Begründung: Beide Streitteile begehrten mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Gegners. Die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Im Zuge dieses Rechtsstreites stellte die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge als Klägerin bezeichnet) den Antrag, den Beklagten und Widerkläger (in der Folge als Beklagter bezeichnet) mit einstweiliger Verfügung zur Leistung eines einstweiligen Unterhaltes von monatlich S 2.700,-... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichtes, mit dem dieses das auf Bezahlung einer Immobilienmaklerprovision von 61.200 S sA gerichtete Klagebegehren abwies, wurde dem Vertreter der Klägerin am 27.7.1989 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am 25.9.1989 zur Post gegebene Berufung der klagenden Partei zurück. Da das Urteil des Erstgerichtes innerhalb der Gerichtsferien zugestellt worden sei, habe die Berufungsfrist erst mit dem Ende der Gerichtsferien zu laufen begonnen. Der ers... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf einen ungerechtfertigten Rücktritt von einem Kaufvertrag gestützte Klagebegehren auf Zahlung einer Stornogebühr von 13.213 S sA ab. Das Urteil wurde dem Klagsvertreter am Freitag, den 11.8.1989, zugestellt. Am Montag, den 25.9.1989, brachte die klagende Partei eine Berufung zur Post, die das Berufungsgericht als verspätet zurückwies. Gegen den Zurückweisungsbeschluß des Berufungsgerichtes richtet sich der Rekurs der klagenden Partei. ... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde der klagenden Partei am 22. Februar 1990 zugestellt. Die an das Berufungsgericht adressierte, am 22.März 1990 zur Post gegebene Revision langte dort am 23.März 1990 und nach unverzüglicher Weiterleitung beim Erstgericht am 26. März 1990 ein. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist verspätet. Gemäß § 505 Abs 1 ZPO wird die Revision durch Überreichung der Revisionsschrift beim Prozeßgericht erster Instanz er... mehr lesen...
Begründung: Das das Haupt- und das Eventualbegehren abweisende Urteil des Kreisgerichtes Steyr vom 13.März 1989 wurde dem Klagevertreter am 12. April 1989 zugestellt. Am 9.Mai 1989 gab der Klagevertreter eine gegen dieses Urteil an das Kreisgericht Wels adressierte Berufung zur Post. Die Berufung langte am 10.Mai 1989 beim Kreisgericht Wels ein. Neben der Einlaufstampiglie findet sich der handschriftliche Vermerk "Irrläufer beim KG Wels". Noch am selben Tag sandte das Kreisgericht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung der Kläger vom 18.8.1988 für rechtswirksam und verpflichtete den Beklagten, die von ihm benützte Wohnung im Hause Niederottnang Nr. 118 binnen 14 Tagen zu räumen. Das Berufungsgericht wies die Berufung des Beklagten gegen das erstgerichtliche Urteil als verspätet zurück. Es sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes, über den es entschieden hat, S 15.000,-- übersteigt. Das Gericht zweiter Instanz führte aus, daß das erstge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist auf Grund eines vor dem Jahr 1945 abgeschlossenen Mietvertrages Mieterin der Geschäftsräume top.Nr.TG/4-7 und top.Nr.sout/4 A im Haus der Klägerin in Wien 6., Mariahilferstraße 1c und 1d. Die Klägerin kündigte der Beklagten diese Räumlichkeiten zum 31. März 1986 aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 1, Abs 2 Z 4, Z 7 und Z 13 MRG auf. Zu dem im Revisionsverfahren allein noch in Frage stehenden Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG brachte di... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei bezeichnete die beklagte Partei mit "Firma A. E*** Handelsunternehmen, 4905 Holzleithen 30". Die beklagte Partei ließ sich in den Streit ein und verwendete in ihren Schriftsätzen auch diese Bezeichnung. Als sich im Zuge des Beweisverfahrens herausstellte, daß eine protokollierte Firma A. E*** nicht bestehe, wurde die Bezeichnung der beklagten Partei in Anna E***, Inhaberin eines Handelsunternehmens, 4905 Holzleithen Nr. 30, richtig gestellt. Das kla... mehr lesen...
Begründung: Dem Vertreter des Klägers wurde das die Klage abweisende erstgerichtliche Urteil vom 28. April 1989 (ON 18) am 4. August 1989 zugestellt (AS 83). Am 25. September 1989 gab er eine gegen dieses Urteil gerichtete Berufung zur Post, die am 26. September 1989 beim Erstgericht einlangte (ON 19). Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung des Klägers als verspätet zurück, weil die gemäß § 225 Abs. 1 ZPO durch die Gerichtsferien verlängerte vierwöch... mehr lesen...
