das Klagebegehren abwies. Es sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes, über den es entschieden hat, S 300.000,- übersteigt. Das Urteil des Berufungsgerichtes... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte nach rechtzeitiger Erhebung von Einwendungen durch den Beklagten die gerichtliche Aufkündigung vom 19. Juni 1985, mit der dem Beklagten die im Haus Mellau 67 gemieteten Geschäftsräumlichkeiten zum 15.Februar 1986 aufgekündigt worden waren, als wirksam. Der gegen diese Entscheidung gerichteten Berufung des Beklagten gab das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Urteil keine Folge. Es sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes, über den es ... mehr lesen...
Begründung: Das klagsstattgebende Versäumungsurteil wurde der Beklagten unter der Anschrift "NIKO'S TAVERNE, Puchstraße 4, 8020 Graz" durch postamtliche Hinterlegung am 20. Juni 1985 zugestellt. Die Sendung wurde nicht behoben und langte am 10. Juli 1985 wieder beim Erstgericht ein. Am 17. Dezember 1985 langte eine am 16. Dezember 1985 zur Post gegebene Berufung der Beklagten gegen dieses Versäumungsurteil beim Erstgericht ein, mit der im wesentlichen geltend gemacht wurde, daß de... mehr lesen...
Begründung: Im B-Blatt der Liegenschaft EZ 148 Grundbuch St.Oswald war unter OZ 4 (TZ 1721/71) aufgrund des Kaufvertrags vom 12.2.1971 das Eigentumsrecht für DiplKfm. Peter G einverleibt. Im C-Blatt dieser Liegenschaft als Nebeneinlage ist unter OZ 5 (TZ 39/77) aufgrund der notariellen Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 3.12.1976, angenommen am 10.12.1976, und der Kautionsbestellungsurkunde vom 10.12.1976 sowie des Beschlusses des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 20.12.1976, TZ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 11. Februar 1982 in Vertretung der erstbeklagten Partei beim Handelsgericht Wien zu 11 Cg 31/82 eine Klage gegen Heinz C, Kaufmann, Wien-Inzersdorf, auf Bezahlung des Betrages von S 572.104,12 s.A. ein. Vom Klagsbetrag entfallen S 213.580,-- auf verdiente Provisionen für die Vermittlung des Ankaufs von Obst und Gemüse aus Bulgarien. Ein weiterer Betrag von S 358.524,12 wurde gemäß § 24 HVG als Schadenersatz für durch vorzeitige unbegründete Auflösun... mehr lesen...
Begründung: Zu I: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht den Rekurs der zweit- bis sechstbeklagten Parteien gegen den unter Rechtskraftvorbehalt erfolgten Aufhebungsbeschluß ON 54 als verspätet zurück. Der Aufhebungsbeschluß war der Beklagtenvertreterin am 6.2.1985 zugestellt und das an das Berufungsgericht adressierte Rechtsmittel am 6.3.1985 zur Post gegeben worden. Es langte am 7.3.1985 beim Berufungsgericht ein und wurde von diesem sofort an das Erstgericht wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden am 28.7.1974 geborenen Klägerinnen begehrten die Feststellung der unehelichen Vaterschaft des Beklagten und die Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von je 850 S. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage und wendete ein, er habe mit der Mutter in der gesetzlichen Vermutungszeit nur einmal Ende Jänner 1974 geschlechtlich verkehrt, sei aber auf Grund erbbiologisch-anthropologischer Merkmale als Vater auszuschließen. Das Erstgericht stellt... mehr lesen...
Begründung: Mit erstgerichtlichem Urteil vom 30.November 1982 (ON 36) wurde die Beklagte schuldig erkannt, der Klägerin S 146.451,50 samt Anhang zu zahlen; das Mehrbegehren von S 48.611,50 wurde abgewiesen. Während des anhängigen Rechtsstreites wurde nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz, jedoch vor Abgabe der Urteilsausfertigung an die Gerichtskanzlei, nämlich am 16.12.1982 zu S 75/82 des Landesgerichtes Linz über das Vermögen der Klägerin der Konkurs eröffnet und d... mehr lesen...
Begründung: Auf Anzeige der Rechtsanwaltskammer leitete das Bezirksgericht Bludenz gegen den nunmehrigen Rechtsmittelwerber ein Verfahren wegen Verdachtes der Winkelschreiberei ein. Das Erstgericht erkannte im zweiten Rechtsgang, daß in fünf angezeigten Fällen der Tatbestand nach § 1 b der Justizministerialverordnung vom 8. Juni 1857, RGBl. Nr.114 nicht verwirklicht sei (Punkt 1) und daß das Verfahren (weil in den restlichen Fällen das Verfolgungshindernis der Verjährung anzunehmen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §464 I
Rechtssatz: Hat eine Partei wegen Mängel der ihr zugestellten Ausfertigung wesentliche Teile der
Entscheidungsgründe: des erstgerichtlichen Urteils nicht gekannt, so daß ihr deren Prüfung und Bekämpfung erheblich erschwert war, dann beginnt für sie die Berufungsfrist nicht schon mit der Zustellung der unvollständigen Urteilsausfertigung an sie, sondern erst mit dem Zeitpunkt, als ihr erstmals eine vollständige Ausfertigung zur V... mehr lesen...
Begründung: Die dem Beklagtenvertreter am 24.9.1984 zugestellte, durch Ablichtung der Urschrift hergestellte Ausfertigung des erstgerichtlichen Urteils vom 28.8.1984 war lückenhaft, weil die 7. Seite, die die gesamte Beweiswürdigung und einen Teil der rechtlichen Beurteilung enthielt, vollständig fehlte. Diese Seite langte erst am 15.10.1984 beim Beklagtenvertreter ein. Am 22.10.1984 gab der Beklagtenvertreter eine Berufung zur Post, die jedoch nicht an das Erstgericht, sondern di... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall von den Beklagten die Zahlung von 60 382.90 S sA; überdies stellte sie ein auf Feststellung der Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für alle künftigen Schäden aus diesem Verkehrsunfall gerichtetes Feststellungsbegehren. Es handelt sich um keine Ferialsache iS des § 224 ZPO. Das Erstgericht gab mit Urteil vom 28. 6. 1983 dem Klagebegehren statt; dieses Urteil wurde dem Beklagtenvertreter am ... mehr lesen...
Norm: ZPO §125ZPO §225 Abs1ZPO §464
Rechtssatz: Wurde das Urteil innerhalb der Sommergerichtsferien zugestellt, dann endet, soweit es sich um keine Ferialsache handelt, die vierwöchige Berufungsfrist mit Ablauf des 22. September. Entscheidungstexte 8 Ob 225/83 Entscheidungstext OGH 29.03.1984 8 Ob 225/83 Veröff: SZ 57/65 = AnwBl 1984,351 = RZ 1985/4 S 21 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Erwirkung der Unterfertigung des Einreichplanes für das in ihre Mietwohnung eingebaute Badezimmer durch den Sohn der Beklagten, Ewald E. Sie brachte vor, sie sei Mieterin einer Wohnung in Linz, S-Straße 3, das zur Hälfte Michaela H und je zu einem Viertel der Beklagten und Ewald E gehöre. Am Viertelanteil Ewald Es stehe der Beklagten der Fruchtgenuß zu. Mit Mietvertrag vom 1. 11. 1981 hätten Michaela H und die Beklagte der Kläge... mehr lesen...