Begründung: Das dem Klagebegehren stattgebende Urteil wurde dem Beklagtenvertreter am 17. August 1989 zugestellt. Am 25. September 1989 wurde die Berufung des Beklagten zur Post gegeben. Das Erstgericht wies die Berufung als verspätet zurück. Das Ende der Berufungsfrist sei der 22. September 1989 gewesen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Beklagten Folge. Es hob den Beschluß des Erstgerichtes ersatzlos auf und trug ihm auf, das Verfahren über die Berufung unter Abstandnahme vom... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte infolge Berufung des Zweitbeklagten das der Räumungsklage stattgebende Urteil des Erstgerichtes mit dem Ausspruch, daß der Wert des Streitgegenstandes 300.000 S übersteigt. Das Berufungsurteil wurde dem Vertreter des Zweitbeklagten am 2.August 1989 zugestellt. Das Berufungsgericht wies die am 25.September 1989 zur Post gegebene Revision des Zweitbeklagten mit dem Ausspruch als verspätet zurück, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes 300... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung des Schillinggegenwerts von DM 587,19 s.A. und auf Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Aufwendungen der Klägerin gerichtete Klagebegehren ab. Der gegen diese Entscheidung des Erstgerichts gerichteten Berufung der Klägerin gab das Berufungsgericht Folge. Es änderte (mit Urteil) die Entscheidung des Erstgerichts über das Leistungsbegehren der Klägerin (abgesehen von der Abweisung eines geringfügigen Zinsenmehrbegehrens... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Rechtsanwalt, der dem Kläger im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegeben worden war, am 28. April 1989 zugestellt. Am 29.Mai 1989 langte bei der beklagten Partei ein an diese gerichtetes, in serbo-kroatischer Sprache verfaßtes und vom Kläger unterschriebenes Schreiben ein, in dem der "Antrag auf eine Revision" gestellt und näher begründet wird. Die beklagte Partei veranlaßte die Übersetzung dieses Schreibens und übersandte es an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei gegen das ihr am 22.9.1989 zugestellte Urteil des Berufungsgerichtes wäre nach § 505 Abs 1 und Abs 2 ZPO durch Überreichung eines Schriftsatzes (Revisionsschrift) beim Prozeßgericht erster Instanz binnen vier Wochen von der Zustellung an, also spätestens am 20.10.1989, zu erheben gewesen. Bei dieser zur Überreichung des Revisionsschriftsatzes offenstehenden Frist wären nach § 89 Abs 1 GOG di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Klägerin die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs.1 Z 1 lit.a bis f und Z 2 ZPO und wies den Antrag des Beklagten, der Klägerin eine Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten aufzuerlegen, ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht infolge Rekurses des Beklagten das Verfahren unterbrochen und beim Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, den § 64 Abs.1 Z 2 ZPO als verfassungswidrig aufzuheben. Rechtliche ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichtes ist dem Beklagtenvertreter am 19. Juli 1989 zugestellt worden. Die am 25. September 1989 zur Post gegebene Revision der Beklagten ist verspätet. Gemäß § 505 Abs.2 ZPO beträgt die Revisionsfrist vier Wochen von der Zustellung des Berufungserkenntnisses an. Wenn, wie im vorliegenden Fall, das den Lauf der Revisionsfrist auslösende Ereignis, nämlich die Zustellung des Berufungsurteiles an den B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Einwilligung in die Löschung eines Pfandrechtes von 350.000 S sA ab. Das Urteil wurde dem Klagsvertreter am 25.7.1988 zugestellt. Am 23.9.1988 (Freitag) gab die klagende Partei eine Berufung zur Post. Das Berufungsgericht führte eine mündliche Berufungsverhandlung durch und gab der Berufung teilweise dahin Folge, daß dem Klagebegehren in der Hauptsache stattgegeben wurde und nur das Begehren auf Einwilligung in die Löschung de... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht behandelte den vom Vater der Minderjährigen gegen den durch Hinterlegung am 28. Februar 1989 zugestellten erstinstanzlichen Unterhaltsbemessungsbeschluß erhobenen, bei Gericht am 15. März 1989 eingelangten Rekurs als rechtzeitig und gab ihm in der Sache teilweise Folge. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Unterhaltssachwalter der Minderjährigen eingebrachte, ausschließlich auf die Verspätung des vom Vater erhobenen Rekurses ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 24. April 1987 gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Mit Vergleich vom gleichen Tag verpflichtete sich der Mann gegenüber der Frau unter anderem auch zur Zahlung eines wertgesicherten monatlichen Unterhaltsbetrages von 5.000 S für die Zeit vom 1. Mai 1987 bis 30. April 1990 und von 3.700 S ab 1. Mai 1990 (13 R 291/86 des Oberlandesgerichtes Wien). Das Erstgericht wies daraufhin den am 8. April 1986 gestellten Antrag des Mannes auf Fe... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Erstgerichtes wurde dem Beklagten am 4. Jänner 1989 zugestellt; das Berufungsgericht wies die am 6. Februar 1989 beim Erstgericht überreichte Berufung als verspätet zurück, da bei einer Zustellung innerhalb der Gerichtsferien der Fristenlauf für die Einbringung der Berufung um null Uhr des ersten Tages nach den Gerichtsferien, im vorliegenden Fall dem 7. Jänner 1989 um null Uhr begonnen habe. Daraus folge, daß die Berufung des Beklagten innerhalb der vie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der im Vorprozeß Beklagte brachte seine auf § 530 Abs. 1 Z 7 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage beim Berufungsgericht, dem Oberlandesgericht Linz, das im Vorprozeß eine Beweiswiederholung durchgeführt und der Berufung des Klägers teilweise stattgegeben hatte, ein. Das Oberlandesgericht Linz wies die Wiederaufnahmsklage schon im Vorprüfungsverfahren mit Beschluß zurück. Der gegen den Zurückweisungsbeschluß erhobene Rekurs des ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 28.6.1988 verpflichtete das Erstgericht den Beklagten, die im Haus Wien 9., Canisiusgasse 27, im dritten Stock rechts neben der Stiege quer über den allgemeinen Gang aufgeführte Mauer samt der darin befindlichen Tür zu entfernen und den dadurch abgesperrten Gangteil und das Gang-WC den klagenden Parteien geräumt zu übergeben. Mit seiner am 18.8.1988 zur Post gegebenen, auf den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Berufung führt... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 23. Juni 1988 (ON 464) genehmigte das Erstgericht den vom Sachwalter namens des Betroffenen mit der Vermieterin Gudrun T*** abgeschlossenen Vergleich betreffend die Wohnung Wien 2., Schüttelstraße 91/1-2. Einer dagegen erhobenen Vorstellung gab das Erstgericht nicht Folge. Gegen beide Entscheidungen des Erstgerichtes brachte der Betroffene durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter Rekurse ein (ON 475 und 478). Mit Beschluß vom 11. Juli 1988 (ON 467) ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde den Streitteilen am 30. Dezember 1988 zugestellt. Die am 6. Februar 1989 zur Post gegebene Revision der beklagten Partei ist verspätet. Fällt der Beginn einer Frist in die Gerichtsferien, so wird gemäß § 225 Abs 1 ZPO die Frist um den bei ihrem Beginn noch übrigen Teil der Gerichtsferien verlängert. Gemäß § 222 ZPO dauern die Gerichtsferien (vom 15. Juli bis 25. August und) vom 24. Dez... mehr lesen...
Begründung: Die in der Rechtssache ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes wurde den Vertretern der klagenden Parteien am 4. Jänner 1989 zugestellt. Rechtliche Beurteilung Die am 6. Februar 1989 zur Post gegebenen Revision der Kläger ist verspätet. Eine Ferialsache liegt im vorliegenden Fall nicht vor. Wenn das den Lauf der Rechtsmittelfrist auslösende Ereignis, die Zustellung des anzufechtenden Urteils, innerhalb der Geri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung Rechtsanwalt Dr.Franz A*** zum Sachwalter für den Betroffenen zur Besorgung von Behörden- und Gerichtsangelegenheiten sowie zur Einkommens- und Vermögensverwaltung. Diese Maßnahme sei erforderlich, weil der Betroffene ein paranoider Querulant und auf Grund dieses als geistige Störung zu wertenden Zustandsbildes nicht in der Lage sei, beim Umgang mit Behörden und Gerichten das Unmögliche und Selbst... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 21.März 1986 wies das Erstgericht das auf Gewährung einer Invaliditätspension ab 1.April 1986 gerichtete Begehren des Klägers ab. Dieses Urteil wurde an den Kläger am 24. April 1988 zugestellt. Am 1.Juni 1988 langte eine vom Kläger selbst verfaßte mit 28.Mai 1988 datierte Berufung beim Erstgericht ein. Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Verspätung zurück. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs des Klägers mit dem Antrag, dem Berufungsger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 19. Oktober 1983 in Ternitz bei einem vom Zweitbeklagten als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 375.749 (die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges) verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Er begehrte im vorliegenden Rechtsstreit (die Klage wurde am 19. Juni 1985 eingebracht) aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall zuletzt (ON 19 S 59) unter Berücksichtigung einer von den Bekla... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 114/87 des Landesgerichtes Salzburg schränkte die klagende Partei in der Tagsatzung vom 26. November 1986 ihr Begehren auf Kosten ein. Mit Urteil vom 30. Oktober 1987, ON 33, erkannte das Landesgericht Salzburg die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die Prozeßkosten zu ersetzen. Dem dagegen von den Beklagten erhobenen Rekurs gab das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 17. März 1988, ON 37, teilweise und zwar dahin Folge... mehr lesen...
Begründung: Friedrich Franz B***, der väterliche Großvater der beiden mj. Andreas und Sonja B***, ist am 21. August 1986 unter Hinterlassung der letztwilligen Verfügung vom 24. Mai 1974 verstorben. In Punkt 2.) seiner letztwilligen Verfügung ordnete er wörtlich folgendes an: "Hinsichtlich der meinem Sohn Dr. Friedrich B*** zustehenden Liegenschaftshälfte bestimme ich meinen Enkel Andreas B***, geboren 25. 5. 1970, zum Nacherben nach den Bestimmungen des ABGB. Sollte mein Enkel And... mehr lesen...